1439/J XXII. GP
Eingelangt am 10.02.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Erfassung von Tiertransportkontrollen in Österreich
Aus der Anfragebeantwortung AB 1131/XXII GP vom
23.01.04 geht hervor, dass es seitens der Länder eine höchst unterschiedliche
Praxis bei Tiertransportkontrollen gibt. Beanstandungen von nennenswertem
Umfang gibt es nur in Bundesländern, in denen auf der Straße
Stichprobenkontrollen durchgeführt werden, nämlich in Salzburg, Kärnten, Tirol.
Dagegen gibt es in Bundesländern, wo die Amtstierärzte Tiertransportkontrollen
nur neben ihren sonstigen Tätigkeiten durchführen, (Vorarlberg, NÖ, Steiermark,
OÖ) kaum Beanstandungen. Wenig Beanstandungen gibt es auch in Bundesländern, wo
Exportverladungen und Ankünfte für Normalschlachtungen mitgezählt werden
(Vorarlberg, NÖ, OÖ, Steiermark, Burgenland). In Wien gibt es offenbar
überhaupt keine Tiertransport-Kontrollen. Insbesondere auch im Hinblick auf die
EU-Erweiterung besteht dringender Handlungsbedarf in diesen Bundesländern.
Die Beanstandungsquote ist dort an höchsten, wo
hauptamtliche Tiertransport-InspektorInnen eingesetzt werden, KontrolleurInnen
tätig sind, die sich auf diese Aufgaben spezialisiert haben und
AmtstierärztInnen nicht gleichzeitig als TiertransportinspektorInnen eingesetzt
werden. Die Beanstandungsquote ist dort am niedrigsten, wo nicht kontrolliert
wird, viele AmtstierärztInnen zu Tiertransport-InspektorInnen ernannt sind und
irrelevante bzw. nichtssagende Kontrollen (z.B. Verladeuntersuchungen) durchgeführt
werden.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
In der o.a.
Anfragebeantwortung wird festgehalten, „dass es keine Aufzeichnungen über das
Gesamtvolumen sowie über die Herkunft von Tiertransporten gibt, sodass eine
Beantwortung der Frage nicht möglich ist.“ Hingegen liegen uns Informationen
vor, dass diejenigen Tiertransport-Inspektoren, die Stichprobenkontrollen auf
der Straße („spot-on-Kontrollen“, „sample survey“
durch Anhaltungen während der Fahrt, Stichprobenkontrollen während des
Transports) durchführen, sehr wohl Aufzeichnungen über die Herkunft der
Transporte haben. Welche Aufzeichnungen über die Herkunft der Transporte liegen
von diesen Kontollstellen vor und wie hoch ist die Beanstandungsquote?
2.
Auch
sämtliche Nutz-, Zucht- und Schlachttiertransporte von Österreich ins
Ausland, werden vor Verladung durch AmtstierärztInnen untersucht. Welche
Aufzeichnungen liegen von diesen Stellen über die Herkunft der Transporte vor
und wie hoch ist die Beanstandungsrate?
3.
Auch
sämtliche Transporte von Nutz-, Zucht- und Schlachttieren aus dem Ausland
mit Zielorten in Österreich werden von AmtstierärztInnen untersucht. Welche
Aufzeichnungen liegen von diesen Stellen über die Herkunft der Transporte vor
und wie hoch ist die Beanstandungsrate?
4.
In welchen
Bundesländern werden „spot-on-Tiertransport-Kontrollen“ durchgeführt?
5.
In der o.a.
Anfragebeantwortung wird angeführt, dass anlässlich der Kontrollen von Tiertransporten
nur Aufzeichnungen über die Zahlen, nicht jedoch über den Inhalt der jeweiligen
Beanstandungen vorliegen, sodass hierzu keine Aussage getroffen werden könne.
Nach unseren Informationen machen diejenigen Tiertransport-InspektorInnen, die
spot-on-Kontrollen durchführen, sehr wohl Aufzeichnungen über die Art der
Beanstandungen. Wieviele Beanstandungen gab es in diesem Bereich und was war
der Inhalt dieser Beanstandungen?
6.
Die Anzahl
der Tiertransportkontrollen wird in Anfragebeantwortungen Ihrer Amtsvorgängerin
Forstinger im Jahr 1999 mit 3912 Kontrollen und 659 Gesetzesübertretungen
(2931/AB XXI. GP) beziffert (Beanstandungsquote von 16,4%). Laut Ihrer
Anfragebeantwortung gab es im Jahr 1999 bei 5193 Kontrollen 537 Beanstandungen
(Beanstandungsquote 10,34%). Wie erklären Sie die unterschiedlichen Angaben?
7.
Was werden
Sie dazu beitragen, damit nicht nur in Salzburg, Kärnten und Tirol, sondern
auch in den übrigen Bundesländern Stichprobenkontrollen auf der Straße
durchgeführt werden?
8.
Österreich
ist aufgrund der RL 91/628/EWG idF 95/29/EG verpflichtet, jährlich der
EU-Kommission einen Bericht über die durchgeführten Kontrollen von
Tiertransportfahrzeugen zu übermitteln. Beinhaltet die EU-Statistik auch
die routinemäßig durchzuführenden Lebendtieruntersuchungen von Schlachttieren
bei der Anlieferung am Schlachthof? Wenn nein, warum werden diese
Untersuchungen in der Anfragebeantwortung als Tiertransport-Kontrollen
angeführt?
9.
Stimmt es,
dass es In Österreich hauptamtlich nur drei Tiertransport-Inspektoren gibt, und
zwar 2 in Salzburg und 1 in Kärnten? Stimmt es, dass die in der
Anfragebeantwortung (AB Frage 9) angeführten „Tiertransport-Inspektoren“ in der
Regel AmtstierärztInnen sind, die ihre Tätigkeit neben ihren sonstigen Aufgaben
ausführen? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Anzahl der
hauptberuflichen Tiertransport-InspektorInnen zu erhöhen?
10.
Im
Zusammenhang mit der Osterweiterung werden viele GrenztierärztInnen
beschäftigungslos. Diese könnten aufgrund ihrer Fachkompetenz im Bereich
Tiertransport-Kotrollen eingesetzt werden. Werden Sie sich dafür einsetzen,
dass diese TierärztInnen für Stichprobenkontrollen auf der Straße eingesetzt
werden? Wenn nein, warum nicht?