1439/J XXII. GP

Eingelangt am 10.02.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Erfassung von Tiertransportkontrollen in Österreich

 

 

 

Aus der Anfragebeantwortung AB 1131/XXII GP vom 23.01.04 geht hervor, dass es seitens der Länder eine höchst unterschiedliche Praxis bei Tiertransportkontrollen gibt. Beanstandungen von nennenswertem Umfang gibt es nur in Bundesländern, in denen auf der Straße Stichprobenkontrollen durchgeführt werden, nämlich in Salzburg, Kärnten, Tirol. Dagegen gibt es in Bundesländern, wo die Amtstierärzte Tiertransportkontrollen nur neben ihren sonstigen Tätigkeiten durchführen, (Vorarlberg, NÖ, Steiermark, OÖ) kaum Beanstandungen. Wenig Beanstandungen gibt es auch in Bundesländern, wo Exportverladungen und Ankünfte für Normalschlachtungen mitgezählt werden (Vorarlberg, NÖ, OÖ, Steiermark, Burgenland). In Wien gibt es offenbar überhaupt keine Tiertransport-Kontrollen. Insbesondere auch im Hinblick auf die EU-Erweiterung besteht dringender Handlungsbedarf in diesen Bundesländern.

 

Die Beanstandungsquote ist dort an höchsten, wo hauptamtliche Tiertransport-InspektorInnen eingesetzt werden, KontrolleurInnen tätig sind, die sich auf diese Aufgaben spezialisiert haben und AmtstierärztInnen nicht gleichzeitig als TiertransportinspektorInnen eingesetzt werden. Die Beanstandungsquote ist dort am niedrigsten, wo nicht kontrolliert wird, viele AmtstierärztInnen zu Tiertransport-InspektorInnen ernannt sind und irrelevante bzw. nichtssagende Kontrollen (z.B. Verladeuntersuchungen) durchgeführt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.             In der o.a. Anfragebeantwortung wird festgehalten, „dass es keine Aufzeichnungen über das Gesamtvolumen sowie über die Herkunft von Tiertransporten gibt, sodass eine Beantwortung der Frage nicht möglich ist.“ Hingegen liegen uns Informationen vor, dass diejenigen Tiertransport-Inspektoren, die Stichprobenkontrollen auf der Straße („spot-on-Kontrollen“, „sample survey“ durch Anhaltungen während der Fahrt, Stichprobenkontrollen während des Transports) durchführen, sehr wohl Aufzeichnungen über die Herkunft der Transporte haben. Welche Aufzeichnungen über die Herkunft der Transporte liegen von diesen Kontollstellen vor und wie hoch ist die Beanstandungsquote?

 

2.             Auch sämtliche Nutz-, Zucht- und Schlachttiertransporte von Österreich ins Ausland, werden vor Verladung durch AmtstierärztInnen untersucht. Welche Aufzeichnungen liegen von diesen Stellen über die Herkunft der Transporte vor und wie hoch ist die Beanstandungsrate?

 

3.             Auch sämtliche Transporte von Nutz-, Zucht- und Schlachttieren aus dem Ausland mit Zielorten in Österreich werden von AmtstierärztInnen untersucht. Welche Aufzeichnungen liegen von diesen Stellen über die Herkunft der Transporte vor und wie hoch ist die Beanstandungsrate?

 

4.             In welchen Bundesländern werden „spot-on-Tiertransport-Kontrollen“ durchgeführt?

 

5.             In der o.a. Anfragebeantwortung wird angeführt, dass anlässlich der Kontrollen von Tiertransporten nur Aufzeichnungen über die Zahlen, nicht jedoch über den Inhalt der jeweiligen Beanstandungen vorliegen, sodass hierzu keine Aussage getroffen werden könne. Nach unseren Informationen machen diejenigen Tiertransport-InspektorInnen, die spot-on-Kontrollen durchführen, sehr wohl Aufzeichnungen über die Art der Beanstandungen. Wieviele Beanstandungen gab es in diesem Bereich und was war der Inhalt dieser Beanstandungen?

 

6.             Die Anzahl der Tiertransportkontrollen wird in Anfragebeantwortungen Ihrer Amtsvorgängerin Forstinger im Jahr 1999 mit 3912 Kontrollen und 659 Gesetzesübertretungen (2931/AB XXI. GP) beziffert (Beanstandungsquote von 16,4%). Laut Ihrer Anfragebeantwortung gab es im Jahr 1999 bei 5193 Kontrollen 537 Beanstandungen (Beanstandungsquote 10,34%). Wie erklären Sie die unterschiedlichen Angaben?

 

7.             Was werden Sie dazu beitragen, damit nicht nur in Salzburg, Kärnten und Tirol, sondern auch in den übrigen Bundesländern Stichprobenkontrollen auf der Straße durchgeführt werden?

 

8.             Österreich ist aufgrund der RL 91/628/EWG idF 95/29/EG verpflichtet, jährlich der EU-Kommission einen Bericht über die durchgeführten Kontrollen von Tiertransportfahrzeugen zu übermitteln. Beinhaltet die EU-Statistik auch die routinemäßig durchzuführenden Lebendtieruntersuchungen von Schlachttieren bei der Anlieferung am Schlachthof? Wenn nein, warum werden diese Untersuchungen in der Anfragebeantwortung als Tiertransport-Kontrollen angeführt?

 

9.             Stimmt es, dass es In Österreich hauptamtlich nur drei Tiertransport-Inspektoren gibt, und zwar 2 in Salzburg und 1 in Kärnten? Stimmt es, dass die in der Anfragebeantwortung (AB Frage 9) angeführten „Tiertransport-Inspektoren“ in der Regel AmtstierärztInnen sind, die ihre Tätigkeit neben ihren sonstigen Aufgaben ausführen? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Anzahl der hauptberuflichen Tiertransport-InspektorInnen zu erhöhen?

 

10.         Im Zusammenhang mit der Osterweiterung werden viele GrenztierärztInnen beschäftigungslos. Diese könnten aufgrund ihrer Fachkompetenz im Bereich Tiertransport-Kotrollen eingesetzt werden. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese TierärztInnen für Stichprobenkontrollen auf der Straße eingesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?