Eingelangt am 10.02.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Brosz, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Umsetzung
des Bildungsdokumentationsgesetzes
In der Anfragebeantwortung 1218/AB wird die
Frage nach Beschwerden bei den Schulaufsichtsbehörden betreffs Umsetzung des
Bildungsdokumentationsgesetzes von der Ministerin verneint (Ad 5). Den Grünen
liegen gegensätzliche Angaben dazu vor. Darum wollen wir der Ministerin die
nochmalige Möglichkeit zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Anfrage geben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Gab es bei den Schulaufsichtsbehörden Beschwerden seitens der
Betroffenen (zur Klarstellung: dies umfasst SchülerInnen, Eltern,
LehrerInnen, DirektorInnen, BeamtInnen der Schulaufsicht, ...), welche im
Zusammenhang mit dem Vollzug des Gesetzes zur Dokumentation im
Bildungswesen oder der zugehörigen Verordnung der Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur stehen?
- Zur Beantwortung der Anfrage 1209/J wurde seitens des
Ministeriums ein Schreiben an die Landesschulräte und den Stadtschulrat
geschickt. Bitte dieses Schreiben der Beantwortung beilegen und allfällige
weitere Stellen, an welche dieses Schreiben ging, anführen.
- Von den Landesschulräten und dem Stadtschulrat gingen
Antwortschreiben an das Ministerium. Bitte diese der Beantwortung
beilegen. Allfällige weitere eingetroffene Antworten auf das o.g.
Schreiben des BMBWK bitte ebenfalls beilegen.
- Können Sie aus diesen Antworten, insbesondere aus der
Beantwortung durch den Landesschulrat für Tirol erkennen, dass es
Beschwerden seitens der Betroffenen gegeben hat, die in Zusammenhang mit
der Vollziehung des Bildungsdokumentationsgesetzes und der entsprechenden
Verordnung stehen?
- Wurden Beschwerden direkt an das Bildungsministerium
herangetragen, insbesondere von den gesetzlichen Interessensvertretungen?
- Können Sie bestätigen, dass im Herbst 2003 eine
Diskussionsveranstaltung an der HTL Anichstraße in Innsbruck zum
Bildungsdokumentationsgesetz stattgefunden hat, an der ein Beamter des
Landesschulrates für Tirol teilgenommen hat, und in dessen Rahmen es zu
massiven
Missfallensäußerungen betreffs des Gesetzes und der Verordnung kam?
- Können Sie bestätigen, dass die Informationen über diese
Veranstaltung vom entsprechenden Beamten auch im Landesschulrat für Tirol
weitergeleitet wurden?
- An welcher Stelle ist demnach die Information auf dem Weg zur
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1209/J verloren gegangen?
- Können Sie bestätigen, dass es im Rahmen einer
DirektorInnentagung im Bereich des Landesschulrates für Tirol zu
Beschwerden bezüglich der Durchführung der Bestimmungen des Gesetzes und
der Verordnung kam? Wenn ja bitte nennen Sie Ort und Datum der Tagung(en).
- Gab es weitere Veranstaltungen, bei denen es zu Beschwerden
über Gesetz und Verordnung kam, von denen Sie wissen, aber in Ihrer
Anfrage nicht davon zu berichten geruhen?
- Wie hoch ist die Anzahl der telefonischen Beschwerdeanrufe in
Behuf des Gesetzes und der Verordnung? Bitte aufschlüsseln nach einzelnen
Landesschulräten, Stadtschulrat und Bundesministerium direkt.
- Welche Beschwerde-e-mails oder –Briefe sind direkt im
Ministerium betreffs des Themas eingelangt? Bitte – falls vorhanden – zehn
davon der Beantwortung beilegen?
- In Ihrer Anfragebeantwortung 1218/AB schreiben Sie, dass Sie
damit rechnen, dass bis 31.3.04 alle Daten gemäß Gesetz und Verordnung
erhoben sein werden. In welchen Bundesländern werden die Daten in der
Mehrzahl in Papiererhebung erhoben?
- Wie hoch sind die geschätzten Kosten für alle Bundesschulen für
die Einschulungen zur Datenerhebung für BildokG und BildokVO?
- Wie werden den BundeslehrerInnen die Kosten für die entsprechenden
Einschulungen entgolten?
- In wie vielen Bundesländern besitzen Sie Kenntnis davon, dass
von Schulen versucht wurde, über die gesetzlichen Krankenkassen die
Sozialversicherungsnummern von SchülerInnen ausfindig zu machen?
- Ist Ihnen ein entsprechender Anruf der Gebietskrankenkasse
Tirol beim LSR für Tirol bekannt?
- Können Sie sich vorstellen, dass an verschiedenen Schulen
versucht wurde, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die
Sozialversicherungsnummern der SchülerInnen zu erheben?
- Ist die Erhebung der Sozialversicherungsnummern am Gymnasium
Meinhardinum Stams aus Ihrer Sicht korrekt verlaufen?
- In wie vielen Fällen wurde ein Ersatzkennzeichen an Stelle der
SV-Nr. angefordert? Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln.
- Halten Sie die Aufnahme des Merkmals
"Sozialversicherungsnummer" in das
SchülerInnenverwaltungsprogramm "Schüsta" im Schuljahr 2001/02
für gesetzlich gedeckt?
- Wenn nein: Ist hier aus Ihrer Sicht der Grundsatz der
informationellen Selbstbestimmung anzuwenden?
- Wann wurden in den SchülerInnenverwaltungsprogrammen Schüsta,
ISO/I.DEAL und SOKRATES das Merkmal "Sozialversicherungsnummer"
aufgenommen?
- Gibt es SchülerInnenverwaltungsprogramme, welche das Merkmal
"Sozialversicherungsnummer" schon länger aufweisen? Wenn ja,
welche?