1459/J XXII. GP

Eingelangt am 10.02.2004
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Umsetzung des Bildungsdokumentationsgesetzes

 

 

 

In der Anfragebeantwortung 1218/AB wird die Frage nach Beschwerden bei den Schulaufsichtsbehörden betreffs Umsetzung des Bildungsdokumentationsgesetzes von der Ministerin verneint (Ad 5). Den Grünen liegen gegensätzliche Angaben dazu vor. Darum wollen wir der Ministerin die nochmalige Möglichkeit zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Anfrage geben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Gab es bei den Schulaufsichtsbehörden Beschwerden seitens der Betroffenen (zur Klarstellung: dies umfasst SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen, DirektorInnen, BeamtInnen der Schulaufsicht, ...), welche im Zusammenhang mit dem Vollzug des Gesetzes zur Dokumentation im Bildungswesen oder der zugehörigen Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur stehen?
  2. Zur Beantwortung der Anfrage 1209/J wurde seitens des Ministeriums ein Schreiben an die Landesschulräte und den Stadtschulrat geschickt. Bitte dieses Schreiben der Beantwortung beilegen und allfällige weitere Stellen, an welche dieses Schreiben ging, anführen.
  3. Von den Landesschulräten und dem Stadtschulrat gingen Antwortschreiben an das Ministerium. Bitte diese der Beantwortung beilegen. Allfällige weitere eingetroffene Antworten auf das o.g. Schreiben des BMBWK bitte ebenfalls beilegen.
  4. Können Sie aus diesen Antworten, insbesondere aus der Beantwortung durch den Landesschulrat für Tirol erkennen, dass es Beschwerden seitens der Betroffenen gegeben hat, die in Zusammenhang mit der Vollziehung des Bildungsdokumentationsgesetzes und der entsprechenden Verordnung stehen?

 

 

 

 

  1. Wurden Beschwerden direkt an das Bildungsministerium herangetragen, insbesondere von den gesetzlichen Interessensvertretungen?
  2. Können Sie bestätigen, dass im Herbst 2003 eine Diskussionsveranstaltung an der HTL Anichstraße in Innsbruck zum Bildungsdokumentationsgesetz stattgefunden hat, an der ein Beamter des Landesschulrates für Tirol teilgenommen hat, und in dessen Rahmen es zu massiven  Missfallensäußerungen betreffs des Gesetzes und der Verordnung kam?
  3. Können Sie bestätigen, dass die Informationen über diese Veranstaltung vom entsprechenden Beamten auch im Landesschulrat für Tirol weitergeleitet wurden?
  4. An welcher Stelle ist demnach die Information auf dem Weg zur Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1209/J verloren gegangen?
  5. Können Sie bestätigen, dass es im Rahmen einer DirektorInnentagung im Bereich des Landesschulrates für Tirol zu Beschwerden bezüglich der Durchführung der Bestimmungen des Gesetzes und der Verordnung kam? Wenn ja bitte nennen Sie Ort und Datum der Tagung(en).
  6. Gab es weitere Veranstaltungen, bei denen es zu Beschwerden über Gesetz und Verordnung kam, von denen Sie wissen, aber in Ihrer Anfrage nicht davon zu berichten geruhen?
  7. Wie hoch ist die Anzahl der telefonischen Beschwerdeanrufe in Behuf des Gesetzes und der Verordnung? Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Landesschulräten, Stadtschulrat und Bundesministerium direkt.
  8. Welche Beschwerde-e-mails oder –Briefe sind direkt im Ministerium betreffs des Themas eingelangt? Bitte – falls vorhanden – zehn davon der Beantwortung beilegen?
  9. In Ihrer Anfragebeantwortung 1218/AB schreiben Sie, dass Sie damit rechnen, dass bis 31.3.04 alle Daten gemäß Gesetz und Verordnung erhoben sein werden. In welchen Bundesländern werden die Daten in der Mehrzahl in Papiererhebung erhoben?
  10. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für alle Bundesschulen für die Einschulungen zur Datenerhebung für BildokG und BildokVO?
  11. Wie werden den BundeslehrerInnen die Kosten für die entsprechenden Einschulungen entgolten?
  12. In wie vielen Bundesländern besitzen Sie Kenntnis davon, dass von Schulen versucht wurde, über die gesetzlichen Krankenkassen die Sozialversicherungsnummern von SchülerInnen ausfindig zu machen?
  13. Ist Ihnen ein entsprechender Anruf der Gebietskrankenkasse Tirol beim LSR für Tirol bekannt?
  14. Können Sie sich vorstellen, dass an verschiedenen Schulen versucht wurde, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen die Sozialversicherungsnummern der SchülerInnen zu erheben?
  15. Ist die Erhebung der Sozialversicherungsnummern am Gymnasium Meinhardinum Stams aus Ihrer Sicht korrekt verlaufen?
  16. In wie vielen Fällen wurde ein Ersatzkennzeichen an Stelle der SV-Nr. angefordert? Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln.

 

 

 

 

 

 

  1. Halten Sie die Aufnahme des Merkmals "Sozialversicherungsnummer" in das SchülerInnenverwaltungsprogramm "Schüsta" im Schuljahr 2001/02 für gesetzlich gedeckt?
  2. Wenn nein: Ist hier aus Ihrer Sicht der Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung anzuwenden?
  3. Wann wurden in den SchülerInnenverwaltungsprogrammen Schüsta, ISO/I.DEAL und SOKRATES das Merkmal "Sozialversicherungsnummer" aufgenommen?
  4. Gibt es SchülerInnenverwaltungsprogramme, welche das Merkmal "Sozialversicherungsnummer" schon länger aufweisen? Wenn ja, welche?