1476/J XXII. GP

Eingelangt am 19.02.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Durchführung der Auslieferung von Sholam Weiss an die USA

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.) Ist es zutreffend, dass Herr Sholam Weiss auf Grund Ihrer Bewilligung an die USA zur Verbüßung einer über 800jährigen Haftstrafe ausgeliefert worden ist?

 

2.) War Ihnen bekannt, dass ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Mai 2002 (mit welchem einer Beschwerde gegen eine Bewilligung zur Auslieferunng aufschiebende Wirkung zuerkannt worden war) der Rechtskraft einer Bewilligung entgegenstand und der Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat, dass auf Grund dieses Beschlusses die von Ihnen erlassene Bewilligung jedenfalls keine Rechtsgrundlage für die Auslieferung und Übergabe von Sholam Weiss in die USA darstellen konnte?

 

3.) War Ihnen bekannt, dass mit Verbalnote der UN Menschenrechtskommission vom 24. Mai 2002 die österreichische Bundesregierung aufgefordert worden war, Herrn Sholam Weiss vorerst nicht auszuliefern?

 

4.) Wann erfolgte die Übergabe von Sholam Weiss an die USA?

 

5.) Hat der diensthabende Offizier der Flughafenpolizei mit dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Jabloner telefoniert und von diesem die Bestätigung erhalten, dass die Durchführung der Auslieferung angesichts des oberwähnten Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofes unzulässig ist?

 

6.) War der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes im Zeitpunkt der Übergabe von Sholam Weiss an die USA aufrecht?

 

7.) Seit wann war Ihnen bzw. Ihrem Minsterium dieser Beschluss bekannt?

 

8.) Stand es in Ihrer faktischen Möglichkeit - um den formellen Mitteilungen der vorgenannten Institutionen (immerhin ein österreichisches Höchstgericht und eine internationale Prüfungsinstanz, deren Kompetenz die Republik Österreich vertraglich anerkannt hat) Geltung zur verschaffen -, die Justizwache im Wege einer entsprechenden Weisung am Abtransport des Auszuliefernden zu hindern?

 

9.) Untersteht Ihnen als oberstem Verwaltungsorgan im Justizbereich die Justizwache?

 

10.) Ist Ihnen bekannt, dass in einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bezüglich einer Individualbeschwerde von Sholam Weiss ausdrücklich festgestellt wurde, dass die Auslieferung ab dem Zeitpunkt (einschließlich) der Bewilligung - also samt allen nachfolgenden Schritten bis hin zur Übergabe an den ausländischen Staat - unter der alleinigen Verantwortlichkeit des Bundesministers für Justiz erfolgt?

 

11.) Haben Sie diese Verantwortung in jeder Phase der Durchführung der Auslieferung wahrgenommen?

 

12.) Wann wurden von wem und in welcher Form Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der Auslieferung an Sie herangetragen?

 

13.) Wurde Ihnen jemals vorgehalten, dass eine mögliche Auslieferung ohne Rechtsgrundlage erfolge und rechtswidrig sei?

 

14.) Wenn ja, wann?

 

15.) Haben sich Ihnen unterstehende Beamten Ihres Ministeriums aktiv durch Präsenz am Flughafen Wien an der Durchführung der Auslieferung von Sholam Weiss zumindest beaufsichtigend beteiligt?

 

16.) Haben Sie oder Ihnen unterstehende Beamten in der gesamten Auslieferungssache Sholam Weiss jemals mit Organen der unabhängigen Justiz vor Gerichtsentscheidungen Gespräche geführt?

 

17.) Wenn ja, wann, wer und mit wem?

 

18.) Hat der Verfassungsgerichtshof in seinem obgenannten Erkenntnis über eine Individualbeschwerde bezüglich dieses konkreten Auslieferungsfalles ausgesprochen, dass eine Bewilligung des Bundesministers für Justiz zur Auslieferung - so eine solche überhaupt zu erteilen ist - aus Gründen des Rechtsschutzes und des Rechtsstaatsprinzips in Form eines förmlichen Bescheides erlassen werden muss?

 

19.) Haben sie Ihre diesbezügliche Bewilligung in Form eines förmlichen Bescheides erlassen?

 

20.) Kennen Sie die bisher über den Auslieferungsfall in der juristischen Fachlliteratur veröffentlichten Expertenmeinungen von Prof.Fuchs (Juristische Blätter) und Dr.Hollaender (Anwaltsblatt)?

 

21.) Was besagen diese inhaltlich?

 

20.) Kennen Sie das Gutachten von Universitätsprofessor Dr. Triffterer zur Auslieferung entgegen einer vom Verwaltungsgerichtshof verfügten aufschiebenden Wirkung?

 

21.)  Wie lautet der Inhalt dieses Gutachtens im Wortlaut?

 

22.) Ist es zutreffend, dass der Ausschuss für Menschenrechte der Vereinten Nationen angesichts der von Ihnen verfügten Auslieferung festgestellt hat, dass Österreich gegen seine Verpflichtungen aus dem UN-Pakt verstoßen habe?

 

23.) Wenn ja, wodurch ist ein solcher Verstoß nach Mitteilung des Ausschusses erfolgt?

 

24.) Hat Österreich damit den UN-Pakt nach den Feststellungen des Ausschusses verletzt?

 

25.) Haben Sie zu einer solchen Verletzung beigetragen?

 

26.) Haben Sie einer möglichen solchen Verletzung mit allen Mitteln entgegengewirkt?

 

27.) Was haben Sie bisher in Erfüllung der Auflage gemäß Pkt. 12 der Entscheidung des UN-Menschenrechtskommittees unternommen?

 

28.) Was beabsichtigen Sie diesbezüglich wann zu unternehmen ?

 

29.) Beabsichtigen Sie überhaupt - angesichts des noch nicht abgeschlossenen inländischen Auslieferungsverfahrens -  , Maßnahmen zur Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes zu ergreifen, bejahendenfalls welche und wann?

 

30.) Ist Ihen bekannt dass die USA durch rechtskräftige Gerichtsentscheidung eine neue Strafbemessung abgelehnt haben?

 

31.) Entspricht dies dem bei einer Auslierung aus Österreich an die USA vorgeschriebenen Spezialitätsgebot der Auslieferung?

 

32.) Welche Maßnahmen zur Durchsetzung der diesbezüglichen zwischen den USA und Österreich herrschenden staatsvertraglichen und völkerrechtlichen Verpflichtungen der USA beabsichtigen Sie zu ergreifen?

 

33.) Hat die Ihnen unterstehende Justizwache einer Verletzung völkerrechtlicher Verpflichtungen (UN-Pakt) durch vorzeitige Auslieferung im Sinne der Aufforderung des Ausschusses entgegengewirkt?