1481/J XXII. GP

Eingelangt am 20.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend „ Sozialversicherungsbeiträge - Gemeinsame Prüfung aller

lohnabhängigen Abgaben für 2003".

Seit 1.1.2003 gilt die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben durch
Sozialversicherung, Finanzamt und Kommunen.

Da die Beitragsprüfung nun auch durch die FLD durchgeführt werden, werden nun
u.a. auch Personaleinsparungen bei den Sozialversicherungsträgern befürchtet.
Deutlich wird dies beispielweise an den Zahlen für die GKK-Salzburg.

Die Beitragsprüfung durch die Salzburger Gebietskrankenkasse war in der
Vergangenheit durchwegs effizient, nachhaltig und daher eine unverzichtbare
Abteilung der SGKK. Bislang wurden sämtliche Dienstgeber im 5-Jahres-Rhythmus
geprüft. Die Beitragsprüfung hat auf der Grundlage der Bestimmungen des ASVG
nach dem Anspruchsprinzip die Beitragsgrundlagen und Beitragsabfuhr zu
überprüfen. Dies bedeutet auch, dass im Falle einer Beitragsnachverrechnung die
Beitragsgrundlage der einzelnen Dienstnehmer erhöht wird, Beiträge nachbezahlt
werden müssen und für den Dienstnehmer mehr soziale Sicherheit gewährleistet
ist.

Die Wirksamkeit der Beitragsprüfung sollen nachstehende Zahlen verdeutlichen (GKK-
Salzburg):

Jahr

 

Anzahl d.
geprüften
Betriebe

 

Nachverrechnete
Beiträge in Euro

 

Anzahl der
Beitragsprüfer

 

Nachverr.
Beiträge pro
Prüfer in Euro

 

1995

 

7841

 

7.951.044,75

 

26

 

305.809,42

 

1996

 

7918

 

8.493.031,93

 

26

 

326.655,08

 

1997

 

8261

 

6.744.861,85

 

26

 

259.417,79

 

1998

 

7782

 

5.203.272,15

 

26

 

200.125,86

 

1999

 

7652

 

5.915.398,82

 

26

 

227.515,34

 

2000

 

7739

 

6.907.699,18

 

26

 

265.680,74

 

2001

 

9424

 

7.495.447,61

 

25

 

299.817,91

 

2002

 

6555

 

7.762.702,44

 

24

 

323.445,94

 

Die Beitragsprüfungsabteilung erfüllt ihren Zweck. Zweckmäßige Abteilungen müssen
daher unterstützt und nicht geschwächt werden. Durch den natürlichen Abgang bei den
Beitragsprüfern wird sich die Anzahl der Beitragsprüfer wie folgt entwickeln: 2003 - 22
Prüfer, 2004 - 21 Prüfer und mit Ende 2006 - 19 Prüfer. Diese Reduktion verbunden mit


der Tatsache, dass in Salzburg derzeit nur ca. 14 Lohnsteuerprüfer zur Verfügung stehen,
stellt die 5-jährige Vollprüfung in Frage. Darüber hinaus ist entsprechend der Verordnung
des Ministeriums der Personalstand bei den Beitragsprüfe
rn auf die Anzahl der
Lohnsteuerprüfer zu reduzieren. Diese Verordnung ist mündlich, jedoch noch nicht
schriftlich, zurückgezogen. Die Finanz machte bisher nur Stichproben und
Bedarfsprüfungen. Eine Vollprüfung konnte auf Grund des Personalstandes bislang nicht
durchgeführt werden und wird diese seitens des Finanzamtes auch nicht angestrebt.

Seit 1.1.2003 kommt es zur gemeinsamen Prüfung der lohnabhängigen Abgaben durch
Beitrags- und Lohnsteuerprüfer. Durch Einschulungsmaßnahmen und wurden in den
ersten Monaten d.J. weniger Betriebe geprüft und damit auch eine geringere Summe an
nachverrechneten Beiträgen lukriert. Hinzu kommt auch, dass bei Nachverrechnungen
zumeist ja nicht nur Beiträge, sondern auch Steuern nachzuzahlen sein werden. Es
kommt daher zeitgleich zu einer Doppelbelastung für die Betriebe, was die Einbringung
ausständiger, nachverrechneter Beiträge nicht erleichtern wird.

Die Tatsache, dass eine höchst erfolgreiche, wichtige Abteilung personell reduziert wird
und die fünfjährige Vollprüfung nicht Ziel des BMF ist, stellt diese in Frage. Dies kann man
auch in einer Niederschrift eines Unterausschusses der Kontrollversammlung lesen: „Ob
eine Vollprüfung auch beibehalten werden sollte und mit diesem Personalstand bzw. durch
die GPLA-Auswirkungen auch durchführbar ist, sollte durch eine entsprechende Analyse
ermittelt, durch einen Bedarfsplan dokumentiert und der Kontrollversammlung vorgelegt
werden. Von Seiten der Arbeitnehmervertreter wird jedenfalls auch weiterhin an einer
Vollprüfung festgehalten."

Ähnlich die Entwicklung bei anderen Gebietskrankenkassen in Österreich.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1. Wie hoch ist die Summe der zum Stichtag 31.12.2002 und 31.12.03
überfälligen Beiträge, wobei unter überfällig die Summe jener Beiträge
verstanden wird, die auf Grund der Bestimmungen zu diesem Zeitpunkt
schon abgeführt sein müssten(Aufschlüsselung auf einzelne
Sozialversicherungsträger)?

2. Wie viele Ratenvereinbarungen und in welcher Höhe wurden mit Stichtag
31.12.2002 und 31.12.2003 für aushaftende Beiträge mit Dienstgebern
abgeschlossen (Aufschlüsselung auf einzelne Sozialversicherungsträger)?

3. Wie viele Verfahren um Beiträge wurden bzw. werden mit Stichtag

31.12.2002 und 31.12.2003 derzeit vor Gerichten geführt (Aufschlüsselung
auf einzelne Sozialversicherungsträger)?

4. Wie hoch ist insgesamt der Streitwert in diesen anhängigen Gerichtsverfahren
(Aufschlüsselung auf einzelne Sozialversicherungsträger)?


5. Wie viele Exekutionen gegen Dienstgeber und in welcher Höhe waren bzw.
sind mit Stichtag 31.12.2002 und 31.12.2003 derzeit anhängig
(Aufschlüsselung auf einzelne Sozialversicherungsträger)?

6. Wie hat sich der Personalstand der Beitragsprüfungsabteilungen im Jahr 2003
entwickelt (Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger)? Wie sieht jeweils
der Personalstand mit Stichtag 31.12.03 aus?

7. Wie hat sich der Personalstand der Beitragseinbringung im Jahr 2003 entwickelt
(Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger)? Wie sieht jeweils der
Personalstand mit Stichtag 31.12.03 aus?

8. Welche Summe ergaben sich durch die Nachverrechnung von Beiträgen nach
Beitragsprüfungen im Jahr 2003 (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.
Sozialversicherungsträger)?

9. Wie hoch war die Summe von Sozialversicherungsbeiträgen durch die
Beitragseinbringung im Jahr 2003 (Aufschlüsselung auf
Bundesländer bzw. Sozialversicherungsträger)?

10. Wie viele Betriebe bzw. Dienstnehmer wurden im Jahr 2003 durch die
Beitragsprüfungsabteilungen der Sozialversicherungsträger geprüft?

11 .Wie viele Betriebe bzw. Dienstnehmer wurden im Jahr 2003 durch die

Beitragsprüfungsabteilungen der einzelnen Sozialversicherungsträger bzw. die
FLD geprüft (Aufschlüsselung auf Sozialversicherungsträger bzw. FLD)?

12. Wie hoch war die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach einer
Beitragsprüfung im Jahr 2002 (Aufschlüsselung auf
Sozialversicherungsträger bzw. die FLD's)?

13. Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten Beiträge nach einer
Beitragsprüfung im Jahr 2003 (Aufschlüsselung auf einzelne
Sozialversicherungsträger bzw. die FLD's)?

14. Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG wurden durch die einzelnen
Sozialversicherungsträger im Jahr 2002 durchgeführt (Ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger bzw. die FLD's)?

15. Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 42 ASVG wurden durch die einzelnen
Sozialversicherungsträger im Jahr 2003 durchgeführt (Ersuche um
Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger bzw. die FLD's)?

16. Wie viele Bedarfsprüfungen nach § 41 a ASVG (GPLA-Prüfung) wurden im Jahr
2003 durchgeführt (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Sozialversicherungsträger bzw. FLD's)?

17. Wie wird sich der Personalstand in den Beitragsprüfungsabteilungen der
Sozialversicherungsträger in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich entwickeln?
Welche Pläne gibt es?


18. Wie wird sich der Personalstand in der Beitragseinbringung der einzelnen
Sozialversicherungsträger in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich entwickeln?
Welche Pläne gibt es?

19. Wie sehen die Jahresprüfpläne 2004 für die einzelnen
Sozialversicherungsträger bzw. FLD's (Landeslenkungsausschüsse) aus?

20. Wie viele Bedarfsprüfungen sind dabei durch die einzelnen
Sozialversicherungsträgern bzw. FLD's vorgesehen?

21. Welche Branchen bzw. Wirtschaftsklassen haben aufgrund ihrer Analysen hohe
Beitragsrückstände?

22. Sind es Klein- und Mittelbetriebe, die hohe Beitragsrückstände aufweisen oder
sind es Großbetriebe (ersuche um Bekanntgabe von Summen)?

23. Wenn die Fragen 21 und 22 nicht beantwortet werden können, warum gibt es noch
keine derartigen strategischen Analysen?

24.In welcher Form erfolgte die Schulung der Mitarbeiterinnen der
Sozialversicherungsträger und der FLD für die lohnabhängigen Prüfungen?

25. Mit welchen Kosten waren diese Schulungen im Jahr 2003 verbunden? Welche
Kosten werden 2004 anfallen?

26. Können Sie die 5-jährige Vollprüfung der Betriebe auch in Zukunft garantieren?

27. Wenn nein, warum nicht?

28. Werden Sie die im Anfragetext zit. Verordnung zurückziehen, in der geregelt ist, dass
die Anzahl der Beitragsprüfer auf jene der Lohnsteuer der FLD's zu reduzieren ist?

29. Wenn nein, warum nicht?

30. Welche konkreten Ergebnisse erbrachten jeweils das Benchmarking des controlling
boards (Ersuche um Aufschlüsselung)?

31. Welche konkrete Empfehlungen für effizienten Personaleinsatz von Organen der
Bundesfinanzverwaltung bzw. der Sozialversicherung, Optimierung des Prüfungsoutputs
und der Weiterentwicklung der Prüfungsauswahlen wurden durch den controlling board
(Projektlenkungsausschuss) abgegeben (Ersuche um detaillierte Angabe)?

32. Wie werden sich diese Empfehlungen auf die Prüfungen im Jahr 2004 auswirken
(Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen Sozialversicherungsträger)?

33. Welche Vorgaben wurden durch den Prüfungsbeirat für 2004 gemacht
(Aufschlüsselung der Vorgaben auf die einzelnen Landeslenkungsausschüsse)?