1483/J XXII. GP

Eingelangt am 24.02.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend Kontrollmaßnahmen zur Einhaltung der EU-Verordnungen über die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln

 

 

 

Mit 18. April treten die EU-Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und (EG) Nr. 1830/2003 in Kraft. Mit diesen Verordnungen wird eine Kennzeichnungspflicht eingeführt, nach der alle Inhaltsstoffe, die aus gentechnisch veränderten Organismen gewonnen werden, gekennzeichnet werden müssen, wenn sie einen anteiligen Schwellenwert von 0,9% im Endprodukt überschreiten. Dies gilt sowohl für Lebens- als auch für Futtermittel.

 

Mit dieser Neuerung wird auch der seit Jahren nachdrücklichen Forderung von Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen nach einer prozessbezogenen Kennzeichnung Rechnung getragen.

 

Ungeklärt ist noch, wie die Kennzeichnung von Gentech-Lebensmitteln in Österreich wirksam kontrolliert werden soll. In der Anfragebeantwortung 1182/AB XXII. GP  wird auf diesbezügliche Fragen keine detaillierte Antwort gegeben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher weitere folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Durch welche Maßnahmen soll die Kennzeichnung von Gentech-Lebensmitteln wirksam kontrolliert werden?

 

  1. In Beantwortung der Fragen 7 und 8 weisen Sie darauf hin, dass das Gesundheitsressort bereits in den vergangenen Jahren bundesweit Inspektionen und Kontrollen im Hinblick auf gentechnisch veränderte Lebensmittel veranlasst habe. Wieviele solcher Kontrollen/Inspektionen gab es seit dem Jahr 2000?

 

  1. In Beantwortung der Fragen 7 und 8 wird darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2004 im Proben- und Revisionsplan der AGES eine ganzjährige Schwerpunktaktion zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln vorgesehen sei. Wie sieht der Proben- und Revisionsplan für 2004 konkret aus und welche Proben- und Revisionspläne gab es in den Jahren 2000 – 2003?

 

  1. In Beantwortung der Fragen 7 und 8 wird darauf hingewiesen, dass das BMGF an einer Empfehlung des Österreichischen Lebensmittelbuches für Leitlinien zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bei Lebensmitteln arbeite , die auch die Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Lebensmitteln gewährleisten soll. Sind diese Leitlinien bereits fertiggestellt? Wenn ja, sind sie öffentlich zugänglich und wenn ja, wo?

 

  1. Gilt diese Schwerpunktaktion auch für gentechnisch veränderte Futtermittel? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. In Beantwortung der Fragen 10 wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung von Unternehmen, die gegen die Kennzeichnungsbestimmungen verstoßen, gemäß LMG 1975 nicht zulässig sei. Sind Sie bereit, das LMG dahingehend zu novellieren, dass eine Veröffentlichung solcher Unternehmen ermöglicht wird? Wenn nein, warum nicht?