1490/J XXII. GP

Eingelangt am 25.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „ Variete- bzw. Revueveranstalter (Table-Dance oder Go-Go-Bar Betrieb)

- Sicherheitsprobleme - Menschen- bzw. Frauenhandel?"

In den letzten Jahren haben österreichweit diese Formen von Veranstaltungen in
gastgewerblichen Betriebsstätten (Bars) ziemlich zugenommen. Rechtsgrundlage dafür
sind neun unterschiedliche Landesgesetze (Veranstaltungswesen).

Diese Variete- und Revueveranstaltungen werden meist in Form von „Table-Dance" bzw.
eines Go-Go-Bar-Betriebes oder ähnlichem geführt. In Wirklichkeit soll es sich dabei oft
um bordellartige Betriebe mit Tanz handeln, in denen auch organisierter Frauenhandel,
Prostetution etc. nicht ausgeschlossen werden kann.

Das Jahr 2004 hat die UNO als „Internationales Jahr zum Gedenken an den Kampf gegen
die Sklaverei und an ihre Abschaffung" erklärt. Dem gegenüber steht ein neuer Bericht von
UNICEF, OSZE und dem UN-Kommissariat für Menschenrechte der zeigt, dass das
Geschäft mit der „Ware" Mensch nach wie vor floriert.

Am 25.Dezember 2003 ist ein Zusatzprotokoll zu Menschenrechtskonvention in Kraft
getreten. Es sieht vor, jede Form von Menschenhandel wie Anwerbung, Androhung von
Gewalt, Täuschung, Autoritätsmissbrauch oder Ausnutzung eines
Abhängigkeitsverhältnisses unter Strafe zu stellen. Die Vertragsstaaten - darunter auch
Österreich - sind verpflichtet, ihre Rechtsordnung den Vorgaben des Protokolls
anzupassen und gemäß der genannten Definition unter Strafe zu stellen, was derzeit in
Österreich allerdings noch nicht der Fall ist. Darauf aufbauend hat die EU im Jahr 2003 mit
der Ausarbeitung einer europäischen Konvention gegen den Menschenhandel begonnen.
Darin sind der Schutz der Rechte der Zeuginnen und Opfer, die Schaffung eines Systems
zur effektiven internationalen Zusammenarbeit der Staaten bei der Bekämpfung des
Menschenhandels und die unabhängige Überwachung der Umsetzung der Konvention
verankert. Der endgültige Konventionstext soll bis 2005 vorliegen. Vorläufig haben sich die
EU-Innenminister als kleinstem gemeinsamen Nenner darauf geeinigt den Opfern von
Menschenhändlern in allen EU-Ländern eine Aufenthaltsgenehmigung von mindestens
sechs Monaten zu gewähren, wenn sie mit der Polizei zusammenarbeiten. Was


menschenrechtspolitisch allerdings einigermaßen bedenklich erscheint: Schutz quasi als
„Belohnung" zu gewähren.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele derartige genehmigte „Veranstaltungen" es mit Stichtag 1.1.2004 in
Österreich (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
Wie viele gab es mit Stichtag 01.01. 2002 und 01.01.2003?

2.   Welche Sicherheitsprobleme, Probleme nach dem Fremdengesetz, etc. sind der
Exekutive bislang bekannt geworden?

3.   Wie viele Einsätze der Exekutive gab es in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003
in Betrieben mit derartigen Veranstaltungen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

4.   Wie viele Hausdurchsuchungen wurden durchgeführt? Wie viele Kontrollen nach
dem Fremdengesetz? In wie vielen Fällen ergab sich der Verdacht von
Frauenhandel? Zu wie vielen Abschiebungen kam es?

5.   Welche konkreten Gesetzesverletzungen (z.B. Fremdenrecht) konnten in diesen
Jahren dabei nachgewiesen werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

6.   Wie viele (gerichtliche) Anzeigen oder sonstige Verfolgungshandlungen mussten
durch die Exekutive vorgenommen werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

7.   Wie beurteilen Sie die unterschiedliche Genehmigungspraxis derartiger

Veranstaltungen durch die zuständigen Behörden in den Bundesländern? Sehen
Sie einen legislativen Handlungsbedarf?


8.   Wie beurteilen Sie die weitere Entwicklung dieser „Veranstaltungen", gerade in
Anbetracht des Beitritts weiterer Staaten zur EU?

9.   Welche (legislativen) Maßnahmen werden Sie noch vorschlagen, damit das
Zusatzprotokoll zur MRK auch in Österreich zur Gänze umgesetzt wird?

10. Welche konkreten Positionen nimmt Ihr Ressort zur geplanten „Europäischen
 Konvention gegen den Menschenhandel" ein?