1491/J XXII. GP

Eingelangt am 25.02.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend die Förderung von Frauenorganisationen im Jahr 2004

 

Die Förderung von Frauenorganisationen ist eine zentrale Aufgabe des

Frauenressorts. Welche Förderschwerpunkte gesetzt werden und ob damit bestehende und bewährte frauenspezifische Institutionen in ihrer Arbeit gestärkt und finanziell abgesichert werden, ist von hoher Relevanz. Für die Arbeit und den Weiterbestand von Frauenorganisationen ist eine rechtzeitige Förderzusage und eine finanziell gesicherte Basis unabdingbar. Umso bedauerlicher ist es, dass es bis heute keine gesetzliche Absicherung der Arbeit der Fraueneinrichtungen gibt.

 

Bei der Förderung von Frauenorganisationen für das Jahr 2004 ergeben sich einige neue Fragen bzw. Aspekte.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Mit 1.1. 2004 ist die „Allgemeine Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004)“ in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde die „Allgemeine Rahmenrichtlinie für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln“, BMF GZ 01 3301/7-II/3/77, außer Kraft gesetzt.

Welche Änderungen ergeben sich aufgrund dieser Neuregelung für die Förderung von Frauenorganisationen durch Ihr Ressort?

2.      Gibt es betreffend die Förderung von Frauenorganisationen durch Ihr Ressort weitere Sonderrichtlinien, die dabei anzuwenden sind?
Wenn ja: Welche Sonderrichtlinien sind das und besteht bei diesen Sonderrichtlinien durch die in Punkt 1. angesprochene Veränderung ebenfalls Änderungsbedarf? Wenn ja, welcher? Legen Sie diese Sonderrichtlinien bitte dieser Anfragebeantwortung bei.
 

3.      Von Ihrem Vorgänger, Minister Haupt wurde ein “Entwurf: Kriterien zur Vergabe von Förderungen von Frauenprojekten" erstellt, der allerdings nach heftiger Kritik wieder zurückgezogen wurde.
Haben Sie diesen oder einen ähnlichen Entwurf in Kraft gesetzt? Wenn ja, legen Sie ihn bitte dieser Anfragebeantwortung bei. Ist dieser Entwurf für förderwerbende Frauenorganisationen auf Ihrer Homepage abrufbar?
Wenn nein:
Nach welchen speziellen Richtlinien/Kriterien werden durch Ihr Ressort Frauenorganisationen gefördert? Wo sind diese Richtlinien für die Organisationen abrufbar?

4.      Welche politischen Schwerpunkte setzten Sie seit Ihrem Amtsantritt als Frauenministerin bei der Förderung von Frauenorganisationen und wo ist diese Schwerpunktsetzung festgehalten? Welche Schwerpunkte werden Sie bei den Förderungen im Jahr 2004 setzen?

5.      Ist es auch derzeit für Frauenvereine möglich, den Status einer „Frauenservicestelle“ zu erhalten und wenn ja, wie? Welche Vorteile hat der Status als Frauenservicestelle bei der Förderung? Wann erhielt zuletzt ein Verein diesen Status und welcher war das?

6.      Welcher Betrag steht aus Ihrem Ministerium für die Förderung von Frauenorganisationen und –projekten für das Jahr 2004 zur Verfügung?

7.      Wie viele dieser Mittel sind bereits fix vergeben und in welcher Höhe jeweils an welche Organisation für welches Projekt?

8.      Nachdem die 3jährigen Rahmenförderverträge bereits 2002 ausgelaufen sind, ist es für die Organisationen höchst an der Zeit, Sicherheit für ihre weitere Förderung zu erhalten.
a. Welche Organisationen sind vom Auslaufen der Rahmenförderverträge betroffen, d.h. welche Organisationen hatten solche Verträge?
b. Wie gedenken Sie die weitere Förderung dieser Organisationen zu gestalten? Haben Sie die Absicht, mit diesen Organisationen wieder 3jährgie Rahmenverträge abzuschließen?
c. Wenn nein: Wie wollen Sie die Förderung dieser Organisationen sonst weiter handhaben? Müssen die Förderungen wieder jährlich beantragt werden?

d. Wenn ja: Gibt es diese Rahmenverträge bereits? Wenn ja, legen Sie diese bitte der Anfragebeantwortung bei. Wenn nein: Nachdem sich Ihr Amtsantritt als Frauenministerin demnächst zum ersten Mal jährt, wann werden Sie diese Verträge abschließen?

9.      Am 3.10.2004 schrieben Sie in einer Anfragebeantwortung an mich, dass ein „noch nicht abgeschlossener Entscheidungsprozess“ stattfindet, um zu klären, „in welcher Form eine längerfristige Absicherung von österreichischen Frauenberatungsstellen sinnvoll realisiert werden kann“.
Ist dieser Entscheidungsprozess nunmehr abgeschlossen?
Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen sind Sie gekommen und wie wird die längerfristige Absicherung der österreichischen Frauenberatungsstellen in Zukunft aussehen?
Wenn nein: Wann wird dieser Entscheidungsprozess abgeschlossen sein? Welche Aktivitäten sind noch am Laufen, die Sie für die Beendigung dieses Prozesses noch benötigen? Sind bereits Ergebnisse absehbar und wenn ja, welche?

10.    Welche Frauenorganisationen haben für 2004 um Förderungen aus Ihrem Ressort angesucht? Welche haben eine Zusage erhalten und jeweils in welcher Höhe? Welche haben eine Absage erhalten? Welche Förderentscheidungen sind noch offen?

11.    Hat die „Beratungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen“ für das Jahr 2004 um Förderungen aus Ihrem Ressort angesucht? Wenn ja, in welcher Höhe? Wie fiel die Entscheidung über dieses Förderansuchen aus und wie wurde die Entscheidung begründet?@@