1495/J XXII. GP
Eingelangt am 25.02.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Auswirkungen auf
die Aufwendungen für die Dienststelle des Rektors/der Rektorin durch
Implementierung des UG 2002.
Die universitären
Strukturen haben sich mit Einführung des UG 2002 grundlegend geändert und die
Dienststelle des Rektors/der Rektorin ist von dieser Veränderung ebenso nicht
ausgenommen. Im Sinne einer Transparenz der finanziellen Aufwendungen im
öffentlichen Bereich sollte das
Wissenschaftsministerium als oberstes Aufsichtsorgan über die Universitäten
eine transparente Aufstellung der Kosten der RektorInnen an den 21
Universitäten zur Verfügung
stellen. Das ist insbesondere im Zusammenhang mit den knappen
Universitätsbudgets von Interesse.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Wie hoch war der monatliche finanzielle
Aufwand für den Rektor/die Rektorin gegliedert nach den 21
Universitätsstandorten im Jänner 2004?
2.) Wie verhält sich der finanzielle Aufwand
für den Rektor/die Rektorin in Relation zur Anzahl der Studierenden der
jeweiligen Universität?
3.) Wie verhält sich der finanzielle Aufwand
für den Rektor/die Rektorin in Relation zur Anzahl der Lehrenden und
Forschenden der jeweiligen Universität?
4.) Wie hoch ist der prozentuelle Anteil der
finanziellen Aufwendungen für den Rektor/die Rektorin am Gesamtbudget der
jeweiligen Universität?
5.) Wie hoch ist der prozentuelle Anteil der
Aufwendungen für den Rektor/die Rektorin im Verhältnis zur allfälligen
diesjährigen Budgetsteigerung der jeweiligen Universität?
6.) Wie hoch war der monatliche finanzielle
Aufwand für den Rektor/die Rektorin gegliedert nach den 21
Universitätsstandorten im Jänner 2003?
7.) Wie hoch war der monatliche finanzielle Aufwand für den Rektor/die Rektorin gegliedert nach den 21 Universitätsstandorten im Jänner 2002?