1516/J XXII. GP
Eingelangt am 26.02.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
Der Abgeordneten HAGENHOFER, SCHOPF
und
Genossinnen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend
von der Regierung erzwungener Auszug des Finanzamtes Freistadt aus
den bestehenden Räumlichkeiten, damit verbundene Suche nach einer neuen
Unterbringungsmöglichkeit und in der Folge kostspielige
Übersiedlung
Die Bundesregierung wischt alle Bedenken
vom Tisch, egal von welcher Seite sie kommen,
wenn eine Maßnahme in ihr Konzept des öffentlichen Ausverkaufes passt. So auch
am
Beispiel des Finanzamtes Freistadt. Bereits im Vorjahr (5. Mai 2003) hat der
Gemeinderat
von Freistadt einstimmig, d.h. auch mit den Stimmen der ÖVP- und
FPÖ-MandatarInnen,
eine Resolution gegen die Aussiedlung des Finanzamtes beschlossen.
In dieser Resolution heißt es wörtlich:
„Das Finanzamt
Freistadt ist am jetzigen Standort mit seinen umfassenden Dienst- und
Serviceleistungen ein ganz wesentlicher und traditionell integrierender
Bestandteil der
Freistädter Innenstadt; damit verbunden auch wesentlicher Frequenzträger
für die
Freistädter Altstadt.
Die Stadtgemeinde
Freistadt ist seit Jahren bemüht, die Innenstadt mit Leben zu
erfüllen. Wirtschaftstreibenden aber auch anderen Institutionen und
Organisationen
wird beigestanden, wo immer sich von Seiten der Stadtgemeinde eine
Möglichkeit
bietet. Gemeinsame Anstrengungen mit Marketingexperten haben uns bereits
etliche
ganzheitliche Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft von Freistadt im
Allgemeinen,
die Förderung
des Einkaufs und der Einkaufsbedingungen in der Innenstadt im
Speziellen, umsetzen lassen. Mit allem
Nachdruck wird daher gefordert, die örtlichen
Anstrengungen für das schöne,
historische Stadtzentrum nicht durch ein Absiedeln
des Finanzamtes vom jetzt für die
Stadt so wesentlichen Standort zu untergraben.
Im Übrigen kann es gesamtwirtschaftlich
keinen Sinn ergeben, wenn Bundesbehörden
aus Bundesgebäuden wie dem Freistädter Schloss ausziehen, nur weil sich aktuell
die
Möglichkeit dazu bietet, indem der
Staat Liegenschaften dieser Art per BIG einer
privatwirtschaftlichen Obhut überlassen hat. Der Augenblickserfolg einer
möglicherweise billigeren Unterkunft - was
außerdem stark in Zweifel zu ziehen ist -
wird sich als ziemlich kurzsichtige Strategie erweisen, denn wer wird
historische
Gebäude dieser Art in Zukunft erhalten?
Gänzlich ohne öffentliche Hand wird das nicht
gehen und da wird es allemal
vernünftiger sein, das Objekt mit Leben erfüllt zu haben.
Es wäre völlig unverständlich und
nicht zu akzeptieren, würde sich der Bund aus der
Verantwortung zurückziehen, weil das
Gebäude umstrukturiert und saniert werden
muss."
Trotz derart gewichtiger Bedenken wurden im Jänner 2004 in
der Wiener Zeitung
Büroräumlichkeiten zur Anmietung durch die Finanzlandesdirektion für
Oberösterreich
gesucht.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
1. Was sind die Gründe für die
Absiedlung des Finanzamtes Freistadt aus den bisherigen
Räumlichkeiten?
2. Gibt
es eine Kosten-Nutzen-Rechnung für die Umsiedlung?
3. Wenn ja: Wie wird ein
betriebswirtschaftlicher bzw. ökonomischer Vorteil aus der
Umsiedlungsaktion quantifiziert?
4.
Welche Faktoren sind bei einer derartigen Kalkulation maßgebend?
5. Wie kann eine derartige Kalkulation erfolgen, ohne die
neuen Mietkosten zu kennen?
6. Wenn keine
Kosten-Nutzen-Rechnung vorliegt: Welche Entscheidungsfaktoren außer
politischer Kurzsichtigkeit waren relevant?
7. Warum agiert das
Bundesministerium für Finanzen bzw. die Finanzlandesdirektion OÖ in
dieser Frage ausdrücklich gegen die vom Gemeinderat Freistadt dokumentierten
Interessen der Bürgerinnen und Bürger?
8. Warum werden Bürgernähe und
Maßnahmen zur Belebung der örtlichen Wirtschaft und
zur Erhaltung historischer Stadtkerne bei derartigen Projekten nicht
berücksichtigt?
9. Was geschieht mit den ehemaligen Räumlichkeiten des
Finanzamtes im Schloss?
10. Gibt es für diese bereits eine
Verwertungsmöglichkeit?
11. Wenn ja: welcher Art und mit welchen
voraussichtlichen Einnahmen?
12. Werden aktuell im derzeitigen
Finanzamtsgebäude Sanierungsarbeiten durchgeführt?
13. Wenn ja: wie hoch sind die hierfür
veranschlagten Sanierungskosten?
14. Wie hoch sind die Gesamtkosten der geplanten Sanierung?
15. Sind über die aktuellen, im
derzeitigen Finanzamtsgebäude durchgeführten Arbeiten,
hinausgehende weitere Sanierungsarbeiten geplant?
16. Wenn ja: welche, mit welchen
veranschlagten Kosten und für welche geplanten
Zeiträume?