1536/J XXII. GP
Eingelangt am 26.02.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an
den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend Behindertenmilliarde 2001
Die
Einführung der Behindertenmilliarde (€ 72.672.834,16) hatte zum Ziel, dass
Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz erhalten.
Wie
sich aber zeigt, wird die Behindertenmilliarde vorwiegend für Arbeitsplätze von
nichtbehinderten Menschen ausgegeben. Menschen mit Behinderung sind in den
meisten Projekten nur Klienten, also keine Menschen, die in den Projekten ein
sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1. Welche
Projektträger wurden im Jahr 2001 gefördert und wie teilen sich
die Kosten dafür in folgenden Bereichen auf?
Bundesland: ..................................
Name des Trägers: ..................................
Schwerpunkt: ..................................
Art: ..................................
Inhalt: ...................................
Adresse: ..................................
Gesamtkosten des Projektes: .............................
davon für:
• Adaptierungen, Umbauten
von Räumlichkeiten
Büro- und Geschäftsausstattung ...............................
• Löhne und Gehälter für nichtbehinderte
DienstnehmerInnen inkl. LNK. ...............................
• Löhne und Gehälter für behinderte
DienstnehmerInnen inkl. LNK. ...............................
• Werbung,
Veranstaltungen,
Repräsentationen, Reisekosten ...............................
• Sonstige Sachkosten ...............................
2. Wie viele DienstnehmerInnen (DN)
hatten im Jahr 2001 in diesen
Projekten
ein sozialversicherungsrechtliche Dienstverhältnis und wie viele
dieser DN waren als „behindert" anerkannt?
Anzahl der nichtbehinderten DN? ....................
Anzahl der behinderten DN? ....................
3. In
welchem Tätigkeitsbereich und mit welchem Stundenausmaß pro
Person waren die nichtbehinderten DN beschäftigt?
4. In
welchem Tätigkeitsbereichen und mit welchem Stundenausmaß pro
Person waren die behinderten DN beschäftigt?
5. Wie
vielen, der als „behindert" anerkannte Personen, konnte am ersten
Arbeitsmarkt ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis vermittelt
werden?