1537/J XXII. GP
Eingelangt am 26.02.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
Ausfallshaftung
für
EURATOM-Kredite und der Anteil
der
österreichischen SteuerzahlerInnen daran
In der Anfragbeantwortung 1001/AB
XXII.GP hat Bundeskanzler Wolfgang Schüssel auf die
Frage
nach Österreichs Beitrag zur Förderung der Nuklearindustrie u. a. geantwortet,
dass bei
EURATOM-Anleihen
„zu keinem Zeitpunkt Mittel aus dem EU-Budget" verwendet werden.
Weiters
wird jedoch angemerkt, dass die „Gemeinschaft eine letztinstanzliche
Ausfallshaftung"
für EURATOM-Kredite übernimmt. Das heißt wohl, dass in jenem Moment,
in
dem AKW-Bauer in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihre Schulden im
Rahmen
aufgenommener
EURATOM-Kredite nicht mehr tilgen können, die EU, genauer genommen
die
EU-SteuerzahlerInnen, zur Kasse gebeten werden.
Auf eine Folgeanfrage (1319/J) zur
Präzisierung dieser Antworten erwiderte Bundeskanzler
Schüssel,
dass sich die Fragen auf die „Ausgestaltung und die budgetären Auswirkungen von
EURATOM-Krediten"
beziehen und nicht auf einen Gegenstand der Vollziehung im
Wirkungskreis
des Bundeskanzlers und er daher von der Beantwortung absehe.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Atomprojekte wurden in den
Jahren 2000 bis 2003 von der EU mittels
EURATOM-Krediten (mit)finanziert (bitte nach Jahr, Unternehmen, Ländern,
konkretem Projekt und Höhe der EURATOM-Kredite aufschlüsseln)
2. Wie ist der
aktuelle Stand der Rückzahlungen der Kredite in den entsprechenden
Ländern, die mittels EURATOM-Krediten Atomprojekte finanzieren? Welche
Laufzeiten haben diese Kredite?
3. Wurde die EU bisher zu einer
Ausfallshaftung in Sachen EURATOM-Krediten
herangezogen?
4. Falls ja, wann und in welcher
Höhe?
5. In welchem Ausmaß wurden in
diesem Zusammenhang die österreichischen
SteuerzahlerInnen zur Kasse gebeten?
6. Welche Atom-Projekte stehen
aktuell auf der Liste jener, die mittels EURATOM
finanziert werden sollen?
7. Um welche Beträge an
EURATOM-Geldern handelt es sich bei den einzelnen
Projekten?
8. Finden Sie es zumutbar, dass
die EU, konkret die europäischen SteuerzahlerInnen, im
Falle finanzieller Schwierigkeiten von EURATOM-Kredit-Nehmern zur
Ausfallshaftung herangezogen werden?
9. Falls ja, warum?
10. Falls nein, was
wollen Sie unternehmen, um diese Situation zu ändern?
11. Halten Sie
EURATOM-Kredite generell für gerechtfertigt?
12. Soll Ihrer
Ansicht nach auch weiterhin an der einseitigen Förderung der Atomkraft
mittels EURATOM festgehalten werden?
13. Sind Sie für
eine Abschaffung der EURATOM-Kredite?
14. Wie werden die
laut Ihrer Antwort „günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten"
überhaupt gerechtfertigt?
15. Werden Sie als
zuständiger Finanzminister im Ecofin für eine Aufstockung des
EURATOM-Kreditrahmens stimmen?
16.
Falls ja, warum?