1537/J XXII. GP

Eingelangt am 26.02.2004
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Ulli Sima

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend   Ausfallshaftung   für   EURATOM-Kredite   und   der   Anteil   der

österreichischen SteuerzahlerInnen daran

In der Anfragbeantwortung 1001/AB XXII.GP hat Bundeskanzler Wolfgang Schüssel auf die
Frage nach Österreichs Beitrag zur Förderung der Nuklearindustrie u. a. geantwortet, dass bei
EURATOM-Anleihen „zu keinem Zeitpunkt Mittel aus dem EU-Budget" verwendet werden.
Weiters wird jedoch angemerkt, dass die „Gemeinschaft eine letztinstanzliche
Ausfallshaftung" für EURATOM-Kredite übernimmt. Das heißt wohl, dass in jenem Moment,
in dem AKW-Bauer in finanzielle Schwierigkeiten geraten und ihre Schulden im Rahmen
aufgenommener EURATOM-Kredite nicht mehr tilgen können, die EU, genauer genommen
die EU-SteuerzahlerInnen, zur Kasse gebeten werden.

Auf eine Folgeanfrage (1319/J) zur Präzisierung dieser Antworten erwiderte Bundeskanzler
Schüssel, dass sich die Fragen auf die „Ausgestaltung und die budgetären Auswirkungen von
EURATOM-Krediten" beziehen und nicht auf einen Gegenstand der Vollziehung im
Wirkungskreis des Bundeskanzlers und er daher von der Beantwortung absehe.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage:

1.   Welche Atomprojekte wurden in den Jahren 2000 bis 2003 von der EU mittels
EURATOM-Krediten (mit)finanziert (bitte nach Jahr, Unternehmen, Ländern,
konkretem Projekt und Höhe der EURATOM-Kredite aufschlüsseln)

2.    Wie ist der aktuelle Stand der Rückzahlungen der Kredite in den entsprechenden
Ländern, die mittels EURATOM-Krediten Atomprojekte finanzieren? Welche
Laufzeiten haben diese Kredite?

3.    Wurde die EU bisher zu einer Ausfallshaftung in Sachen EURATOM-Krediten
herangezogen?

4.    Falls ja, wann und in welcher Höhe?

5.    In welchem Ausmaß wurden in diesem Zusammenhang die österreichischen
SteuerzahlerInnen zur Kasse gebeten?

6.    Welche Atom-Projekte stehen aktuell auf der Liste jener, die mittels EURATOM
finanziert werden sollen?


7.    Um welche Beträge an EURATOM-Geldern handelt es sich bei den einzelnen
Projekten?

8.    Finden Sie es zumutbar, dass die EU, konkret die europäischen SteuerzahlerInnen, im
Falle finanzieller Schwierigkeiten von EURATOM-Kredit-Nehmern zur
Ausfallshaftung herangezogen werden?

9.   Falls ja, warum?

10. Falls nein, was wollen Sie unternehmen, um diese Situation zu ändern?

11. Halten Sie EURATOM-Kredite generell für gerechtfertigt?

12. Soll Ihrer Ansicht nach auch weiterhin an der einseitigen Förderung der Atomkraft
mittels EURATOM festgehalten werden?

13. Sind Sie für eine Abschaffung der EURATOM-Kredite?

14. Wie werden die laut Ihrer Antwort „günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten"
überhaupt gerechtfertigt?

15. Werden Sie als zuständiger Finanzminister im Ecofin für eine Aufstockung des
EURATOM-Kreditrahmens stimmen?

16. Falls ja, warum?