1559/J XXII. GP
Eingelangt am 10.03.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Verkauf
der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften, speziell der ESG Villach
Nach aktuellen Pressemeldungen befindet
sich der Abverkauf der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften in der Endphase.
Derzeit erfolgt die Due Dilligence Prüfung, danach werden Lehman Brothers aus
den sechs Interessenten einige in die engere Auswahl ziehen. Neueste
Informationen besagen, dass Goldman Sachs zusammen mit Colliers Columbus mit
über 1 Milliarde Euro die Bestbieter sein sollen. Nachdem das derzeit höchste
Angebot von einem internationalen Bieter stammt, erhebt sich Frage, wieweit diese Konsortien die Gültigkeit
des WGG mitkalkulieren. Für die MieterInnen entscheidend ist die Handhabung des
WGG durch die neuen Eigentümer. Vor allem vor dem Hintergrund Ihrer
Versprechungen, dass es auch für künftige MieterInnen zu keinen
Verschlechterungen kommen soll, erhält
die zukünftigen Gestaltung des WGG erhebliche Bedeutung. In der 549/AB
formulierte Minister Grasser: Eine Änderung der Wohngesetze „ist derzeit nicht
abzusehen und fällt auch nicht in die Zuständigkeitsbereich meines Ressorts“.
Unbestritten ist jedoch eine enge Kooperation zwischen Ihnen und Minister Grasser.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wodurch ist garantiert, dass die
Regelungen des WGG für die derzeitigen und künftigen MieterInnen auch in
Zukunft bei Verkauf an einen internationalen Investor Geltung behalten?
2.
Welche Mittel der Gewährleistung der
derzeitigen WGG-Regelung bestehen in Zukunft?
3.
Können Sie eine gesetzliche Änderung
des WGG in dieser Legislatur-Periode ausschließen? Welche Empfehlungen ergehen
an Ihren Kollegen Minister Grasser?