1559/J XXII. GP

Eingelangt am 10.03.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Verkauf der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften, speziell der ESG Villach

 

 

Nach aktuellen Pressemeldungen befindet sich der Abverkauf der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften in der Endphase. Derzeit erfolgt die Due Dilligence Prüfung, danach werden Lehman Brothers aus den sechs Interessenten einige in die engere Auswahl ziehen. Neueste Informationen besagen, dass Goldman Sachs zusammen mit Colliers Columbus mit über 1 Milliarde Euro die Bestbieter sein sollen. Nachdem das derzeit höchste Angebot von einem internationalen Bieter stammt, erhebt sich Frage,  wieweit diese Konsortien die Gültigkeit des WGG mitkalkulieren. Für die MieterInnen entscheidend ist die Handhabung des WGG durch die neuen Eigentümer. Vor allem vor dem Hintergrund Ihrer Versprechungen, dass es auch für künftige MieterInnen zu keinen Verschlechterungen kommen soll, erhält  die zukünftigen Gestaltung des WGG erhebliche Bedeutung. In der 549/AB formulierte Minister Grasser: Eine Änderung der Wohngesetze „ist derzeit nicht abzusehen und fällt auch nicht in die Zuständigkeitsbereich meines Ressorts“. Unbestritten ist jedoch eine enge Kooperation zwischen Ihnen und Minister Grasser.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.             Wodurch ist garantiert, dass die Regelungen des WGG für die derzeitigen und künftigen MieterInnen auch in Zukunft bei Verkauf an einen internationalen Investor Geltung behalten?

2.             Welche Mittel der Gewährleistung der derzeitigen WGG-Regelung bestehen in Zukunft?

3.             Können Sie eine gesetzliche Änderung des WGG in dieser Legislatur-Periode ausschließen? Welche Empfehlungen ergehen an Ihren Kollegen Minister Grasser?