Eingelangt am 10.03.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und
Freunde
an die Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
betreffend Verfahrensmängel bei der
BewerberInnenauswahl zur Bestellung des Kuratoriums der berufspädagogischen
Akademie in Innsbruck
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
folgende
ANFRAGE
Im Schreiben mit der GZ 1217.010562/32 vom
13.10.2003 begründet der amtsführende Präsident des Landesschulrates für Tirol,
warum Frau R.M. in der Bewerbung an der BPA gegenüber anderen sich bewerbenden
Personen vorgezogen wurde. Nach unserer Ansicht verfügt Frau R.M. nicht über
die geforderten Qualifikationen, andere BewerberInnen erfüllen diese jedoch.
- Wurde für die Anstellung von Frau R.M. an der BPA (1998) die
vorgesehene Praxiszeit von sechs Jahren eingehalten, die auf ihre Prüfung
für Textverarbeitung aus dem Jahr 1997 folgen muss? Wenn nein, mit welcher
Begründung konnte hier eine Ausnahme gemacht werden?
- Wurden im Fall der Frau R.M. Praxiszeiten eingerechnet, die
unterhalb der Schwelle einer halben Lehrverpflichtung lagen und daher nach
dem Beamtendienstrecht nicht anzurechnen wären? Bitte um genaue
Aufschlüsselung der angerechneten Praxiszeiten und –orte.
- Erfüllt Frau R.M. alle Erfordernisse nach dem
Deregulierungsgesetz? Wenn nein, warum konnte bei ihrer Bestellung von der
Erfüllung aller Erfordernisse abgesehen werden?
- Haben andere BewerberInnen alle Erfordernisse nach dem
Deregulierungsgesetz erfüllt?
- Welche wissenschaftlichen Publikationen wurden der Bewerbung
von Frau R.M. zu Grunde gelegt?
- Falls von der Vorlage von wissenschaftlichen Publikationen
abgesehen wurde bitten wir um eine Erklärung, warum in diesem Fall eine
Ausnahme gemacht werden konnte, und ob Sie planen, auch zukünftig
Ausnahmen von den Bestimmungen des Deregulierungsgesetzes zu machen?
- Bitte um summarische Aufzählung der Bestellungen im Bereich des
BMBWK des Jahres 2003 (nach Bundesländern geordnet), in welchen Ausnahmen
von den Bestimmungen des Deregulierungsgesetzes gemacht wurden.
- Welche wissenschaftlichen Publikationen wurden der Beurteilung
der anderen BewerberInnen zu Grunde gelegt?
- Wurde die Dienstbeurteilung der Frau R.M. von für den Bereich
Textverarbeitung kompetenten Personen vorgenommen? Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, welche Qualifikationen wiesen diese Personen auf?
- Wenn nein, was werden Sie tun, um zukünftig garantieren zu
können, dass Dienstbeurteilungen von fachlich ausreichend kompetenten
Personen vorgenommen werden?
- Entsprechen die Standards, die der Evaluierung der Leistungen
von Frau R.M. zu Grunde gelegt wurden, den gesetzlichen Anforderungen?
- Wenn nein, was werden Sie tun um die Standards von
Evaluierungen künftig zu sichern?
- Wurde in die Beurteilung der Qualifikation von Frau R.M. eine
von ihr selbst gefertigte CD mit einbezogen? Wenn ja, wie wurde sie
beurteilt?
- Stimmt es, dass durch die Ausschreibung die Methoden- und
Lehrvielfalt in der BPA Einzug halten sollte?
- Wurde diesem Ansinnen durch die Bestellung von Frau R.M.
Rechnung getragen?
- Halten Sie in einer gesamthaften Betrachtung die
Qualifikationen von Frau R.M. für ausreichend?
- Wenn nein, welcher Art wird Ihre weitere Vorgehensweise sein
und werden Sie eine erneute Ausschreibung in Betracht ziehen, welche den
weiteren BewerberInnen, welche ausreichend qualifiziert sind, eine
Bewerbung unter fairen Bedingungen ermöglicht?
- Halten Sie in einer gesamthaften Betrachtung die
Qualifikationen der anderen BewerberInnen für ausreichend?
- Welche anderen BewerberInnen waren besser qualifiziert als Frau
R. M.?