Eingelangt am 16.03.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Gefährdung
der flächendeckenden Imkerei
Österreichische LandwirtInnen und GartenbesitzerInnen klagen
darüber, dass die Anzahl der Imkereien so rückläufig sei, dass kein
ausreichender Bienenflug in der Baumblütezeit mehr stattfindet. Die
Imkereibetriebe sind insbesondere auch durch Probleme mit der Varroamilbe
massiv gefährdet.
Dazu kommt, dass die neue EU-Förderung für Investitionen an den
Einheitswert eines Betriebes gebunden ist. Da die flächendeckende Imkerei
hauptsächlich von bodenständigen Kleinimkern gewährleistet wird und diese nicht
von den Investitionsförderungen profitieren können, ist zu befürchten, dass
viele Imkereien ihre Tätigkeit einstellen werden. Durch das Ende der
Kleinimkerei wäre die Bestäubung der natürlichen Pflanzen z.T. nicht mehr
gegeben. Dadurch könnten unwiederbringliche Verluste in der Flora entstehen und
von Bienenbestäubung abhängige Pflanzen könnten unwiederbringlich aussterben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Was unternehmen Sie gegen den Trend, dass viele Imkereien ihre
Tätigkeit einstellen?
- Durch welche Maßnahmen werden Sie auf die speziellen Probleme
der Kleinimkereien reagieren?
- An welche für ImkerInnen relevanten Kriterien ist die
EU-Förderung für Investitionen gebunden und was werden Sie unternehmen,
damit auch Kleinimkereien in Österreich davon profitieren können?
- Welche Förderungen gibt es für Imkerei-Betriebe bzw. für Imkereivereine
in Österreich?
- Laut Anfragebeantwortung 514/AB vom 30.07.2003 standen im Jahr
2003 628.000 Euro zur „Bekämpfung der Varroatose und der ihr verbundenen
Krankheiten sowie Verbesserung der Bedingungen der Bienenstockbehandlung“
zur Verfügung. Wieviele Mittel werden im Jahr 2004 dafür zur Verfügung
gestellt?
- Laut Anfragebeantwortung 514/AB vom 30.07.2003 standen im Jahr
2003 144.000 Euro für die „Varroatoleranzzüchtung“ zur Verfügung. Wieviele
Mittel sind im Jahr 2004 dafür vorgesehen?
- Laut Anfragebeantwortung 514/AB sind im Rahmen der Zulassung
eines Pflanzenschutzmittels die Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels auf
die Honigbiene zu prüfen. Im Zusammenhang mit der
Gleichstellungsverordnung laut Pflanzenschutzmittelgesetz §23 (10) werden
alle in Deutschland und den Niederlanden zugelassenen Pflanzenschutzmittel
automatisch auch in Österreich zugelassen. Damit entfällt u.a. auch die
nationale Begutachtung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Honigbiene.
Inwiefern wird dieser Umstand im Zusammenhang mit den
Gleichstellungsverordnungen berücksichtigt?