1569/J XXII. GP
Eingelangt am 16.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an
die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend
Position Österreichs im Zusammenhang mit der EU-Feed-Food-Richtlinie
Die EU-Kommission hat im Februar 2003
einen Vorschlag für eine Richtlinie für
offizielle Futter- und Lebensmittelkontrollen mit dem Titel „ Regulation of the
European Parliament and of the Council on official feed and food controls"
veröffentlicht (COM (2003) 52 final).
Ziele dieser Richtlinie sind verstärkte
öffentliche Kontrollen zur Überprüfung der
Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen im Futtermittel-, Lebensmittel- ,
Tiergesundheit-, und Tierschutzrecht, um gesundheitliche Risiken für Mensch und
Tier zu minimieren und Konsumentinneninteressen zu schützen.
Im Zuge der Beratungen der CVO-Arbeitsgruppe des Rates am
12. und 20. Jänner
2004 wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie, der sowohl Tiergesundheit- und
Tierschutzregelungen berücksichtigen sollte, von Seiten Österreichs mit dem
Hinweis
beeinsprucht, dass Tiergesundheit und Tierschutzvorschriften nichts mit
öffentlicher
Gesundheit zu tun haben. (Interinstitutional File: 2003/0030 (COD, Seite 2).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie begründen Sie den Einwand
Österreichs in der zuständigen
Arbeitsgruppe,
dass Tiergesundheit und Tierschutzvorschriften nichts mit
öffentlicher Gesundheit zu tun haben?
2. Welche Position vertrat Österreich im
Zusammenhang mit der EU-Feed-Food-
Richtlinie?