1569/J XXII. GP

Eingelangt am 16.03.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Position Österreichs im Zusammenhang mit der EU-Feed-Food-Richtlinie

Die EU-Kommission hat im Februar 2003 einen Vorschlag für eine Richtlinie für
offizielle Futter- und Lebensmittelkontrollen mit dem Titel „ Regulation of the
European Parliament and of the Council on official feed and food controls"
veröffentlicht (COM (2003) 52 final).

Ziele dieser Richtlinie sind verstärkte öffentliche Kontrollen zur Überprüfung der
Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen im Futtermittel-, Lebensmittel- ,
Tiergesundheit-, und Tierschutzrecht, um gesundheitliche Risiken für Mensch und
Tier zu minimieren und Konsumentinneninteressen zu schützen.

Im Zuge der Beratungen der CVO-Arbeitsgruppe des Rates am 12. und 20. Jänner
2004 wurde der Anwendungsbereich der Richtlinie, der sowohl Tiergesundheit- und
Tierschutzregelungen berücksichtigen sollte, von Seiten Österreichs mit dem Hinweis
beeinsprucht, dass Tiergesundheit und Tierschutzvorschriften nichts mit öffentlicher
Gesundheit zu tun haben. (Interinstitutional File: 2003/0030 (COD, Seite 2).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wie begründen Sie den Einwand Österreichs in der zuständigen

Arbeitsgruppe, dass Tiergesundheit und Tierschutzvorschriften nichts mit
öffentlicher Gesundheit zu tun haben?

2. Welche Position vertrat Österreich im Zusammenhang mit der EU-Feed-Food-
Richtlinie?