1571/J XXII. GP
Eingelangt am 16.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Technologie und
Innovation
betreffend „Kosten Führerschein 2003 - Auswirkungen -
Budgetbegleitgesetz
2000"
Durch
die blauschwarze Mehrheit im Parlament wurde das Budgetbegleitgesetz 2000
beschlossen, das eine Reihe von Maßnahmen enthielt, die in erster Linie untere
und
mittlere Einkommensgruppen belasteten, ökologisch verfehlt waren und die
positive
Entwicklung des Arbeitsmarktes gefährdeten. Die absolut positiven Wirkungen der
von Bundesminister a. D. Rudolf Edlinger durchgeführten Steuerreform 2000
wurden
durch höhere - inakzeptable - Abgaben für Verbraucherinnen und andere
restriktive
Maßnahmen weitgehend aufgehoben. Das Ziel einer sozialen Ausgewogenheit
wurde damit völlig verfehlt! Dies wurde in den folgenden Jahren durch Zahlen
bestätigt.
Dieses
Budgetbegleitgesetz enthielt allein Einzelmaßnahmen, die zu einer
budgetwirksamen Finanzierung des Bundeszuschusses führen sollten, aber es
enthielt keine strukturellen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung. Besonders
deutlich wurde dies bei den massiven - nicht akzeptablen - Gebührenerhöhungen.
Diese muss weiterhin als ein Beutezug dieser Bundesregierung ("Neu
Regieren")
verstanden werden. Massive Gebührenerhöhungen bei der Ausstellung von
Reisepässen, Personalausweisen, Führerscheinen, Mopedausweise (die vorwiegend
Schüler und Lehrlinge trifft) trafen gezielt untere und mittlere
Einkommensgruppen.
Selbst das Sterben wurde teurer ("Soziale Treffsicherheit?").
Trotz
der Forderung des Rechnungshofes und aller Ankündigungen der ehemaligen
Oppositionspartei FPÖ, eine Generalreform des Gebührenrechtes vorzunehmen,
entpuppte sich dieses Budgetbegleitgesetz als reine
"Geldbeschaffungsaktion" der
neuen FPÖ/ÖVP - Bundesregierung. Wie wir jetzt wissen, hat es nichts gebracht.
Das groß angekündigte Nulldefizit konnte trotz dieser Gebührenbelastungen nicht
erreicht werden.
In der
Anfragebeantwortung
4092/AB XXI.GP wurde dem Fragesteller zu einer fast gleichlautenden
Anfrage folgendes mitgeteilt: „Vorweg darf
ich festhalten, dass völlig exakte statistische
Daten über Führerscheine nicht verfügbar sind, da zu Zeit
noch nicht alle Behörden
an das Führerscheinregister angebunden sind, bzw. eine beträchtliche Zahl der
bereits angebundenen Behörden noch nicht alle Führerscheine nacherfasst
haben.
Darüber hinaus sind die Zahlen aus dem Führerscheinregister nicht ohne
weiters so
abrufbar, wie die Gebührensätze in § 14 Tarifpost 16 Abs. 1 bis 3 des
Gebührengesetzes angeführt sind. Es wurde versucht, die statistischen Zahlen
auf
die maßgeblichen Gebührensätze umzulegen."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Verkehr.
Technologie und
Innovation
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Führerscheine wurden aufgrund der Erteilung der
Lenkerberechtigung
ausgenommen solche gemäß § 22 Abs. 1 FSG BGBI. l
Nr. 120/1997, in der jeweils geltenden Fassung 2002 und 2003 ausgestellt
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften
und Jahre)?
2. Welche Einnahmen ergaben sich daraus
jeweils 2002 und 2003?
3. Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im
Jahr 2004?
4. Was kostet - im Vergleich zu Österreich
- die Ausstellung eines
Führerscheines in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU (Ersuche um
detaillierte Darstellung)?
5. Wie viele Führerscheine wurden als
Duplikat 2002 und 2003 ausgestellt
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften
und Jahre)?
6. Welche Einnahmen
ergaben sich daraus jeweils 2002 und 2003?
7. Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im Jahr 2004?
8. Wie viele Führerscheine wurden aufgrund
der Umschreibung einer
ausländischen Lenkerberechtigung 2002 und 2003 ausgestellt
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften
und Jahre)?
9. Welche Einnahmen ergaben sich daraus
jeweils 2002 und 2003?
10. Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im
Jahr 2004?
11. Wie viele Führerscheine wurden
aufgrund der Verlängerung einer befristeten
Lenkerberechtigung (ausgenommen solche gemäß §§ 20 Abs. 4 oder 21 Abs.
2 FSG, BGBI. l Nr. 120/1997) 2002 und 2003 ausgestellt (Aufschlüsselung auf
die einzelnen Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften und Jahre)?
12. Welche Einnahmen ergaben sich jeweils
2002 und 2003?
13. Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im
Jahr 2004?
14.
Wie viele Führerscheine wurden aufgrund der Ausdehnung der
Lenkerberechtigung
auf weitere Klassen oder Unterklassen 2002 und 2003
ausgestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer,
Bezirkshauptmannschaften und Jahre)?
15. Welche Einnahmen ergaben sich daraus
jeweils 2002 und 2003?
16. Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im
Jahr 2004?
17. Wie viele Führerscheine wurden
aufgrund sonstiger Änderungen oder
Ergänzungen 2002 und 2003 ausgestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften und Jahre)?
18. Welche Einnahmen ergaben sich daraus
jeweils 2002 und 2003?
19. Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im
Jahr 2004?
20.
Wie viele Wiederausführungen von Führerscheinen nach Ablauf der
Entziehungsdauer
gab es 2002 und 2003 (Aufschlüsselung auf die einzelnen
Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften und Jahre)?
21. Welche Einnahmen ergaben sich jeweils
2002 und 2003?
22. Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im
Jahr 2004?
23. Wie viele
Mopedausweise für eine Person, die das 16.Lebensjahr noch nicht
vollendet hat, wurden
2002 und 2003 ausgestellt (Aufschlüsselung auf die
einzelnen Bundesländer, Bezirkshauptmannschaften und Jahre)?
24. Welche Einnahmen ergaben sich jeweils
2002 und 2003?
25. Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im
Jahr 2004?
26. Wenn die Fragen 23. - 25. nicht
beantwortet werden können lautet die Frage
wie folgt: Wie viele Mopedausweise wurden 1999, 2000, 2001, 2002 und 2003
ausgestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer,
Bezirkshauptmannschaften und Jahre)?
27. Welche Einnahmen ergaben sich jeweils
2002 und 2003?
28. Mit welchen Einnahmen rechnen Sie im
Jahr 2004?
29.
Können Sie für das Budget 2005 Gebührenerhöhungen bei der
Führscheinausstellung
etc. - gleichgültig unter welchen Bedingungen -
ausschließen?
30. Wenn nein, weshalb nicht?
31. Ist
der BM für Finanzen diesbezüglich bereits an Sie herangetreten?
32. Seit wann sind nun alle Behörden an das Führerscheinregister angebunden?