1573/J XXII. GP
Eingelangt am 16.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Anita Fleckl,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Schülerfreifahrt für Scheidungskinder
Die gesetzlichen Bestimmungen des
Familienlastenausgleichsgesetzes für die Gewährung der
Schülerfreifahrt sehen vor, dass diese nur für „Fahrten zwischen der Wohnung
und der Schule"
gewährt
wird.
Diese Regelung nimmt kaum Bezug auf gesellschaftliche
Entwicklungen. Wie auch immer man
dazu
stehen mag: Dass die Scheidungsrate in Österreich rund 40 % beträgt, ist ein
Faktum. Dieses
hat
wiederum zur Folge, dass die traditionelle Kleinfamilie gegenüber anderen
Familienformen
zunehmend an Bedeutung verliert. Allein stehende Elternteile und
Patchworkfamilien sind zu fixen
Bestandteilen unserer Gesellschaft geworden.
Daraus ergeben sich auch für den Gesetzgeber neue
Herausforderungen, sofern er bereit ist,
gesellschaftliche
Veränderungen zu akzeptieren und das Recht der Menschen, autonom entscheiden
zu können, wie sie leben wollen, anerkennt und respektiert.
Aufgrund der Tatsache, dass Kinder aus oben genannten
Gründen nicht ausschließlich vom
Hauptwohnsitz bzw. vom Bezieher/von der Bezieherin der Kinderbeihilfe, sondern
auch vom
getrennt
lebenden Elternteil mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren, wäre
die
Gewährung einer zweiten Schülerfreifahrt angebracht. Da die jetzige Rechtslage
dies jedoch nicht
vorsieht, sind getrennt lebende Eltern gezwungen, die Fahrten vom getrennt
lebenden Elternteil zur
Schule
privat zu bezahlen, sofern sie nicht innerhalb der selben Zone des jeweiligen
Verkehrsverbundes
leben, was in ländlichen Regionen häufiger der Fall sein wird als
beispielsweise
in
den Landeshauptstädten.
Dieser zusätzliche Kostenaufwand, den getrennt lebende
Eltern zu leisten haben, ist über das
Schuljahr
gesehen nicht unerheblich und diskriminiert getrennt lebende Eltern gegenüber
jenen
Eltern, die im gemeinsamen Haushalt leben.
Da von dieser Problematik immer mehr Menschen betroffen sind, orten die
unterfertigten
Abgeordneten einen dringenden Handlungsbedarf und richten daher an den
Bundesminister für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage:
1. Wie beurteilen
Sie die aufgeworfene Problematik der Nichtgewährung der Schülerfreifahrt in
den Fällen, wo Kinder von getrennt lebenden Eltern nicht nur vom Hauptwohnsitz
bzw. vom
Bezieher/von der Bezieherin der Kinderbeihilfe, sondern auch vom Wohnsitz des
getrennt
lebenden Elternteils zur Schule fahren müssen?
2. Haben Sie vor,
legistische oder auch andere Initiativen zu ergreifen, um diese
Schlechterstellung von getrennt lebenden Eltern zu beseitigen?
2.a. Wenn ja, welche Initiativen
werden Sie wann setzen?
2.b. Wenn nein, warum nicht?
3. Sind Sie der Meinung, dass
nicht-traditionellen Familien (Alleinerzieherinnen,
Patchworkfamilien, getrennt lebende Eltern) grundsätzlich
genauso das Recht auf staatliche
Förderung und Unterstützung zusteht wie Menschen, die in traditionellen Kleinfamilien
leben?
3.a. Wenn nein, warum nicht?