1573/J XXII. GP

Eingelangt am 16.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Anita Fleckl,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Schülerfreifahrt für Scheidungskinder

Die gesetzlichen Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes für die Gewährung der
Schülerfreifahrt sehen vor, dass diese nur für „Fahrten zwischen der Wohnung und der Schule"
gewährt wird.

Diese Regelung nimmt kaum Bezug auf gesellschaftliche Entwicklungen. Wie auch immer man
dazu stehen mag: Dass die Scheidungsrate in Österreich rund 40 % beträgt, ist ein Faktum. Dieses
hat wiederum zur Folge, dass die traditionelle Kleinfamilie gegenüber anderen Familienformen
zunehmend an Bedeutung verliert. Allein stehende Elternteile und Patchworkfamilien sind zu fixen
Bestandteilen unserer Gesellschaft geworden.

Daraus ergeben sich auch für den Gesetzgeber neue Herausforderungen, sofern er bereit ist,
gesellschaftliche Veränderungen zu akzeptieren und das Recht der Menschen, autonom entscheiden
zu können, wie sie leben wollen, anerkennt und respektiert.

Aufgrund der Tatsache, dass Kinder aus oben genannten Gründen nicht ausschließlich vom
Hauptwohnsitz bzw. vom Bezieher/von der Bezieherin der Kinderbeihilfe, sondern auch vom
getrennt lebenden Elternteil mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren, wäre die
Gewährung einer zweiten Schülerfreifahrt angebracht. Da die jetzige Rechtslage dies jedoch nicht
vorsieht, sind getrennt lebende Eltern gezwungen, die Fahrten vom getrennt lebenden Elternteil zur
Schule privat zu bezahlen, sofern sie nicht innerhalb der selben Zone des jeweiligen
Verkehrsverbundes leben, was in ländlichen Regionen häufiger der Fall sein wird als beispielsweise
in den Landeshauptstädten.

Dieser zusätzliche Kostenaufwand, den getrennt lebende Eltern zu leisten haben, ist über das
Schuljahr gesehen nicht unerheblich und diskriminiert getrennt lebende Eltern gegenüber jenen
Eltern, die im gemeinsamen Haushalt leben.

 


Da von dieser Problematik immer mehr Menschen betroffen sind, orten die unterfertigten
Abgeordneten einen dringenden Handlungsbedarf und richten daher an den Bundesminister für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.      Wie beurteilen Sie die aufgeworfene Problematik der Nichtgewährung der Schülerfreifahrt in
den Fällen, wo Kinder von getrennt lebenden Eltern nicht nur vom Hauptwohnsitz bzw. vom
Bezieher/von der Bezieherin der Kinderbeihilfe, sondern auch vom Wohnsitz des getrennt
lebenden Elternteils zur Schule fahren müssen?

2.      Haben Sie vor, legistische oder auch andere Initiativen zu ergreifen, um diese
Schlechterstellung von getrennt lebenden Eltern zu beseitigen?

2.a.    Wenn ja, welche Initiativen werden Sie wann setzen?

2.b.   Wenn nein, warum nicht?

3.      Sind Sie der Meinung, dass nicht-traditionellen Familien (Alleinerzieherinnen,

Patchworkfamilien, getrennt lebende Eltern) grundsätzlich genauso das Recht auf staatliche
Förderung und Unterstützung zusteht wie Menschen, die in traditionellen Kleinfamilien
leben?

3.a.   Wenn nein, warum nicht?