1577/J XXII. GP

Eingelangt am 18.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Posch und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend mangelnde finanzielle Unterstützung der NGO „Asyl in Not“

Die österreichische NGO „Asyl in Not“ ist seit mehr als 15 Jahren im Asylbereich tätig.
AsylwerberInnen und anerkannte Flüchtlinge werden dabei sowohl in rechtlicher als auch in
sozialer Hinsicht kostenlos beraten und unterstützt. Die Palette reicht dabei von allgemeiner
Beratung etwa im Asyl- und fremdenpolizeilichen Verfahren über das Ergreifen von
Rechtsmitteln bis hin zur Hilfestellung bei Wohnungs- und Gesundheitsfragen, der
Arbeitssuche und der Vermittlung von Sprach- und Berufsorientierungskursen. Der Erfolg der
Arbeit lässt sich beispielsweise daran messen, dass durch den Beistand von „Asyl in Not“
2003 39 Asylverfahren gewonnen werden konnten und weitere 41 Familienangehörige Asyl
durch Erstreckung erhielten.

„Asyl in Not“ leistet somit einen wichtigen Beitrag in der (menschen)rechtlichen und sozialen
Unterstützung von AsylwerberInnen und Flüchtlingen.

Die Finanzierung von „Asyl in Not" erfolgt zum größten Teil aus privaten Spenden,

beispielsweise  durch   Unterstützung  von   KabarettistInnen  und  Versteigerung  von  zur

Verfügung gestellten Bildern und Plastiken.

Das Spendenaufkommen ist jedoch - nicht zuletzt aufgrund der wirtschaftlich schlechteren

Gesamtsituation - in den letzten Jahren rückgängig, sodass nunmehr die Arbeit von „Asyl in

Not“ ernsthaft gefährdet erscheint.

Zusätzlich verschärfend wirkt, dass „Asyl in Not“ keine öffentlichen Gelder mehr erhält. 2002

wurden   immerhin   noch   EUR   20.000   aus   dem   vom   Innenministerium   verwalteten

Europäischen Flüchtlingsfonds gewährt, mittlerweile wurde auch diese Förderung gestrichen.

Aus diesen Gründen musste „Asyl in Not“ das Jahr 2003 mit einem Defizit von rund EUR

40.000 abschließen.

Die Arbeit von „Asyl in Not" ist aus menschenrechtlicher Sicht begrüßenswert und bietet
AsylwerberInnen und Flüchtlingen existenzielle Hilfestellung.

Eingedenk des Umstandes, dass die Betreuung, Beratung und Unterstützung von
Asylwerberinnen nicht zuletzt eine hoheitliche Aufgabe ist, stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachfolgende

 

 

 

ANFRAGE

1.            Inwieweit und in welcher Höhe haben Sie die Organisation „Asyl in Not“ seit 2000
jährlich finanziell unterstützt?

2.            Aus welchen Titeln bzw. Ansätzen erfolgten die einzelnen Förderungen?

3.            Haben Sie „Asyl in Not“ in den genannten Jahren Unterstützung anderer Art (logistisch
etc.) angedeihen lassen?

4.            Offenbar wird „Asyl in Not“ von Seiten Ihres Ressorts seit 2003 finanziell gar nicht mehr
unterstützt. Worauf gründet sich der Wegfall der Zahlungen?


5.              Waren im gleichen Bereich (Asyl-, Flüchtlingsbetreuung) tätige NGOs ebenfalls von einer
Kürzung der Förderungen betroffen?

6.              Können     die     zwischen     der     jeweiligen     NGO     und     Ihnen     bestehenden
Auffassungsunterschiede   hinsichtlich   asyl-   und   menschenrechtlicher   Standpunkte
Auswirkungen auf den Bestand bzw. die Höhe einer Förderung zeitigen?

7.              Nach welchen Richtlinien wird die Vergabe von Fördermitteln an im Asyl- und
fremdenrechtlichen Bereich tätige NGOs vorgenommen?

8.              Welcher Betrag stand Ihrem Ressort für diesbezügliche Förderungen in den Jahren 2000-
2004 jeweils zur Verfügung?

9.              Wie schätzen Sie den Wert und Nutzen von im Asyl- und fremdenrechtlichen Bereich
tätigen NGOs, wie „Asyl in Not" eine ist, ein?

10.       Spielt bei der Vergabe der Förderungen der Umstand, dass durch die Beratung und
Hilfestellung  in  Asyl-  und  fremdenrechtlichen Fragen durch  NGOs  letztlich eine
Entlastung der diesbezüglichen Behörden erfolgt, eine Rolle?