1577/J XXII. GP
Eingelangt am 18.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Posch und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
mangelnde finanzielle Unterstützung der NGO „Asyl in Not“
Die österreichische
NGO „Asyl in Not“ ist seit mehr als 15 Jahren im Asylbereich tätig.
AsylwerberInnen und
anerkannte Flüchtlinge werden dabei sowohl in rechtlicher als auch in
sozialer Hinsicht kostenlos beraten und unterstützt. Die Palette reicht dabei
von allgemeiner
Beratung etwa im Asyl- und
fremdenpolizeilichen Verfahren über das Ergreifen von
Rechtsmitteln bis hin zur Hilfestellung
bei Wohnungs- und Gesundheitsfragen, der
Arbeitssuche und der Vermittlung von
Sprach- und Berufsorientierungskursen. Der Erfolg der
Arbeit lässt sich beispielsweise
daran messen, dass durch den Beistand von „Asyl in Not“
2003 39 Asylverfahren gewonnen
werden konnten und weitere 41 Familienangehörige Asyl
durch Erstreckung erhielten.
„Asyl in Not“ leistet somit einen
wichtigen Beitrag in der (menschen)rechtlichen und sozialen
Unterstützung von
AsylwerberInnen und Flüchtlingen.
Die Finanzierung von „Asyl in Not" erfolgt zum
größten Teil aus privaten Spenden,
beispielsweise
durch
Unterstützung von KabarettistInnen und Versteigerung
von zur
Verfügung gestellten Bildern und Plastiken.
Das Spendenaufkommen ist jedoch - nicht zuletzt aufgrund
der wirtschaftlich schlechteren
Gesamtsituation - in den letzten Jahren rückgängig,
sodass nunmehr die Arbeit von „Asyl in
Not“
ernsthaft gefährdet erscheint.
Zusätzlich verschärfend wirkt, dass „Asyl in Not“ keine
öffentlichen Gelder mehr erhält. 2002
wurden
immerhin noch EUR 20.000
aus dem vom Innenministerium verwalteten
Europäischen
Flüchtlingsfonds gewährt, mittlerweile wurde auch diese Förderung gestrichen.
Aus diesen Gründen musste „Asyl in Not“ das Jahr 2003 mit
einem Defizit von rund EUR
40.000 abschließen.
Die Arbeit von „Asyl in Not" ist
aus menschenrechtlicher Sicht begrüßenswert und bietet
AsylwerberInnen und
Flüchtlingen existenzielle Hilfestellung.
Eingedenk des Umstandes, dass die
Betreuung, Beratung und Unterstützung von
Asylwerberinnen
nicht zuletzt eine hoheitliche Aufgabe ist, stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres nachfolgende
ANFRAGE
1.
Inwieweit und in welcher Höhe haben Sie die Organisation
„Asyl in Not“ seit 2000
jährlich finanziell
unterstützt?
2.
Aus
welchen Titeln bzw. Ansätzen erfolgten die einzelnen Förderungen?
3.
Haben Sie „Asyl in Not“ in den genannten Jahren
Unterstützung anderer Art (logistisch
etc.)
angedeihen lassen?
4.
Offenbar
wird „Asyl in Not“ von Seiten Ihres Ressorts seit 2003 finanziell gar nicht
mehr
unterstützt. Worauf gründet sich der Wegfall der Zahlungen?
5.
Waren im gleichen Bereich (Asyl-, Flüchtlingsbetreuung)
tätige NGOs ebenfalls von einer
Kürzung der Förderungen betroffen?
6.
Können die zwischen der
jeweiligen
NGO
und Ihnen bestehenden
Auffassungsunterschiede hinsichtlich asyl- und
menschenrechtlicher
Standpunkte
Auswirkungen auf den
Bestand bzw. die Höhe einer Förderung zeitigen?
7.
Nach welchen Richtlinien wird die Vergabe von
Fördermitteln an im Asyl- und
fremdenrechtlichen
Bereich tätige NGOs vorgenommen?
8.
Welcher
Betrag stand Ihrem Ressort für diesbezügliche Förderungen in den Jahren 2000-
2004 jeweils zur Verfügung?
9.
Wie schätzen Sie den Wert und Nutzen von im Asyl- und
fremdenrechtlichen Bereich
tätigen NGOs, wie
„Asyl in Not" eine ist, ein?
10.
Spielt bei der Vergabe der Förderungen der Umstand, dass
durch die Beratung und
Hilfestellung in Asyl- und fremdenrechtlichen Fragen durch NGOs letztlich eine
Entlastung der
diesbezüglichen Behörden erfolgt, eine Rolle?