1579/J XXII. GP
Eingelangt am 24.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Dringliche
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Spindelegger, Dr. Bösch
Kolleginnen und
Kollegen
gemäß
§ 93 Abs. 1 GOG
an den Bundesminister für Inneres
betreffend
Sicherheit für Österreich und Europa
Die
Bombenanschläge des 11. März 2004 in Madrid haben wie ein Schock in Europa
gewirkt, zumal deutlich wurde, dass sich der
internationale Terrorismus nicht auf
Gegenden außerhalb Europas beschränkt.
Wie schon nach den Anschlägen des 11. September 2001 hat
die Europäische
Union auch in diesem Fall äußerst rasch reagiert und mögliche Maßnahmen zur
Eindämmung der vom
Terrorismus ausgehenden Gefahr diskutiert. Im Jahr 2001
wurde als Reaktion und zur Verbesserung der
internationalen Möglichkeiten der
Zusammenarbeit der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl und die
Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
verabschiedet, der nunmehr vom Parlament umgesetzt wird. Nach den
Terroranschlägen von Madrid sind
sogleich der Rat der Justiz- und Innenminister und
der Allgemeine Rat zusammengetreten,
um Entscheidungen des Europäischen
Rates zur Bekämpfung des Terrorismus vorzubereiten.
Gerade
in einem größeren Europa wird im Bereich der zwischenstaatlichen
Zusammenarbeit und hier insbesondere im
Austausch von geheimdienstlichen
Informationen der Schwerpunkt für
eine verstärkte Terrorismusprävention liegen. Zu
diesem Zweck müssen alle in der EU gegebenen Möglichkeiten der
Kommunikation
voll ausgenützt und gegebenenfalls erweitert
werden, um zu verhindern, dass der
Terrorismus neuerlich nach Europa getragen wird.
Wie wichtig die internationale Zusammenarbeit und die
grenzüberschreitende
Kommunikation
im Bereich der Kriminalitätsentwicklung ist, hat gerade erst kürzlich
die
Verhaftung jener mutmaßlichen Täter gezeigt, die in Wien mit Hilfe eines
Kleintransporters
einen Juwelier ausgeraubt hatten.
Nach dem
Rat der Justiz- und Innenminister am 19. März 2004 wird sich der Gipfel
der Staats- und Regierungschefs noch diese
Woche ausführlich auf der Basis der
Ergebnisse des Rates der Justiz- und Innenminister mit den Fragen der
Terrorismusbekämpfung befassen. Demnach soll ein Anti-Terrorkoordinator den
außenpolitischen Beauftragten der
EU, Javier Solana, unterstützen. Ein weiteres Ziel
wird der intensive Austausch von
Erkenntnissen der Geheimdienste sein.
Geschlossenheit im Kampf gegen den Terrorismus wollen die EU-Chefs vor allem
durch den feierlichen Beschluss einer Solidaritätsklausel demonstrieren,
die aus der
EU-Verfassung vorgezogen werden soll. Sie verpflichtet die EU-Staaten
politisch und moralisch, alle Mittel des Rechtsstaats, darunter auch
militärische
Ressourcen, gegen die terroristische Bedrohung oder nach einem Terroranschlag
bereitzustellen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage
1.
Welche
Erkenntnisse haben Sie, was die Bedrohungslage Österreichs durch
den internationalen Terrorismus anlangt?
2.
Inwieweit
können Sie sich bei der Beurteilung der Gefährdungslage auch auf
Erkenntnisse befreundeter Staaten stützen?
3.
Haben
die terroristischen Anschläge von Madrid etwas in der Beurteilung der
Gefährdungslage geändert?
4.
Welche
Maßnahmen wurden auf Grund der Beratungen des Sicherheitsgipfels
am 21. März 2004 gesetzt?
5.
Welche konkreten Vorschläge wurden beim Gipfel der
Justiz- und
Innenminister zur Verbesserung der Terrorprävention unterbreitet?
6.
Welche
dieser Vorschläge wurden von Seiten der EU mit dem Ziel ihrer
Umsetzung aufgegriffen?
7.
Was erwarten Sie sich von der Tätigkeit des geplanten
Anti-
Terrorkoordinators?
8.
Wie soll die Koordination dieses Koordinators mit den
nationalen Regierungen
und ihren in der Terrorismusbekämpfung tätigen Einrichtungen funktionieren?
9.
Gibt
es bereits Strukturen, um auch die neuen EU-Mitgliedstaaten in die
Terrorismusprävention einbinden zu können?
10.
Mit
welchem Zeitrahmen ist bei der Umsetzung der beschlossenen
Maßnahmen zu rechnen?
Gemäß § 93 verlangen die unterfertigten Abgeordneten,
diese Anfrage dringlich zu
behandeln und dem Erstunterzeichner Gelegenheit zur Begründung zu
geben.