Eingelangt am 24.03.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Lichtenberger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Entwicklung
bei Rollender Landstraße und unbegleitetem Kombiverkehr auf der Schiene nach dem
De-Facto-Wegfall des Ökopunktesystems
Seit 1.1.2004 ist in
Österreich keine Ökopunkteregelung mehr in Anwendung. Das frühere
Ökopunkte-System hatte durch Bonus-Ökopunkte Anreize für die Nutzung der
„Rollenden Landstraße“ geboten. Durch den Wegfall dieses Anreizmechanismus ist
die Nachfrage auf der Rollenden Landstraße mit Jahresbeginn zumindest in
einigen Relationen schlagartig zurückgegangen.
Zugleich wurden in den letzten Jahren auch
die Förderungen – etwa bei den Aufbaurabatten - für die Rollende Landstraße
reduziert. Die (ebenfalls staatlich geförderte) Entwicklung von KV-Konkurrenz
etwa auf der Wasserstraße wird ebenfalls zur Schwächung des Schienen-KV
beitragen.
Zwar ist die Rollende Landstraße nicht die
effizienteste Form des Kombinierten Verkehrs auf der Schiene; bei
entsprechender Gestaltung des Preisverhältnis Straße-Schiene ist aber weiterhin
mit Nachfrage bestimmter Gruppen innerhalb des Transportgewerbes zu rechnen,
auch ist der ökologisch positive Effekt nicht in Zweifel zu ziehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Wie stellt sich die Entwicklung von Zahl
der Sendungen und der Auslastung der RoLa-Züge in den Monaten Jänner,
Februar, März und April 2004 im Vergleich zu denselben Monaten des Jahres
2003 im einzelnen auf den RoLa-Strecken in bzw. durch Österreich dar?
- Welche Unterlagen zur Marktentwicklung der einzelnen „Rollenden
Landstraßen“ durch Österreich ab dem 1.5.2004 liegen Ihnen vor,
insbesondere hinsichtlich der einzelnen Beitrittsstaaten?
- Wie stellt sich demgegenüber die Entwicklung beim Unbegleiteten
KV dar?
- Wie hoch waren die für Zwecke des Kombinierten Verkehrs an die
ÖBB in den Jahren a) 2000, b) 2001, c) 2002, d) 2003 überwiesenen Mittel
aus „Gemeinwirtschaftlichen Leistungen“ im einzelnen?
- Wie hoch ist jeweils der in den Bereich des Begleiteten KV
geflossene Anteil dieser Mittel gewesen?
- Wie hoch waren die für Zwecke des Kombinierten Verkehrs an
andere im Schienenverkehr tätige Unternehmen in den Jahren a) 2000, b)
2001, c) 2002, d) 2003 überwiesenen Mittel aus „Gemeinwirtschaftlichen
Leistungen“ im einzelnen?
- Können Sie die Verwendung der für Zwecke des Kombinierten
Verkehrs an die ÖBB in den Jahren a) 2000, b) 2001, c) 2002, d) 2003
überwiesenen Mittel aus „Gemeinwirtschaftlichen Leistungen“ im einzelnen
belegen? Wenn ja, bitte um Übermittlung der entsprechenden Berichte der
ÖBB (die nach dem Bundesbahngesetz dem Nationalrat ohnedies jährlich zu übermitteln
gewesen wären) sowie entsprechender Evaluierungen dieser Berichte, sofern
solche seitens Ihres Hauses oder seitens Dritter in Ihrem Auftrag
durchgeführt wurden.
- Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Vorgangsweise der ÖBB
gedeckt, gegenüber den Kombioperateuren tendenziell Vollpreise zu
verlangen, obwohl das Risiko der ÖBB durch die Zahlungen für
Gemeinwirtschaftliche Leistungen bereits abgedeckt ist?