1584/J XXII. GP

Eingelangt am 24.03.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Entwicklung bei Rollender Landstraße und unbegleitetem Kombiverkehr auf der Schiene nach dem De-Facto-Wegfall des Ökopunktesystems

 

 

Seit 1.1.2004 ist in Österreich keine Ökopunkteregelung mehr in Anwendung. Das frühere Ökopunkte-System hatte durch Bonus-Ökopunkte Anreize für die Nutzung der „Rollenden Landstraße“ geboten. Durch den Wegfall dieses Anreizmechanismus ist die Nachfrage auf der Rollenden Landstraße mit Jahresbeginn zumindest in einigen Relationen schlagartig zurückgegangen.

 

Zugleich wurden in den letzten Jahren auch die Förderungen – etwa bei den Aufbaurabatten - für die Rollende Landstraße reduziert. Die (ebenfalls staatlich geförderte) Entwicklung von KV-Konkurrenz etwa auf der Wasserstraße wird ebenfalls zur Schwächung des Schienen-KV beitragen.

 

Zwar ist die Rollende Landstraße nicht die effizienteste Form des Kombinierten Verkehrs auf der Schiene; bei entsprechender Gestaltung des Preisverhältnis Straße-Schiene ist aber weiterhin mit Nachfrage bestimmter Gruppen innerhalb des Transportgewerbes zu rechnen, auch ist der ökologisch positive Effekt nicht in Zweifel zu ziehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

  1. Wie stellt sich die Entwicklung von Zahl der Sendungen und der Auslastung der RoLa-Züge in den Monaten Jänner, Februar, März und April 2004 im Vergleich zu denselben Monaten des Jahres 2003 im einzelnen auf den RoLa-Strecken in bzw. durch Österreich dar?
  2. Welche Unterlagen zur Marktentwicklung der einzelnen „Rollenden Landstraßen“ durch Österreich ab dem 1.5.2004 liegen Ihnen vor, insbesondere hinsichtlich der einzelnen Beitrittsstaaten?
  3. Wie stellt sich demgegenüber die Entwicklung beim Unbegleiteten KV dar?
  4. Wie hoch waren die für Zwecke des Kombinierten Verkehrs an die ÖBB in den Jahren a) 2000, b) 2001, c) 2002, d) 2003 überwiesenen Mittel aus „Gemeinwirtschaftlichen Leistungen“ im einzelnen?
  5. Wie hoch ist jeweils der in den Bereich des Begleiteten KV geflossene Anteil dieser Mittel gewesen?
  6. Wie hoch waren die für Zwecke des Kombinierten Verkehrs an andere im Schienenverkehr tätige Unternehmen in den Jahren a) 2000, b) 2001, c) 2002, d) 2003 überwiesenen Mittel aus „Gemeinwirtschaftlichen Leistungen“ im einzelnen?
  7. Können Sie die Verwendung der für Zwecke des Kombinierten Verkehrs an die ÖBB in den Jahren a) 2000, b) 2001, c) 2002, d) 2003 überwiesenen Mittel aus „Gemeinwirtschaftlichen Leistungen“ im einzelnen belegen? Wenn ja, bitte um Übermittlung der entsprechenden Berichte der ÖBB (die nach dem Bundesbahngesetz dem Nationalrat ohnedies jährlich zu übermitteln gewesen wären) sowie entsprechender Evaluierungen dieser Berichte, sofern solche seitens Ihres Hauses oder seitens Dritter in Ihrem Auftrag durchgeführt wurden.
  8. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Vorgangsweise der ÖBB gedeckt, gegenüber den Kombioperateuren tendenziell Vollpreise zu verlangen, obwohl das Risiko der ÖBB durch die Zahlungen für Gemeinwirtschaftliche Leistungen bereits abgedeckt ist?