1594/J XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Dringliche Anfrage

gem.§ 93 Abs.2 GOG

 

der Abgeordneten Dr. Cap

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Pensionspolitik der Regierung - Der Weg in die Altersarmut

Als von der Arbeiterkammer am 2. März 2004 die ersten Kürzungs-Opfer der
„Pensionsreform 2003" öffentlich gemacht wurden, versuchten Vertreter der
Regierungsparteien noch immer die von Anfang an praktizierte Strategie „Leugnen und
Schönreden" weiter zu verfolgen.

Mit jedem Tag müssen jetzt aber weitere Pensionsbescheide auf Basis der „Pensionsreform
2003" ausgestellt werden. Das Pensionsdesaster wird dabei immer offensichtlicher. Das
Beschwichtigen nützt nichts mehr. Die traurige Wahrheit ist, dass vor allem jene Männer, die
mit 14 oder 15 zu arbeiten begonnen haben und ihr ganzes Berufsleben hindurch
Pensionsbeiträge bezahlt haben, von den Sofort-Kürzungen am stärksten betroffen sind.

Und dabei geht es nicht um Ausnahmefälle. Sofort-Kürzungen um 10 Prozent oder knapp
darunter sind bei Menschen mit sehr langer Versicherungsdauer nicht die Ausnahme, sondern
der Regelfall! Und zu diesem 10-Prozent-Minus muss noch der Verlust aus der Streichung der
ersten Pensionsanpassung hinzu gerechnet werden!

Von den Sofort-Kürzungen um 10 Prozent sind folgende Gruppen am massivsten betroffen:

                Männer, die im Jahr 2004 mit 43 oder mehr Versicherungsjahren in Pension gehen!!!

                Männer, die mit 45 Beitragsjahren unter die groß propagierten „Schutzbestimmungen"
für sogenannte „Hackler" fallen und noch mit 60 in Pension gehen können!!!

                Frauen mit Kindern und langer Versicherungszeit, die relativ rasch nach der Geburt
wieder in das Erwerbsleben eingestiegen sind, aber die geforderten Beitragsjahre für die
„Hacklerinnen"-Sonderregelung knapp nicht erreichen!!!

Etwas weniger rasch (aber ebenso sicher) werden auch die anderen Gruppen von den
10-Prozent-Kürzungen erfasst. Voll betroffen sind auch die vielen Kleinpensionen, die es vor
allem bei Frauen gibt. In 3 bis 4 Jahren ist die um 10 Prozent verringerte Pension der
Regelfall.


Hätte die Regierung von vornherein - so wie bei den Beamten - auf eine rückwirkende
Verschlechterung bereits erworbener Pensionsanwartschaften verzichtet, so hätte sie jetzt die
Menschen nicht auf einen „Härtefonds" verweisen brauchen. Einmalzahlungen aus einem
„Härtefonds", auf die nicht einmal ein Rechtsanspruch besteht, sind bestenfalls ein Tropfen
auf dem heißen Stein - und wer mehr als 1.015 Euro Pension bezieht, kann nicht einmal eine
Einmalzahlung erhalten.

Die „Pensionsreform 2003" hat aber nicht nur für künftige Pensionisten massive Verluste
gebracht. Hart in Mitleidenschaft gezogen wurden auch diejenigen, die bereits in Pension
sind. Die ursprüngliche Zusicherung der Wertsicherung der Pensionen wurde für die Jahre
2004 und 2005 gleich gebrochen. Nur Pensionen bis zur Höhe der Medianpension (derzeit:
667 Euro pro Monat) werden in diesen Jahren mit der Inflationsrate angepasst. Als die
dadurch (und durch die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge) erwirkten Nettoverluste
sichtbar wurden, war auch hier das „Schönreden" allein nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Letztlich wurden rund 700.000 Pensionisten mit maximal 780 Euro Monatspension einmalige
Ausgleichszahlungen in der Höhe von 0,6 Prozent einer Jahrespension zugestanden. Die
lebenslangen Verluste durch die unzureichende Inflationsabgeltung werden damit natürlich in
keiner Weise wettgemacht.

Österreich genoss über Jahrzehnte als Land des sozialen Ausgleichs und des
sozialpartnerschaftlichen Dialogs weit über unsere Grenzen hinaus eine hohe Wertschätzung.
Die Regierung hat diesen Weg in den letzten Jahren bewusst verlassen.
Mit der Vorlage des Gesetzesentwurfs zur „Pensionsreform 2003" erreichte diese auf
Konfrontation ausgelegte neue politische Ausrichtung im Frühjahr 2003 ihren Höhepunkt. Die
gesetzliche Pensionsversicherung hätte nach den Plänen der Bundesregierung mit einem
Schlag drastisch zurückgestutzt werden sollen.

Ein Rückblick auf die ursprünglichen Pläne der Regierung zeigt in aller Deutlichkeit, was da
auf dem Spiel stand. Der Gesetzesentwurf von Sozialminister Haupt, der am 31. März 2003 in
die Begutachtung ging, enthielt im wesentlichen folgende Punkte:

       Dramatische Sofort-Kürzung der Pensionsanprüche von Menschen, die bereits knapp
vor Erreichung des Pensionsalters gestanden sind

Die Regierung selbst hat die beabsichtigten Kürzungen in den Erläuterungen zum
Gesetzesentwurf in folgender Weise beschrieben: „Im Jahr 2004 dürfte der kumulative
Pensionsverlust bei durchschnittlich rund 13,5 % liegen, im Jahr 2005 bei 14,5 % und
im Jahr 2006 bei rund 15,5 %. Im Jahr 2007 wird die durchschnittliche


Pensionsminderung bei rund 16,5 % liegen." Zu beachten ist, dass es sich hier um
Durchschnittswerte handelt - in vielen Fällen wären die Sofort-Verluste sogar noch viel
höher gewesen!!!

         Kurzfristig angesetzte Verunmöglichung des Pensionsantritts vor 65/60

Alle vorzeitigen Alterspensionen sollten abgeschafft werden. Übergangsregelungen
waren nur für 5 Geburtsjahrgänge vorgesehen!!!

         Demolierung des Pensionssystems für die Jüngeren

Bei Umsetzung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs hätten die Jüngeren mit
Pensionskürzungen im Ausmaß von 30 bis 40 Prozent rechnen müssen - und in etlichen
Fällen wären die Verluste sogar noch krasser ausgefallen!!!

Klar war, dass so etwas von der Mehrheit der Österreicherinnen und Österreichern nicht
hingenommen werden konnte. Mit dem Engagement hunderttausender Menschen und unter
dem politischen Druck der SPÖ ist es letztlich gelungen, die Regierung zu einem deutlichen
Einlenken zu zwingen. Etwas längere Übergangsfristen bei der Anhebung des Pensionsalters
und eine 10-Prozent-„Deckelung" der Verluste wurden zugestanden. Dazu folgte noch eine
Absichtserklärung zur raschen Pensionsharmonisierung.

Ruft man sich die ursprünglichen Pläne der Regierung zur „Pensionsreform 2003" in
Erinnerung, so sieht man, dass sich der Widerstand durchaus gelohnt hat.

Wenngleich die Regierung letztlich deutlich zurückstecken musste - die schon im
Grundansatz verfehlte „Pensionsreform 2003" wurde aber dadurch auch nicht akzeptabel: Sie
ist selbst in der „abgespeckten" Version noch immer in hohem Maße unsozial, und sie ist
auch sachlich nicht begründbar.

Die Finanzierungsperspektive der gesetzlichen Pensionsversicherung ist bei weitem nicht so
schlecht wie von den Regierungsparteien immer wieder behauptet wurde und wird.

In den Erläuternden Bemerkungen des Regierungsentwurfs zur „Pensionsreform 2003" findet
sich eine sehr aufschlussreiche Darstellung der Kostenentwicklung der gesetzlichen
Pensionsversicherung in den Jahren 2003 bis 2007:

Prognostizierte Kostenentwicklung bei den ASVG-Pensionen in den Jahren 2003 bis 2007
auf Basis der Rechtslage vor der „Pensionsreform 2003"! (Kosten in Prozent des
Bruttoinlandsprodukts)

 


 

2003

2004

2005

2006

2007

 

Entwicklung der Gesamtausgaben

 

9,3 %

 

9,1 %

 

9,1 %

 

9.0 %

 

9,0 %

 

Entwicklung der erforderlichen
Bundesmittel

 

 

2,0 %

 

 

1,8 %

 

 

1,8 %

 

 

1,8 %

 

 

1,8 %

Quelle: BMSG, Finanzielle Erläuterungen zum Gesetzesentwurf zur „Pensionsreform 2003"
vom 31.3.2003

Wie diese Zahlen des Sozialministeriums eindrucksvoll belegen, lässt sich die von Vertretern
der Regierungsparteien immer wieder beschworene dramatische Finanzierungskrise der
Pensionsversicherung nicht erklären. Selbst wenn die „Pensionsreform 2003" nicht
beschlossen worden wäre, wären die Ausgaben für ASVG-Pensionen in den kommenden
Jahren zurück gegangen (Wirkung früherer Pensionsreformen). Kurzfristig angesetzte Sofort-
Kürzungen von Pensionen um 10 Prozent sind folglich nicht nur in hohem Maße unsozial, sie
lassen sich auch mit Finanzargumenten nicht begründen.

Mittel- bis langfristig gesehen ist allerdings tatsächlich ein erheblicher Kostendruck zu
erwarten. Der Altenanteil an der Bevölkerung wird in den kommenden Jahrzehnten kräftig
steigen und das bleibt nicht ohne Wirkung auf die Kosten der Alterssicherung. Steigende
Kosten heißt aber auch in mittel- bis langfristiger Perspektive noch lange nicht
Unfinanzierbarkeit, wie uns das viele weismachen wollen.

Im Gegenteil: Die Prognoserechnungen für den „Runden Tisch" zur Pensionsharmonisierung
zeigen, dass die Gesamtkosten für die öffentliche Alterssicherung bis zum Jahr 2030 nur um
0,6 bis 1,3 Prozent des BIP steigen werden. Ein erheblicher Teil der potentiellen
Kostensteigerung wird durch den erwarteten Anstieg der Erwerbsbeteiligung abgefangen.
Nach 2030 wird sogar wieder mit einem Rückgang des Pensionsaufwands gerechnet.

Wirkungsvolle Alterssicherung in Langzeitperspektive setzt aber mehr voraus als bloße
Pensionsreformen, dazu gehören auch eine gezielte Beschäftigungspolitik und eine klare
Verbesserung der Erwerbschancen Älterer. Unstrittig ist aber, dass auch das Pensionsrecht
weiterentwickelt werden muss, um den kommenden Herausforderungen gerecht zu werden
und um das System fairer und transparenter zu machen.


Fazit: Die „Pensionsreform 2003" ist eine unsoziale Geldbeschaffungsaktion zugunsten des
Finanzministers, aber keine Reform, die diesen Namen verdient. Dazu kommt, dass die
„eingesparten" Pensionsgelder im Handumdrehen für Steuergeschenke an Großkonzerne und
für den Kauf teurer Abfangjäger ausgegeben wurden. Wie eine sinnvolle Reform ausschauen
könnte, wird in dem von der SPÖ vorgelegten „Fairness-Pensions-Modell" aufgezeigt.

Die Rücknahme der „Pensionsreform 2003" ist nicht nur deshalb erforderlich, weil nur
dadurch die unzumutbaren sofortigen Pensionskürzungen vermieden werden können, diese
Rücknahme ist auch eine Grundvoraussetzung für eine faire Harmonisierung. Auf Basis der
„Pensionsreform 2003" ist ein gerechter Übergang in ein faires, für alle gleiches
Pensionssystem nicht möglich. Man kann nicht zuerst den Arbeitern und den Angestellten
ihre Pensionsansprüche zusammenstreichen und dann „harmonisieren".

Hinsichtlich genau dieser Harmonisierung der Pensionssysteme ist die Regierung mehr als
säumig und den ASVG-Versicherten wortbrüchig. Die von den Regierungsparteien gesetzte
Frist für die Einführung eines einheitlichen Pensionssystems, der 31.12.2003, ist längst
verstrichen. Auch zahlreiche Zitate von Bundeskanzler Schüssel gingen in Richtung rasche
Harmonisierung: So hat er etwa am 4. Mai in der ORF-„Pressestunde" angekündigt, „bis zum
Jahresende dem Parlament einen solchen Beschluss, einen solchen Antrag vorzulegen", am
4. Juni erklärte er dem Parlament, „die Zeit ist reif für ein einheitliches, harmonisiertes
Pensionssystem", am 29. Juli kündigte Schüssel im ORF-„Mittagsjournal" immer noch an,
„bis Jahresende wird dann dem Parlament ein Gesetzesentwurf vorgelegt", und am
13. September erklärte der Kanzler, dass er zu Jahresbeginn die Pensionsharmonisierung
„und anderes" vorlegen werde.

Lediglich, es gibt noch nicht einmal Anzeichen für einen Entwurf eines derartigen
Gesetzeswerkes.

In einem Artikel der Tageszeitung Der Standart vom 3.3. heißt es:

Khol kündigt Pensionslösung bis Ostern an

Wien - Nationalratspräsident Andreas Khol stellt ein fertiges Konzept für die

Pensionsharmonisierung bis Ostern in Aussicht, "sonst spielt es Granada".

Allerdings in der Fernsehpressestunde vom vergangenen Sonntag meinte Bundeskanzler

Schüssel, dass die Harmonisierung nicht wie angekündigt bis Ostern zustande komme.

"Ich fürchte Nein", sagte er.

Man(n) und Frau darf auf das „Granada spielen" gespannt sein!


Bundeskanzler Schüssel versuchte am vergangenen Sonntag in der ORF-"Pressestunde" auch
wieder krampfhaft, jegliche Verantwortung von sich zu schieben und alle anderen für das
Versagen der ÖVP und der Regierung schuldig werden zu lassen.

Aber: Beim Thema Pensionen hat der Bundeskanzler ganz klar sein Versprechen gebrochen.
Während er die unsozialen Maßnahmen für Pensionisten rasch und knallhart durchgepeitscht
hat und diese noch durch reale Verluste für die Bezieher kleiner Pensionen verschärft wurden,
ziert er sich bei der längst fälligen Harmonisierung der Pensionssysteme und hat dies, wie er
in der Pressestunde angekündigt hat, auch noch für die Zukunft vor. In seiner altbekannten
Manier versuchte Bundeskanzler Schüssel, die Schuld für dieses Versagen anderen in die
Schuhe zu schieben, was ihm aber nicht gelingen wird.

BK Schüssel hat auch mehrmals öffentlich behauptet, mit der „Pensionsreform 2003" seien
bereits wesentliche Schritte in Richtung Harmonisierung der verschiedenen Systeme gesetzt
worden. Dies ist eine glatte Lüge, denn in Wirklichkeit bewirkt die „Pensionsreform 2003"
fürs erste eine dramatische Auseinanderentwicklung der Systeme zu Lasten der ASVG-
Versicherten. Diese müssen schon in Kürze mit lebenslangen Pensionskürzungen um
10 Prozent (+Anpassungsverluste) rechnen. Beamte, die in den nächsten Jahren in Pension
gehen, sind von den Leistungskürzungen der „Pensionsreform 2003" hingegen in den meisten
Fällen nicht betroffen. Der Vertrauensschutz wurde gegenüber den Beamten in viel höherem
Maß gewahrt als gegenüber den ASVG-Versicherten.

Erst die Rücknahme der unsozialen „Pensionsreform 2003" wie im Volksbegehren gefordert,
macht den Weg frei für eine echte „Pensionssicherungsreform" für alle und aus diesem Grund
stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz nachfolgende

Anfrage

1.                            Warum haben Sie trotz sinkender Gesamtausgaben im ASVG-Pensionsbereich und trotz
sinkendem Bundesbeitrag bis 2007 (laut ihrer eigenen Prognoserechungen) derart
drastische Sofortkürzungen bis zu 10 Prozent durch die „Pensionsreform 2003"
vorgenommen?

2.                            Sie haben in einer Hochglanzbroschüre gemeinsam mit dem Bundeskanzler „Werbung"
dafür betrieben, dass im Jahr 2004 die Pensionskürzungen für Neuzugänge für Frauen
max. 3 Prozent und für Männer max. 5 Prozent betragen werden. Dabei sind Sie nicht


von Durchschnittswerten ausgegangen. Wie beurteilen Sie die nunmehr schwarz auf
weiß durch Bescheide vorliegenden Kürzungen von bereits 10 Prozent im Jahr 2004?

3.       Sind Sie auch, wie der Herr Bundeskanzler, der Meinung, dass zwei Drittel der
NeupensionistInnen 2004 von keinen Kürzungen betroffen sind und nur jeder oder jede
15. NeupensionistIn ein 10-Prozent-Minus zu tragen habe?

Wenn ja, auf welchen Berechnungen beruht diese Annahme und haben Sie auch jene
Fälle aus dem Jänner mitgezählt, bei denen die Pensionsreform 2003 noch gar nicht zur
Anwendung gekommen ist?

Wenn nein, wie viele NeupensionistInnen sind nach Meinung Ihres Ressorts überhaupt
nicht von Kürzungen betroffen und wie viel NeupensionistInnen werden ein Minus von
10 Prozent bereits heuer zu tragen haben?

4.             Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass gerade Personen mit 43 und mehr Versicherungs-
bzw. Beitragsjahren am meisten Kürzungen schon heuer hinnehmen müssen?

5.                           Welche Begründung finden Sie für den Umstand, dass Männer, die mit 45 Beitrags-
jahren unter die von Ihnen groß propagierten „Schutzbestimmungen" für sogenannte
„Hackler" fallen und noch mit 60 in Pension gehen können, aber ebenfalls 10 Prozent
Kürzungen ihrer Pension erhalten?

6.                           Sind Sie der Meinung, dass Personen mit 1.015 Euro monatliche Bruttopension zu den
reichen Pensionsbeziehern gehören?

Wenn nein, warum können diese dann für die erlittene Pensionskürzung nicht einmal eine
Einmalzahlung aus dem Härtefonds erhalten?

7.             Warum haben Sie sich nicht an die von Ihnen versprochene Wertsicherung der
Pensionen gehalten und für 2004 und 2005 dieses Versprechen - mit Ausnahme für
Pensionen bis zur Höhe der Medianpension (derzeit: 667 Euro pro Monat) - gleich
zweimal gebrochen?

8.                           Ist es richtig, dass die Prognoserechungen für den „Runden Tisch" zur Pensions-
harmonisierung zeigen, dass die Gesamtkosten für die öffentliche Alterssicherung bis
zum Jahr 2030 nur um 0,6 bis 1,3 Prozent des BIP steigen werden (ausgehend von
13,6 Prozent)?

9.                           Wurden bisher Prognoserechungen angestellt, in der eine Anhebung der Beitragssätze in
den kommenden Jahrzehnten unterstellt wird?


Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nein, warum nicht?

10.                   Wie beurteilen Sie die Aussagen des Bundeskanzlers über die Gefahr einer
Verdoppelung der Beitragssätze (von 22,8 auf 45,6 Prozent!!!)?

11.                   Die Vorschläge von SPÖ und ÖGB zur Pensionsharmonisierung sind bisher die
einzigen, die in der Öffentlichkeit bekannt wurden. Welche Vorschläge hat die
Regierung bzw. haben Sie als ein zuständiges Regierungsmitglied bisher in die
Verhandlungen eingebracht?

12.                   Wird es im Zuge der Harmonisierung bei den Pensionsansprüchen der Versicherten aus
den anderen Pensionssystemen auch zu Kürzungen bis zu 10 Prozent kommen?

13.                   Wenn Sie Frage 9 mit nein beantworten: Werden Sie im Sinne einer gerechten
Harmonisierung die unsozialen und ungerechten Maßnahmen der „Pensionsreform
2003" im Zuge der Umsetzung der Harmonisierung zurücknehmen oder wenigstens
abschwächen?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG dringlich
zu behandeln.