1594/J XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Dringliche
Anfrage
gem.§ 93
Abs.2 GOG
der Abgeordneten Dr. Cap
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Pensionspolitik der Regierung - Der Weg in
die Altersarmut
Als von der Arbeiterkammer am 2. März 2004 die ersten
Kürzungs-Opfer der
„Pensionsreform 2003" öffentlich gemacht wurden, versuchten Vertreter der
Regierungsparteien
noch immer die von Anfang an praktizierte Strategie „Leugnen und
Schönreden" weiter zu verfolgen.
Mit jedem Tag müssen jetzt aber weitere Pensionsbescheide
auf Basis der „Pensionsreform
2003" ausgestellt werden. Das Pensionsdesaster wird dabei immer
offensichtlicher. Das
Beschwichtigen nützt
nichts mehr. Die traurige Wahrheit ist, dass vor allem jene Männer, die
mit 14 oder 15 zu arbeiten begonnen haben
und ihr ganzes Berufsleben hindurch
Pensionsbeiträge bezahlt haben, von den Sofort-Kürzungen am stärksten
betroffen sind.
Und dabei geht es nicht um Ausnahmefälle.
Sofort-Kürzungen um 10 Prozent oder knapp
darunter sind bei
Menschen mit sehr langer Versicherungsdauer nicht die Ausnahme, sondern
der Regelfall! Und zu diesem 10-Prozent-Minus muss noch der Verlust aus der
Streichung der
ersten Pensionsanpassung hinzu gerechnet werden!
Von den
Sofort-Kürzungen um 10 Prozent sind folgende Gruppen am massivsten betroffen:
•
Männer,
die im Jahr 2004 mit 43 oder mehr Versicherungsjahren in Pension gehen!!!
•
Männer,
die mit 45 Beitragsjahren unter die groß propagierten „Schutzbestimmungen"
für sogenannte „Hackler" fallen und noch mit 60 in Pension gehen können!!!
•
Frauen mit Kindern und langer Versicherungszeit, die
relativ rasch nach der Geburt
wieder in das
Erwerbsleben eingestiegen sind, aber die geforderten Beitragsjahre für die
„Hacklerinnen"-Sonderregelung knapp nicht erreichen!!!
Etwas weniger rasch (aber ebenso sicher) werden auch die
anderen Gruppen von den
10-Prozent-Kürzungen
erfasst. Voll betroffen sind auch die vielen Kleinpensionen, die es vor
allem bei Frauen
gibt. In 3 bis 4 Jahren ist die um 10 Prozent verringerte Pension der
Regelfall.
Hätte die Regierung von vornherein - so wie bei den
Beamten - auf eine rückwirkende
Verschlechterung
bereits erworbener Pensionsanwartschaften verzichtet, so hätte sie jetzt die
Menschen nicht auf einen „Härtefonds" verweisen
brauchen. Einmalzahlungen aus einem
„Härtefonds", auf die nicht einmal ein Rechtsanspruch besteht, sind
bestenfalls ein Tropfen
auf dem heißen Stein - und wer mehr als 1.015 Euro Pension bezieht, kann
nicht einmal eine
Einmalzahlung erhalten.
Die „Pensionsreform 2003" hat aber nicht nur für
künftige Pensionisten massive Verluste
gebracht. Hart in Mitleidenschaft gezogen wurden auch diejenigen, die bereits
in Pension
sind. Die ursprüngliche Zusicherung der Wertsicherung der Pensionen wurde für
die Jahre
2004 und 2005 gleich gebrochen. Nur Pensionen bis zur Höhe der Medianpension
(derzeit:
667 Euro pro Monat) werden in diesen Jahren mit der Inflationsrate angepasst.
Als die
dadurch (und durch
die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge) erwirkten Nettoverluste
sichtbar wurden, war auch hier das
„Schönreden" allein nicht mehr aufrecht zu erhalten.
Letztlich wurden rund 700.000 Pensionisten mit maximal 780 Euro
Monatspension einmalige
Ausgleichszahlungen in der Höhe von 0,6
Prozent einer Jahrespension zugestanden. Die
lebenslangen Verluste durch die unzureichende Inflationsabgeltung werden
damit natürlich in
keiner Weise wettgemacht.
Österreich
genoss über Jahrzehnte als Land des sozialen Ausgleichs und des
sozialpartnerschaftlichen Dialogs weit über unsere Grenzen hinaus eine hohe
Wertschätzung.
Die Regierung hat diesen Weg in den letzten Jahren bewusst verlassen.
Mit der Vorlage des Gesetzesentwurfs zur
„Pensionsreform 2003" erreichte diese auf
Konfrontation ausgelegte neue politische Ausrichtung im Frühjahr 2003
ihren Höhepunkt. Die
gesetzliche Pensionsversicherung hätte nach
den Plänen der Bundesregierung mit einem
Schlag drastisch zurückgestutzt werden sollen.
Ein Rückblick auf die ursprünglichen Pläne der Regierung
zeigt in aller Deutlichkeit, was da
auf dem Spiel stand.
Der Gesetzesentwurf von Sozialminister Haupt, der am 31. März 2003 in
die Begutachtung ging, enthielt im wesentlichen folgende Punkte:
• Dramatische Sofort-Kürzung
der Pensionsanprüche von Menschen, die bereits knapp
vor Erreichung des Pensionsalters gestanden sind
Die Regierung selbst hat die beabsichtigten Kürzungen in
den Erläuterungen zum
Gesetzesentwurf in
folgender Weise beschrieben: „Im Jahr 2004 dürfte der kumulative
Pensionsverlust bei durchschnittlich rund 13,5 % liegen, im Jahr 2005 bei 14,5
% und
im Jahr 2006 bei rund 15,5 %. Im Jahr 2007 wird die durchschnittliche
Pensionsminderung bei rund 16,5 % liegen." Zu
beachten ist, dass es sich hier um
Durchschnittswerte
handelt - in vielen Fällen wären die Sofort-Verluste sogar noch viel
höher gewesen!!!
• Kurzfristig
angesetzte Verunmöglichung des Pensionsantritts vor 65/60
Alle
vorzeitigen Alterspensionen sollten abgeschafft werden. Übergangsregelungen
waren nur für 5 Geburtsjahrgänge vorgesehen!!!
• Demolierung
des Pensionssystems für die Jüngeren
Bei Umsetzung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs hätten
die Jüngeren mit
Pensionskürzungen im
Ausmaß von 30 bis 40 Prozent rechnen müssen - und in etlichen
Fällen wären die Verluste sogar noch krasser ausgefallen!!!
Klar war, dass so etwas von der Mehrheit der
Österreicherinnen und Österreichern nicht
hingenommen werden konnte. Mit dem Engagement hunderttausender Menschen und
unter
dem politischen Druck
der SPÖ ist es letztlich gelungen, die Regierung zu einem deutlichen
Einlenken zu zwingen. Etwas längere Übergangsfristen bei der Anhebung des
Pensionsalters
und eine 10-Prozent-„Deckelung" der
Verluste wurden zugestanden. Dazu folgte noch eine
Absichtserklärung zur raschen Pensionsharmonisierung.
Ruft
man sich die ursprünglichen Pläne der Regierung zur „Pensionsreform 2003"
in
Erinnerung, so sieht man, dass sich der Widerstand durchaus gelohnt hat.
Wenngleich die Regierung letztlich deutlich zurückstecken
musste - die schon im
Grundansatz verfehlte
„Pensionsreform 2003" wurde aber dadurch auch nicht akzeptabel: Sie
ist selbst in der „abgespeckten"
Version noch immer in hohem Maße unsozial, und sie ist
auch sachlich nicht begründbar.
Die
Finanzierungsperspektive der gesetzlichen Pensionsversicherung ist bei weitem
nicht so
schlecht wie von den Regierungsparteien immer wieder behauptet wurde und wird.
In
den Erläuternden Bemerkungen des Regierungsentwurfs zur „Pensionsreform
2003" findet
sich eine sehr aufschlussreiche Darstellung der Kostenentwicklung der
gesetzlichen
Pensionsversicherung in den Jahren 2003 bis 2007:
Prognostizierte
Kostenentwicklung bei den ASVG-Pensionen in den Jahren 2003 bis 2007
auf Basis der Rechtslage vor der „Pensionsreform 2003"! (Kosten in
Prozent des
Bruttoinlandsprodukts)
|
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
Entwicklung der Gesamtausgaben |
9,3 % |
9,1 % |
9,1 % |
9.0 % |
9,0 % |
Entwicklung der erforderlichen |
2,0 % |
1,8 % |
1,8 % |
1,8 % |
1,8 % |
Quelle:
BMSG, Finanzielle Erläuterungen zum Gesetzesentwurf zur „Pensionsreform
2003"
vom 31.3.2003
Wie
diese Zahlen des Sozialministeriums eindrucksvoll belegen, lässt sich die von
Vertretern
der Regierungsparteien immer wieder
beschworene dramatische Finanzierungskrise der
Pensionsversicherung nicht erklären. Selbst wenn die „Pensionsreform 2003"
nicht
beschlossen worden wäre, wären die Ausgaben für ASVG-Pensionen in den
kommenden
Jahren zurück gegangen (Wirkung früherer Pensionsreformen). Kurzfristig angesetzte
Sofort-
Kürzungen von Pensionen um 10 Prozent sind folglich nicht nur in hohem Maße
unsozial, sie
lassen sich auch mit Finanzargumenten nicht begründen.
Mittel-
bis langfristig gesehen ist allerdings tatsächlich ein erheblicher Kostendruck
zu
erwarten. Der Altenanteil an der
Bevölkerung wird in den kommenden Jahrzehnten kräftig
steigen und das bleibt nicht ohne Wirkung auf die Kosten der
Alterssicherung. Steigende
Kosten heißt aber auch in mittel- bis
langfristiger Perspektive noch lange nicht
Unfinanzierbarkeit, wie uns das viele weismachen wollen.
Im
Gegenteil: Die Prognoserechnungen für den „Runden Tisch" zur
Pensionsharmonisierung
zeigen, dass die Gesamtkosten für die öffentliche Alterssicherung bis zum Jahr
2030 nur um
0,6 bis 1,3 Prozent des BIP steigen werden.
Ein erheblicher Teil der potentiellen
Kostensteigerung wird durch den erwarteten Anstieg der
Erwerbsbeteiligung abgefangen.
Nach 2030 wird sogar wieder mit einem
Rückgang des Pensionsaufwands gerechnet.
Wirkungsvolle Alterssicherung in Langzeitperspektive
setzt aber mehr voraus als bloße
Pensionsreformen, dazu gehören auch eine gezielte Beschäftigungspolitik und
eine klare
Verbesserung der
Erwerbschancen Älterer. Unstrittig ist aber, dass auch das Pensionsrecht
weiterentwickelt werden muss, um den kommenden Herausforderungen gerecht zu
werden
und um das System fairer und transparenter zu machen.
Fazit: Die „Pensionsreform 2003" ist eine unsoziale
Geldbeschaffungsaktion zugunsten des
Finanzministers, aber keine Reform, die diesen Namen verdient. Dazu kommt, dass
die
„eingesparten"
Pensionsgelder im Handumdrehen für Steuergeschenke an Großkonzerne und
für den Kauf teurer Abfangjäger ausgegeben wurden. Wie eine sinnvolle Reform
ausschauen
könnte, wird in dem von der SPÖ vorgelegten
„Fairness-Pensions-Modell" aufgezeigt.
Die Rücknahme der „Pensionsreform 2003" ist nicht
nur deshalb erforderlich, weil nur
dadurch die
unzumutbaren sofortigen Pensionskürzungen vermieden werden können, diese
Rücknahme ist auch eine Grundvoraussetzung für eine faire Harmonisierung. Auf
Basis der
„Pensionsreform 2003" ist ein gerechter
Übergang in ein faires, für alle gleiches
Pensionssystem nicht möglich. Man kann nicht zuerst den Arbeitern und den
Angestellten
ihre Pensionsansprüche zusammenstreichen und dann „harmonisieren".
Hinsichtlich genau dieser Harmonisierung der
Pensionssysteme ist die Regierung mehr als
säumig und den
ASVG-Versicherten wortbrüchig. Die von den Regierungsparteien gesetzte
Frist für die Einführung eines einheitlichen
Pensionssystems, der 31.12.2003, ist längst
verstrichen. Auch zahlreiche Zitate von Bundeskanzler Schüssel gingen in
Richtung rasche
Harmonisierung: So hat er etwa am 4. Mai in der ORF-„Pressestunde"
angekündigt, „bis zum
Jahresende dem Parlament einen solchen
Beschluss, einen solchen Antrag vorzulegen", am
4. Juni erklärte er dem Parlament, „die Zeit ist reif für ein
einheitliches, harmonisiertes
Pensionssystem", am 29. Juli kündigte
Schüssel im ORF-„Mittagsjournal" immer noch an,
„bis Jahresende wird dann dem Parlament ein Gesetzesentwurf vorgelegt",
und am
13. September erklärte der Kanzler, dass er zu Jahresbeginn die
Pensionsharmonisierung
„und anderes" vorlegen werde.
Lediglich, es gibt noch nicht einmal Anzeichen für einen
Entwurf eines derartigen
Gesetzeswerkes.
In
einem Artikel der Tageszeitung Der Standart vom 3.3. heißt es:
Khol kündigt Pensionslösung bis Ostern an
Wien - Nationalratspräsident Andreas Khol stellt ein fertiges Konzept
für die
Pensionsharmonisierung
bis Ostern in Aussicht, "sonst spielt es Granada".
Allerdings in der Fernsehpressestunde vom vergangenen Sonntag meinte
Bundeskanzler
Schüssel,
dass die Harmonisierung nicht wie angekündigt bis Ostern zustande komme.
"Ich
fürchte Nein", sagte er.
Man(n)
und Frau darf auf das „Granada spielen" gespannt sein!
Bundeskanzler
Schüssel versuchte am vergangenen Sonntag in der ORF-"Pressestunde"
auch
wieder krampfhaft, jegliche Verantwortung
von sich zu schieben und alle anderen für das
Versagen der ÖVP und der Regierung schuldig werden zu lassen.
Aber:
Beim Thema Pensionen hat der Bundeskanzler ganz klar sein Versprechen
gebrochen.
Während er die unsozialen Maßnahmen für Pensionisten rasch und knallhart
durchgepeitscht
hat und diese noch durch reale Verluste für die Bezieher kleiner Pensionen
verschärft wurden,
ziert er sich bei der längst fälligen
Harmonisierung der Pensionssysteme und hat dies, wie er
in der Pressestunde angekündigt hat, auch noch für die Zukunft vor. In seiner
altbekannten
Manier versuchte Bundeskanzler Schüssel, die Schuld für dieses Versagen anderen
in die
Schuhe zu schieben, was ihm aber nicht gelingen wird.
BK Schüssel hat auch mehrmals öffentlich behauptet, mit
der „Pensionsreform 2003" seien
bereits wesentliche Schritte in Richtung Harmonisierung der verschiedenen
Systeme gesetzt
worden. Dies ist eine glatte Lüge, denn in Wirklichkeit bewirkt die
„Pensionsreform 2003"
fürs erste eine
dramatische Auseinanderentwicklung der Systeme zu Lasten der ASVG-
Versicherten. Diese müssen schon in Kürze
mit lebenslangen Pensionskürzungen um
10 Prozent (+Anpassungsverluste) rechnen. Beamte, die in den nächsten
Jahren in Pension
gehen, sind von den Leistungskürzungen der „Pensionsreform 2003" hingegen
in den meisten
Fällen nicht betroffen. Der Vertrauensschutz
wurde gegenüber den Beamten in viel höherem
Maß gewahrt als gegenüber den ASVG-Versicherten.
Erst
die Rücknahme der unsozialen „Pensionsreform 2003" wie im Volksbegehren
gefordert,
macht den Weg frei für eine echte „Pensionssicherungsreform" für alle und
aus diesem Grund
stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für soziale
Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
nachfolgende
Anfrage
1.
Warum
haben Sie trotz sinkender Gesamtausgaben im ASVG-Pensionsbereich und trotz
sinkendem Bundesbeitrag bis 2007 (laut ihrer
eigenen Prognoserechungen) derart
drastische Sofortkürzungen bis zu 10 Prozent durch die „Pensionsreform
2003"
vorgenommen?
2.
Sie
haben in einer Hochglanzbroschüre gemeinsam mit dem Bundeskanzler
„Werbung"
dafür betrieben, dass im Jahr 2004 die Pensionskürzungen für Neuzugänge für
Frauen
max. 3 Prozent und für Männer max. 5 Prozent
betragen werden. Dabei sind Sie nicht
von
Durchschnittswerten ausgegangen. Wie beurteilen Sie die nunmehr schwarz auf
weiß durch Bescheide vorliegenden Kürzungen von bereits 10 Prozent im Jahr
2004?
3. Sind
Sie auch, wie der Herr Bundeskanzler, der Meinung, dass zwei Drittel der
NeupensionistInnen 2004 von keinen Kürzungen betroffen sind und nur jeder oder
jede
15. NeupensionistIn ein 10-Prozent-Minus zu tragen habe?
Wenn ja, auf welchen
Berechnungen beruht diese Annahme und haben Sie auch jene
Fälle aus dem Jänner
mitgezählt, bei denen die Pensionsreform 2003 noch gar nicht zur
Anwendung gekommen ist?
Wenn nein, wie viele NeupensionistInnen sind nach Meinung
Ihres Ressorts überhaupt
nicht von Kürzungen betroffen und wie viel NeupensionistInnen werden ein Minus
von
10 Prozent bereits heuer zu tragen haben?
4.
Wie
beurteilen Sie die Tatsache, dass gerade Personen mit 43 und mehr
Versicherungs-
bzw. Beitragsjahren am meisten Kürzungen
schon heuer hinnehmen müssen?
5.
Welche Begründung finden Sie für den Umstand, dass Männer,
die mit 45 Beitrags-
jahren unter die von
Ihnen groß propagierten „Schutzbestimmungen" für sogenannte
„Hackler" fallen und noch mit 60 in Pension gehen können, aber ebenfalls
10 Prozent
Kürzungen ihrer Pension erhalten?
6.
Sind
Sie der Meinung, dass Personen mit 1.015 Euro monatliche Bruttopension zu den
reichen Pensionsbeziehern gehören?
Wenn nein, warum können diese dann für die
erlittene Pensionskürzung nicht einmal eine
Einmalzahlung aus dem Härtefonds erhalten?
7.
Warum haben Sie sich nicht an die von Ihnen versprochene
Wertsicherung der
Pensionen gehalten
und für 2004 und 2005 dieses Versprechen - mit Ausnahme für
Pensionen bis zur Höhe der Medianpension (derzeit: 667 Euro pro Monat) - gleich
zweimal gebrochen?
8.
Ist es richtig, dass die Prognoserechungen für den
„Runden Tisch" zur Pensions-
harmonisierung
zeigen, dass die Gesamtkosten für die öffentliche Alterssicherung bis
zum Jahr 2030 nur um 0,6 bis 1,3 Prozent des
BIP steigen werden (ausgehend von
13,6 Prozent)?
9.
Wurden
bisher Prognoserechungen angestellt, in der eine Anhebung der Beitragssätze in
den kommenden Jahrzehnten unterstellt wird?
Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn
nein, warum nicht?
10.
Wie
beurteilen Sie die Aussagen des Bundeskanzlers über die Gefahr einer
Verdoppelung der Beitragssätze (von 22,8 auf 45,6 Prozent!!!)?
11.
Die
Vorschläge von SPÖ und ÖGB zur Pensionsharmonisierung sind bisher die
einzigen, die in der Öffentlichkeit bekannt wurden. Welche Vorschläge hat die
Regierung bzw. haben Sie als ein zuständiges Regierungsmitglied bisher in die
Verhandlungen eingebracht?
12.
Wird
es im Zuge der Harmonisierung bei den Pensionsansprüchen der Versicherten aus
den anderen Pensionssystemen auch zu Kürzungen bis zu 10 Prozent kommen?
13.
Wenn Sie Frage 9 mit nein beantworten: Werden Sie im
Sinne einer gerechten
Harmonisierung die
unsozialen und ungerechten Maßnahmen der „Pensionsreform
2003" im Zuge der Umsetzung der Harmonisierung zurücknehmen oder
wenigstens
abschwächen?
In
formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG
dringlich
zu behandeln.