1596/J XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heinzl
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend mangelnder Vertretung der Interessen der
Bauern durch die
Landwirtschaftskammer
Im
Jahr 1997 wurde in Tiefenbach/NÖ ein früher langjährig landwirtschaftlich
genutztes Anwesen (Tiefenbach Nr. 3) an Nicht-Landwirte verkauft worden, obwohl
der Landwirt, der das unmittelbar benachbarte Anwesen bewirtschaftet, sein
Kaufinteresse bei der Bezirksbauernkammer
Gföhl angemeldet hat. Gemäß den
Regelungen des NÖ Grundverkehrsgesetzes kann diesem Landwirt ein
Vorkaufsrecht
eingeräumt werden. Ohne das Wissen und gegen den Willen dieses Landwirts hat
die
Bezirksbauernkammer Gföhl auf eine Berufung gegen einen Bescheid der
zuständigen Grundverkehrsbehörde verzichtet
und damit verhindert, dass dieser
Landwirt die Chance erhält, seinen Betrieb zu erweitern und auf eine in
der EU
konkurrenzfähige Größe zu bringen.
In einem darauf folgenden
Schadenersatzprozess dieses Landwirtes gegen die
Bezirksbauernkammer
ist mittlerweile festgehalten worden, dass die ursprüngliche
Entscheidung der
zuständigen Grundverkehrsbehörde richtig war, dass es sich zum
Zeitpunkt des Verkaufs bei dem strittigen Anwesen nicht mehr um ein
landwirtschaftlich genutztes Anwesen gehandelt hat und es deshalb dem NÖ
Grundverkehrsgesetz unterliegt.
Trotzdem
bleibt die Frage im Raum stehen, warum eine bäuerliche
Interessensvertretung, die nicht zuletzt auch von den Beiträgen ihrer
Mitglieder
finanziert wird, eine Handlung gesetzt hat, die den grundlegenden
landwirtschaftlichen Interessen eines ihrer Mitglieder widersprochen hat.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten
Abgeordneten deshalb die
folgende
Anfrage
1.
Erhielten oder erhalten die Bundeslandwirtschaftkammer, die
Präsidentenkonferenz
der Landwirtschaftskammern, die
Landeslandwirtschaftkammern oder die Bezirksbauernkammern direkt oder
indirekt Finanzmittel aus den Mitteln aus dem Budget des
Bundes oder der
Länder?
2.
Wenn ja, wie hoch waren diese Zuwendungen in den
vergangenen 5 Jahren
und unter welchen
Voraussetzungen wurden und werden diese Mittel
gewährt?
3.
Wie hoch ist der Anteil der Finanzierung der
Bundeslandwirtschaftkammer,
der
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, der
Landeslandwirtschaftkammern oder der Bezirksbauernkammern durch
Beiträge ihrer Mitglieder, soweit es sich dabei um aktive Voll- oder
Nebenerwerbslandwirte handelt?
4.
Wer
trägt darüber hinaus zur Finanzierung der vorgenannten Organisationen
bei und wie viel Geld wurde auf diese Weise
in den vergangenen 5 Jahren für
die Finanzierung dieser Organisationen aufgebracht?
5.
Wurden im gegenständlichen Fall disziplinäre Maßnahmen
gegen die
Verantwortlichen in der Bezirksbauernkammer Gföhl gesetzt?
6.
Werden
Sie im Lichte des vorliegenden Falls der Verletzung der Interessen
eines Mitglieds der Landwirtschaftkammer durch eine untergeordnete
Organisationseinheit (d.i. die
Bezirksbauernkammer Gföhl) die Zuwendungen
des Bundes für die Finanzierung der Bundeslandwirtschaftkammer, der
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, der
Landeslandwirtschaftkammern oder der Bezirksbauernkammern prüfen und
reduzieren lassen?
7.
Wie
oft wurden Schadenersatzprozesse von Landwirten gegen die
Bundeslandwirtschaftkammer, die Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern, eine Landeslandwirtschaftkammer oder eine der
Bezirksbauernkammern in jenen Jahren, in
denen es zu einer Finanzierung
dieser Organisationen aus Finanzmitteln des des Bundes gekommen ist,
angestrengt?
8.
War Ihr Ministerium mit diesem Fall befasst?
9.
Welche
Maßnahmen haben Sie bzw. hat das Ministerium zur Hilfestellung für
die Bauern gesetzt?
10.
Sind Sie bereit, auf die zuständige
Landwirtschaftskammer einzuwirken, damit
der Schaden für den betroffenen
Bauern ersetzt wird?
11.
Sind
Sie bereit, aus den Mitteln Ihres Ministeriums den durch einen
offensichtlichen Fehler der
Landwirtschaftskammer entstandenen Schaden
auszugleichen?