1596/J XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Heinzl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend mangelnder Vertretung der Interessen der Bauern durch die

Landwirtschaftskammer

Im Jahr 1997 wurde in Tiefenbach/NÖ ein früher langjährig landwirtschaftlich
genutztes Anwesen (Tiefenbach Nr. 3) an Nicht-Landwirte verkauft worden, obwohl
der Landwirt, der das unmittelbar benachbarte Anwesen bewirtschaftet, sein
Kaufinteresse bei der Bezirksbauernkammer Gföhl angemeldet hat. Gemäß den
Regelungen des NÖ Grundverkehrsgesetzes kann diesem Landwirt ein Vorkaufsrecht
eingeräumt werden. Ohne das Wissen und gegen den Willen dieses Landwirts hat die
Bezirksbauernkammer Gföhl auf eine Berufung gegen einen Bescheid der
zuständigen Grundverkehrsbehörde verzichtet und damit verhindert, dass dieser
Landwirt die Chance erhält, seinen Betrieb zu erweitern und auf eine in der EU
konkurrenzfähige Größe zu bringen.

In einem darauf folgenden Schadenersatzprozess dieses Landwirtes gegen die
Bezirksbauernkammer ist mittlerweile festgehalten worden, dass die ursprüngliche
Entscheidung der zuständigen Grundverkehrsbehörde richtig war, dass es sich zum
Zeitpunkt des Verkaufs bei dem strittigen Anwesen nicht mehr um ein
landwirtschaftlich genutztes Anwesen gehandelt hat und es deshalb dem NÖ
Grundverkehrsgesetz unterliegt.

Trotzdem bleibt die Frage im Raum stehen, warum eine bäuerliche
Interessensvertretung, die nicht zuletzt auch von den Beiträgen ihrer Mitglieder
finanziert wird, eine Handlung gesetzt hat, die den grundlegenden
landwirtschaftlichen Interessen eines ihrer Mitglieder widersprochen hat.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten deshalb die
folgende

 

Anfrage

1.        Erhielten oder erhalten die Bundeslandwirtschaftkammer, die
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, die
Landeslandwirtschaftkammern oder die Bezirksbauernkammern direkt oder


indirekt Finanzmittel aus den Mitteln aus dem Budget des Bundes oder der
Länder?

2.                                      Wenn ja, wie hoch waren diese Zuwendungen in den vergangenen 5 Jahren
und unter welchen Voraussetzungen wurden und werden diese Mittel
gewährt?

3.                                      Wie hoch ist der Anteil der Finanzierung der Bundeslandwirtschaftkammer,
der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, der
Landeslandwirtschaftkammern oder der Bezirksbauernkammern durch
Beiträge ihrer Mitglieder, soweit es sich dabei um aktive Voll- oder
Nebenerwerbslandwirte handelt?

4.                                      Wer trägt darüber hinaus zur Finanzierung der vorgenannten Organisationen
bei und wie viel Geld wurde auf diese Weise in den vergangenen 5 Jahren für
die Finanzierung dieser Organisationen aufgebracht?

5.                                      Wurden im gegenständlichen Fall disziplinäre Maßnahmen gegen die
Verantwortlichen in der Bezirksbauernkammer Gföhl gesetzt?

6.                                      Werden Sie im Lichte des vorliegenden Falls der Verletzung der Interessen
eines Mitglieds der Landwirtschaftkammer durch eine untergeordnete
Organisationseinheit (d.i. die Bezirksbauernkammer Gföhl) die Zuwendungen
des Bundes für die Finanzierung der Bundeslandwirtschaftkammer, der
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, der
Landeslandwirtschaftkammern oder der Bezirksbauernkammern prüfen und
reduzieren lassen?

7.                                      Wie oft wurden Schadenersatzprozesse von Landwirten gegen die
Bundeslandwirtschaftkammer, die Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern, eine Landeslandwirtschaftkammer oder eine der
Bezirksbauernkammern in jenen Jahren, in denen es zu einer Finanzierung
dieser Organisationen aus Finanzmitteln des des Bundes gekommen ist,
angestrengt?

8.                                      War Ihr Ministerium mit diesem Fall befasst?

9.                                      Welche Maßnahmen haben Sie bzw. hat das Ministerium zur Hilfestellung für
die Bauern gesetzt?

10.                               Sind Sie bereit, auf die zuständige Landwirtschaftskammer einzuwirken, damit
der Schaden für den betroffenen Bauern ersetzt wird?

11.                               Sind Sie bereit, aus den Mitteln Ihres Ministeriums den durch einen
offensichtlichen Fehler der Landwirtschaftskammer entstandenen Schaden
auszugleichen?