1598/J XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Eder, Dr. Jarolim
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie
betreffend die geplante Ausgliederung von
Verwaltungsagenden des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie an die Austro-Control
Von Ihnen als Bundesminister wird
offensichtlich die Ausgliederung von Verwaltungsausgaben aus dem
Verkehrsressorts im Bereich der Luftfahrt zur Austro-Control vorbereitet.
Dementsprechende Novellen zum Luftfahrtgesetz und zum Austro-Control-Gesetz
wurden jedenfalls bereits in Begutachtung geschickt und dort vielfach
abgelehnt.
Besonders kritisch ist dabei die Übertragung
von Hoheitsrechten an die Austro-Control zu sehen. Schließlich ist die
Austro-Control auf Grund ihres Personalstands derzeit nicht in der Lage
zusätzliche Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Deswegen wurde auch im Entwurf
vorgesehen, dass die Austro-Control auch Aufgaben an Dritte weitergeben darf.
Dabei können auch polizeiliche Aufgaben wie z.B. die Beschlagnahme von
Flugzeugen Dritten übertragen werden, womit das Gewaltmonopol des Staates auch
im Bereich der Luftfahrt eingeschränkt wird.
Darüber hinaus ist mit einer Verteuerung der
gesamten Luftfahrtkontrolle für die BenutzerInnen zu rechnen. Die im Rahmen der
Begründung der Maßnahmen angesprochenen Synergien werden jedenfalls von
Insidern für nicht realistisch gehalten. Vielmehr ist mit einer Verteuerung im
Zuge der Privatisierung von Verwaltungsaufgaben im Bereich der Luftfahrt zu
rechnen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen
angesichts der vielen Widersprüche im Zusammenhang mit der Ausgliederung
behördlicher Aufgaben an die Austro-Control
nachstehende
Anfrage:
1. Welche
hoheitlichen Aufgaben sollen tatsächlich an die Austrol-Controll GmbH..
übertragen werden?
2. Wird
die Ausgliederung mit Mehrkosten für die Luftfahrt einhergehen?
3. Worin
bestehen die Synergien durch das neue Verwaltungsmodell im Bereich der
Luftfahrt?
4. Sind
die angesprochenen Synergiepotentiale realistisch?
5. Ist
mit einer Anhebung der Gebühren der Austro-Control im Zuge der Übertragung von
Verwaltungsaufgaben zu rechnen?
6. Welche
behördlichen Aktivitäten werden von Seiten der Austtro-Control an Dritte weiter
vergeben werden? Welche
Qualitätsstandards sollen dabei eingehalten werden?
8. Ist
Ihnen bewusst, dass bei einer Übertragung polizeilicher Maßnahmen auf die
Austro-Control auch verfassungsmäßige Bedenken bestehen?
9. Wie
sollen die Grundsätze des Datenschutzes eingehalten werden, wenn die
Austro-Control die Möglichkeit erhält, sämtliche Aufgaben an Dritte
weiterzugeben?