1598/J XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Eder, Dr. Jarolim

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die geplante Ausgliederung von Verwaltungsagenden des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie an die Austro-Control

 

 

Von Ihnen als Bundesminister wird offensichtlich die Ausgliederung von Verwaltungsausgaben aus dem Verkehrsressorts im Bereich der Luftfahrt zur Austro-Control vorbereitet. Dementsprechende Novellen zum Luftfahrtgesetz und zum Austro-Control-Gesetz wurden jedenfalls bereits in Begutachtung geschickt und dort vielfach abgelehnt.

 

Besonders kritisch ist dabei die Übertragung von Hoheitsrechten an die Austro-Control zu sehen. Schließlich ist die Austro-Control auf Grund ihres Personalstands derzeit nicht in der Lage zusätzliche Kontrollaufgaben wahrzunehmen. Deswegen wurde auch im Entwurf vorgesehen, dass die Austro-Control auch Aufgaben an Dritte weitergeben darf. Dabei können auch polizeiliche Aufgaben wie z.B. die Beschlagnahme von Flugzeugen Dritten übertragen werden, womit das Gewaltmonopol des Staates auch im Bereich der Luftfahrt eingeschränkt wird.

 

Darüber hinaus ist mit einer Verteuerung der gesamten Luftfahrtkontrolle für die BenutzerInnen zu rechnen. Die im Rahmen der Begründung der Maßnahmen angesprochenen Synergien werden jedenfalls von Insidern für nicht realistisch gehalten. Vielmehr ist mit einer Verteuerung im Zuge der Privatisierung von Verwaltungsaufgaben im Bereich der Luftfahrt zu rechnen.


 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen angesichts der vielen Widersprüche im Zusammenhang mit der Ausgliederung behördlicher Aufgaben an die Austro-Control

nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.          Welche hoheitlichen Aufgaben sollen tatsächlich an die Austrol-Controll GmbH.. übertragen werden?                

2.       Wird die Ausgliederung mit Mehrkosten für die Luftfahrt einhergehen?       

3.       Worin bestehen die Synergien durch das neue Verwaltungsmodell im Bereich der Luftfahrt?   

4.       Sind die angesprochenen Synergiepotentiale realistisch?

5.       Ist mit einer Anhebung der Gebühren der Austro-Control im Zuge der Übertragung von Verwaltungsaufgaben zu rechnen?

6.          Welche behördlichen Aktivitäten werden von Seiten der Austtro-Control an Dritte weiter vergeben werden?           Welche Qualitätsstandards sollen dabei eingehalten werden?

8.       Ist Ihnen bewusst, dass bei einer Übertragung polizeilicher Maßnahmen auf die Austro-Control auch verfassungsmäßige Bedenken bestehen?

9.       Wie sollen die Grundsätze des Datenschutzes eingehalten werden, wenn die Austro-Control die Möglichkeit erhält, sämtliche Aufgaben an Dritte weiterzugeben?