1599/J XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2004
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Eder

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Bestellung von Organen im ÖBB-Konzern

 

 

Um sicherzugehen, dass der politische Einfluss der FP/VP-Regierung bei den ÖBB erhalten bleibt und ausgebaut wird, haben die Parlamentsfraktionen der Regierungsparteien mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 auch beschlossen, dass die Erstbestellung der Organe der ÖBB-Holding sowie aller Tochter- und Enkelunternehmen durch den Verkehrsminister aus dem Kreis der Vorstände, Geschäftsührer und Geschäftsbereichsleiter ohne Ausschreibung erfolgen kann.

 

Darüber hinausgehende Ausschreibungen sind - obwohl bereits fast drei Monate seit der Verlautbarung des Gesetzes (30.3.2003) verstrichen sind – nicht erfolgt.

 

Ferner wurden die fachlichen Eignungskriterien des „alten“  Bundesbahngesetzes für Aufsichtsräte der  ÖBB ersatzlos gestrichen, um auch hier freie Hand zu bekommen.

 

Insgesamt geht es bei all diesen Vorgängen um die Umgehung von Ausschreibungskriterien mit dem Ziel der parteipolitischen Einflußnahme statt objektiver Verfahren.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.       Nach welchen Kriterien werden bzw. wurden die Aufsichträte der ÖBB-Holding AG, sowie der Töchter und Enkel AGs bzw. GmbHs ausgewählt?

 

2.       Wer bestellt die jeweiligen Organe der ÖBB-Holding, der Töchter- und Enkelgesellschaften?

 

3.       Werden die Vorstände und Geschäftsführer dieser Gesellschaften ausschließlich aus dem Personenkreis der Mitglieder des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung sowie der Leiter der Geschäftsbereiche der von Art. 1 des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 betroffenen Gesellschaften ausgewählt?

          Wenn ja:           Warum werden weitere Personen wie z.B. Zentralbereichsleiter, Stabsstellenleiter oder weitere hochqualifizierte Mitarbeiter der ÖBB sowie Dritte, die ebenfalls über eine entsprechende Qualifikation verfügen ausgeschlossen?

          Wenn nein?          Wann werden die entsprechenden Funktionen gemäß Stellenbesetzungsgesetz ausgeschrieben (werden) ?

          Welche Kriterien werden für die Auswahl der KandidatInnen für  jeweiligen Positionen (bitte für jede einzelne Position angeben) maßgeblich sein?

 

4.       Wie lauten die Eignungskriterien für alle diese Funktionen? (Bitte für jedes Organ jeder Gesellschaft die Kriterien gesondert angeben)?

 

5.       Wie viele neue Tochter-, Enkel- und Urenkelgesellschaften werden gegründet werden? Wie hoch wird das Eigenkapital bzw. Grundkapital jener Gesellschaften sein, die nicht im Bundesbahnstrukturgesetz 2003 genannt sind und woher kommt diese jeweilige Kapitalausstattung?

 

6.       Sind Sie bereit alle Ausschreibungstexte für die letzten Bestellungen dieser Vorstands-, Geschäftsführer- und Geschäftsbereichsleiterfunktionen der ÖBB und der vom Art.1 des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 betroffenen Gesellschaften vozulegen?

 

7.       Welche Personen sind es, für die gemäß §54 Abs. 11 des geänderten Bundesbahngesetzes keine Ausschreibung für die Bestellung als erste Mitglieder der Vorstände oder Geschäftsführungen der ÖBB-Holding AG und deren umzuwandelnden oder zu gründenden Tochter- und Enkelgesellschaften zu erfolgen braucht?