1599/J XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Eder
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie
betreffend die Bestellung von Organen im
ÖBB-Konzern
Um sicherzugehen,
dass der politische Einfluss der FP/VP-Regierung bei den ÖBB erhalten bleibt
und ausgebaut wird, haben die Parlamentsfraktionen der Regierungsparteien mit
dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 auch beschlossen, dass die Erstbestellung der
Organe der ÖBB-Holding sowie aller Tochter- und Enkelunternehmen durch den
Verkehrsminister aus dem Kreis der Vorstände, Geschäftsührer und
Geschäftsbereichsleiter ohne Ausschreibung erfolgen kann.
Darüber
hinausgehende Ausschreibungen sind - obwohl bereits fast drei Monate seit der
Verlautbarung des Gesetzes (30.3.2003) verstrichen sind – nicht erfolgt.
Ferner wurden die fachlichen
Eignungskriterien des „alten“
Bundesbahngesetzes für Aufsichtsräte der ÖBB ersatzlos gestrichen, um auch hier freie Hand zu
bekommen.
Insgesamt geht es
bei all diesen Vorgängen um die Umgehung von Ausschreibungskriterien mit dem
Ziel der parteipolitischen Einflußnahme statt objektiver Verfahren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage
1. Nach
welchen Kriterien werden bzw. wurden die Aufsichträte der ÖBB-Holding AG, sowie
der Töchter und Enkel AGs bzw. GmbHs ausgewählt?
2. Wer
bestellt die jeweiligen Organe der ÖBB-Holding, der Töchter- und
Enkelgesellschaften?
3. Werden
die Vorstände und Geschäftsführer dieser Gesellschaften ausschließlich aus dem
Personenkreis der Mitglieder des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung sowie der
Leiter der Geschäftsbereiche der von Art. 1 des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003
betroffenen Gesellschaften ausgewählt?
Wenn
ja: Warum
werden weitere Personen wie z.B. Zentralbereichsleiter, Stabsstellenleiter oder
weitere hochqualifizierte Mitarbeiter der ÖBB sowie Dritte, die ebenfalls über
eine entsprechende Qualifikation verfügen ausgeschlossen?
Wenn
nein? Wann
werden die entsprechenden Funktionen gemäß Stellenbesetzungsgesetz
ausgeschrieben (werden) ?
Welche
Kriterien werden für die Auswahl der KandidatInnen für jeweiligen Positionen (bitte für jede
einzelne Position angeben) maßgeblich sein?
4. Wie
lauten die Eignungskriterien für alle diese Funktionen? (Bitte für jedes Organ
jeder Gesellschaft die Kriterien gesondert angeben)?
5. Wie
viele neue Tochter-, Enkel- und Urenkelgesellschaften werden gegründet werden?
Wie hoch wird das Eigenkapital bzw. Grundkapital jener Gesellschaften sein, die
nicht im Bundesbahnstrukturgesetz 2003 genannt sind und woher kommt diese
jeweilige Kapitalausstattung?
6. Sind
Sie bereit alle Ausschreibungstexte für die letzten Bestellungen dieser
Vorstands-, Geschäftsführer- und Geschäftsbereichsleiterfunktionen der ÖBB und
der vom Art.1 des Bundesbahnstrukturgesetzes 2003 betroffenen Gesellschaften
vozulegen?
7. Welche
Personen sind es, für die gemäß §54 Abs. 11 des geänderten Bundesbahngesetzes
keine Ausschreibung für die Bestellung als erste Mitglieder der Vorstände oder
Geschäftsführungen der ÖBB-Holding AG und deren umzuwandelnden oder zu
gründenden Tochter- und Enkelgesellschaften zu erfolgen braucht?