1617/J XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr
Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Finanzen
In der 549/AB formulierten Sie: Eine
Änderung der Wohngesetze „ist derzeit nicht abzusehen und fällt auch nicht in
die Zuständigkeitsbereich meines Ressorts“. Nun liegen jedoch Informationen
vor, dass Sie oder ein von Ihnen beauftragter Mitarbeiter informelle Gespräche
über eine Änderung des WGG, die auch Altmieten betreffen soll, geführt
wurden/werden.
Angesichts des bevorstehenden Verkaufs der
bundeseigenen Wohnbaugesellschaften sind die künftig geltenden Bestimmungen des
WGG für die MieterInnen von entscheidender Bedeutung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher aus aktuellen Gründen/ Informationen folgende
ANFRAGE:
1. Gibt
es aktuelle Überlegungen, das WGG zu ändern? Wenn Ja, stimmt es , dass Sie
bereits informell ein Änderungsentwurf angedacht und Ihren
Gesprächspartner
(Koalitionspartei) übermittelten?
2. Entspricht
es den Tatsachen, dass die OVP ihre Pläne ablehnte?
3. Eine
Änderung des WGG kann zu Ertragssteigerungen führen, haben Sie die Absicht, in
den Verkaufsverträge durch die Einfügung einer Nachbesserungsklausel auf den Kaufpreis entsprechend Vorsorge zu
treffen, um eine Schädigung der Republik auszuschließen?
4. Wie
stellen Sie deren Erfüllung sicher?
5. In
welcher Form werden die KaufinteressentInnen darüber informiert?
6.
Nach unseren Informationen wurden die
Kaufinteressenten dahingehend informiert, dass für den bevorstehenden
Verkaufsprozess vereinbart wurde, dass keine störenden negativen parlamentarischen
Initiativen zu befürchten sind. Sind Ihnen Eigentümer von Wohnbaugesellschaften
bekannt, die ebenfalls an einen Verkauf denken?
Wenn ja, welche?