1617/J XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2004
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Änderung des WGG

 

 

 

 

In der 549/AB formulierten Sie: Eine Änderung der Wohngesetze „ist derzeit nicht abzusehen und fällt auch nicht in die Zuständigkeitsbereich meines Ressorts“. Nun liegen jedoch Informationen vor, dass Sie oder ein von Ihnen beauftragter Mitarbeiter informelle Gespräche über eine Änderung des WGG, die auch Altmieten betreffen soll, geführt wurden/werden.

 

Angesichts des bevorstehenden Verkaufs der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften sind die künftig geltenden Bestimmungen des WGG für die MieterInnen von entscheidender Bedeutung.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher aus aktuellen Gründen/ Informationen folgende

 

ANFRAGE:

 

1.         Gibt es aktuelle Überlegungen, das WGG zu ändern? Wenn Ja, stimmt es , dass Sie bereits informell ein Änderungsentwurf angedacht und Ihren Gesprächspartner  (Koalitionspartei) übermittelten?

 

2.       Entspricht es den Tatsachen, dass die OVP ihre Pläne ablehnte?

 

3.         Eine Änderung des WGG kann zu Ertragssteigerungen führen, haben Sie die Absicht, in den Verkaufsverträge durch die Einfügung einer Nachbesserungsklausel auf  den Kaufpreis entsprechend Vorsorge zu treffen, um eine Schädigung der Republik auszuschließen?

 

4.         Wie stellen Sie deren Erfüllung sicher?

 

5.         In welcher Form werden die KaufinteressentInnen darüber informiert?

 

6.                  Nach unseren Informationen wurden die Kaufinteressenten dahingehend informiert, dass für den bevorstehenden Verkaufsprozess vereinbart wurde, dass keine störenden negativen parlamentarischen Initiativen zu befürchten sind. Sind Ihnen Eigentümer von Wohnbaugesellschaften bekannt, die ebenfalls an einen Verkauf denken?

Wenn ja, welche?