1622/J XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Donauausbau und damit verbundene negative ökologische

Auswirkungen

Im Rahmen der Transeuropäischen Netze soll die Donau vermehrt schiffbar gemacht werden,
geplant ist, die Donau für diese Zwecke auf bis zu 3 Meter auzubauen. Damit verbunden sind
negative ökologische Auswirkungen. Insgesamt sind durch die Ausbaupläne laut
Naturschützern mehr als 1.000 Kilometer wertvollster Donaulandschaften, darunter drei
Nationalparks, 10 Ramsarschutzgebiete und ein Weltkulturerbe bedroht. 65 Prozent (!) der
Donau wurde von der EU-Kommission als Natura 2000-würdig eingestuft. Zwei europäische
Richtlinien (Wasser-Rahmenrichtlinie und Fauna-Flora-Habitatrichtline enthalten ein
Verschlechterungsverbot. Die Pläne zum Donauausbau widersprechen diesen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1)             Warum erachten Sie den Donauausbau auf bis zu 3 Meter notwendig ?

2)      Wie steht das Ihrer Ansicht nach im Einklang mit den Empfehlungen der
Donaukommission, die eine Gesamttiefe von 2,50 m vorsieht?

3)      Bedeutet Ihrer Ansicht nach der Ausbau östlich von Wien, dass auch im Gebiet
des UNESCO-Weltkulturerbes Wachau notwendigerweise ein Ausbau ähnlicher
Dimension geplant ist?

4)      Die Wasser-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union, die mit der
Wasserrechtsgesetznovelle 2003 auch in Österreich umgesetzt wurde, sieht die
Betrachtung von Flusseinzugsgebieten in ihrer Gesamtheit vor und enthält ein


Verschlechterungsverbot. Halten Sie in diesem Licht den Ausbau östlich von
Wien mit seiner Beispielswirkung auf die gesamte Donau für richtlinienkonform?

5)            Begründet wird der Donauausbau mit der Verlagerung von 10 Millionen Tonnen
Transportgütern von Bahn und Straße auf die Donau. Eine
Plausibilitätsuntersuchung herausgegeben vom WWF (Helmut Hiess, Rosinak &
Partner Ziviltechniker GmbH )zweifelt die Grundlagen dieser Zahlen an? Wie
beurteilen Sie die Aussagen dieser Studie ?

6)            Laut o.a. Studie ist aufgrund der Charakteristik der Transportgüter vor allem eine
Verlagerung von der Bahn auf das Schiff zu erwarten. Stimmen Sie dieser
Aussage zu?

7)     Ist eine solche Verlagerung verkehrspolitisch gesehen anstrebenswert?

8)     Der Donauausbau auf bis zu 3 Meter ist allenfalls dann verkehrtechnisch sinnvoll,
wenn über die gesamte Donau (Vilshofen/Deutschland, Ungarn, Bulgarien und
Rumänien) massive flussbauliche Maßnahmen mit erheblichen ökologischen
Folgewirkungen durchgeführt werden. Welche Garantien bestehen, dass dieser
Ausbau über die gesamte Donau erfolgt?

9)     Besteht Ihrer Ansicht nach die Gefahr, dass trotz der in Österreich geplanten
Maßnahmen die Donau nicht in ihrer Gesamtheit schiffbar ist ?

10)     Insgesamt sind durch die Ausbaupläne laut Naturschützern mehr als 1.000
Kilometer wertvollster Donaulandschaften, darunter drei Nationalparks, 10
Ramsarschutzgebiete und 1 Weltkulturerbe bedroht, 65 Prozent (!) der Donau
wurde von der EU-Kommission als Natura 2000-würdig eingestuft. Zwei
europäische Richtlinien (Wasser-Rahmenrichtlinie und Fauna-Flora-
Habitatrichtline enthalten ein Verschlechterungsverbot. Sehen Sie in diesem
Zusammenhang einen Donauausbau überhaupt als rechtlich möglich an?

11)     Wie hoch sind die Kosten für das Gesamtprojekt?

12)     Aus welchem europäischen Fördertopf stammt die angestrebte Ko-Finanzierung ?