1623/J XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt- und
Wasserwirtschaft
betreffend Donauausbau und damit verbundene negative
ökologische
Auswirkungen
Im Rahmen der Transeuropäischen Netze soll
die Donau vermehrt schiffbar gemacht werden,
geplant ist, die Donau für diese Zwecke auf bis zu 3 Meter auzubauen. Damit
verbunden sind
negative ökologische Auswirkungen. Insgesamt
sind durch die Ausbaupläne laut
Naturschützern mehr als 1.000
Kilometer wertvollster Donaulandschaften, darunter drei
Nationalparks, 10 Ramsarschutzgebiete und ein Weltkulturerbe bedroht. 65
Prozent (!) der
Donau wurde von der EU-Kommission als Natura 2000-würdig eingestuft.
Zwei europäische
Richtlinien (Wasser-Rahmenrichtlinie und Fauna-Flora-Habitatrichtline enthalten
ein
Verschlechterungsverbot. Die Pläne zum Donauausbau widersprechen diesen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt- und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1)
Wie beurteilen Sie als Umweltminister die Pläne des
Verkehrsministers, beim
Donauausbau eine
Tiefe von 3 Meter vorzusehen?
2)
Wie steht das Ihrer Ansicht nach im Einklang mit den
Empfehlungen der
Donaukommission, die
eine Gesamttiefe von 2,50 m vorsieht?
3)
Bedeutet Ihren Informationen nach der Ausbau östlich von
Wien, dass auch im
Gebiet des
UNESCO-Weltkulturerbes Wachau notwendigerweise ein Ausbau
ähnlicher Dimension geplant ist?
4)
Die
Wasser-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union, die mit der
Wasserrechtsgesetznovelle 2003 auch in Österreich umgesetzt wurde, sieht die
Betrachtung von Flusseinzugsgebieten in ihrer Gesamtheit vor und enthält ein
Verschlechterungsverbot. Halten Sie vor
diesem Hintergrund den Ausbau östlich
von Wien mit seiner Beispielswirkung auf die gesamte Donau für
richtlinienkonform?
5)
Begründet wird der Donauausbau mit der Verlagerung von
10 Millionen Tonnen
Transportgütern von
Bahn und Straße auf die Donau. Eine
Plausibilitätsuntersuchung herausgegeben
vom WWF (Helmut Hiess, Rosinak &
Partner Ziviltechniker GmbH)zweifelt
die Grundlagen dieser Zahlen an? Wie
beurteilen Sie die Aussagen dieser Studie?
6)
Laut o.a. Studie ist aufgrund der Charakteristik der
Transportgüter vor allem eine
Verlagerung von der
Bahn auf das Schiff zu erwarten. Stimmen Sie dieser
Aussage zu?
7)
Insgesamt
sind durch die Ausbaupläne laut Naturschützern mehr als 1.000
Kilometer wertvollster Donaulandschaften, darunter drei Nationalparks, 10
Ramsarschutzgebiete und 1 Weltkulturerbe
bedroht, 65 Prozent (!) der Donau
wurde von der EU-Kommission als Natura 2000-würdig eingestuft. Zwei
europäische Richtlinien (Wasser-Rahmenrichtlinie und Fauna-Flora-
Habitatrichtline enthalten ein Verschlechterungsverbot. Sehen Sie in diesem
Zusammenhang einen Donauausbau überhaupt als rechtlich möglich an?