1624/J XXII. GP
Eingelangt am 25.03.2004
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Mag.a Gisela Wurm und GenossInnen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend
die Aufgaben der Landesämter für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT)
Mit
Befremden mussten wir davon Kenntnis nehmen, dass auch die Verfolgung von in
Bürgerinitiativen organisierten Menschen in den Aufgabenbereich des Landesamtes
für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
(in der Folge mit LVT abgekürzt) Tirol fällt.
Die
im Verfassungsschutzbericht 2002 im Kapitel 3 angeführten Aufgaben: „...die
Verfolgung, Gefahrenabwehr und erweiterte Gefahrenforschung von
staatsfeindlichen
Vorgängen in den Bereichen Extremismus,
Terrorismus, Spionage und Proliferation, illegaler
Waffenhandel sowie ganz allgemein die
Verfolgung politisch motivierter Delikte" laufen -
auch was die zuletzt beschriebene Aufgabe betrifft - nicht den Bürgerrechten
des Einzelnen
zuwider, sofern keine Straftat vorliegt.
Auf
Grundlage dieses Sachverhaltes ist es verwunderlich, dass unter die
Aufgabenstellung
des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Tirol auch die
Ladung
von PensionistInnen fällt, die im Rahmen
von Bürgerinitiativen gegen das Fällen von Bäumen
oder als in ihrer Wohnqualität betroffene Anrainer gegen einen geplanten
Autobahnzubringer
vor ihrer Haustüre ihre Bürgerrechte auf freie Meinungsäußerung wahren
(Vgl.
„Bürgerproteste und Terrorfahndung" im „Tirol-Kurier" vom 04.02.04).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen zur Klärung der
Aufgabenstellung des Bundesamtes
und der Landesämter
für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung nachstehende
Anfrage
1)
Ist es üblich, dass das BVT und die LVT Ladungen zur
Einvernahme an in politisch
motivierten Initiativen von BürgerInnen, deren Aktivitäten sich nicht im
strafrechtlich
relevanten Bereich
bewegen, aussendet?
2) Fällt die
Einvernahme dieser BürgerInnen in den Aufgabenbereich des BVT und der LVT?
3)
Wenn "ja", halten Sie es für
sinnvoll und in Anbetracht der von Ihnen im Vorwort zu dem
vom BMI veröffentlichten
Verfassungsschutzbericht „Herausforderungen und Bedrohungen
des 21. Jahrhunderts im Bereich des Terrorismus und Extremismus"
für zweckmäßig,
unbescholtene PensionistInnen, die für ihre Rechte demonstrieren, durch die LVT
vorzuladen?
4)
Fällt eine friedliche Initiative von Anrainern gegen
eine geplante Autobahnabfahrt vor ihrer
Haustüre und die
damit zum Ausdruck gebrachte öffentliche Versammlungs- und
Meinungsfreiheit unter die Diktion „Herausforderungen und Bedrohungen des 21.
Jahrhunderts im Bereich des Terrorismus und Extremismus"?
5)
Existieren Statistiken des BVT und der jeweiligen LVT
über die Gesamtanzahl der Akten
und zudem über eine
gesonderte Aufschlüsselung von Akten über die Verfolgung politisch
motivierter Delikte von BürgerInnen?
6)
Wenn "ja",
bitte um Anführung der Anzahl der angefallenen Akten im BVT und allen LVT
von Anbeginn bis
31.03.04 und einer gesonderten Auflistung von Akten über die Verfolgung
politisch motivierter Delikte von BürgerInnen!
7) Wie lautet die Anzahl der dem BVT
und den LVT vorliegenden Akten von Anbeginn bis
31.03.04, die die Verfolgung politisch motivierter
Initiativen umfassen? (Bitte um gesonderte
Auflistung jener Anzahl von BürgerInnen, über die aufgrund politisch motivierter
Aktivitäten
Akte angelegt wurden,
und jener, über welche aufgrund politisch motivierter Delikte Akte
angelegt wurden!)
8)
Werden die Daten dieser BürgerInnen
automationsunterstützt verarbeitet?
Wenn "ja", wann werden diese Daten gelöscht?
9)
Werden
dabei auch sensible Daten wie Gewerkschafts-, Partei-, Religions- und
Vereinszugehörigkeiten ermittelt und
verarbeitet? Wenn , ja", zu welchem Zweck und
was passiert mit diesen Daten?
10) An welche Organisationseinheit des
Bundesministeriums für Inneres bzw. an welche
ausländischen Behörden wurden bzw. werden die Daten dieser BürgerInnen
übermittelt?