1624/J XXII. GP

Eingelangt am 25.03.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Mag.a Gisela Wurm und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend

die Aufgaben der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT)

Mit Befremden mussten wir davon Kenntnis nehmen, dass auch die Verfolgung von in
Bürgerinitiativen organisierten Menschen in den Aufgabenbereich des Landesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (in der Folge mit LVT abgekürzt) Tirol fällt.

Die im Verfassungsschutzbericht 2002 im Kapitel 3 angeführten Aufgaben: „...die
Verfolgung, Gefahrenabwehr und erweiterte Gefahrenforschung von staatsfeindlichen
Vorgängen in den Bereichen Extremismus, Terrorismus, Spionage und Proliferation, illegaler
Waffenhandel sowie ganz allgemein die Verfolgung politisch motivierter Delikte" laufen -
auch was die zuletzt beschriebene Aufgabe betrifft - nicht den Bürgerrechten des Einzelnen
zuwider, sofern keine Straftat vorliegt.

Auf Grundlage dieses Sachverhaltes ist es verwunderlich, dass unter die Aufgabenstellung
des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Tirol auch die Ladung
von PensionistInnen fällt, die im Rahmen von Bürgerinitiativen gegen das Fällen von Bäumen
oder als in ihrer Wohnqualität betroffene Anrainer gegen einen geplanten Autobahnzubringer
vor ihrer Haustüre ihre Bürgerrechte auf freie Meinungsäußerung wahren (Vgl.
„Bürgerproteste und Terrorfahndung" im „Tirol-Kurier" vom 04.02.04).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen zur Klärung der Aufgabenstellung des Bundesamtes
und der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung nachstehende

Anfrage

1)       Ist es üblich, dass das BVT und die LVT Ladungen zur Einvernahme an in politisch
motivierten Initiativen von BürgerInnen, deren Aktivitäten sich nicht im strafrechtlich
relevanten Bereich bewegen, aussendet?

2)   Fällt die Einvernahme dieser BürgerInnen in den Aufgabenbereich des BVT und der LVT?

3)       Wenn "ja", halten Sie es für sinnvoll und in Anbetracht der von Ihnen im Vorwort zu dem
vom BMI veröffentlichten Verfassungsschutzbericht „Herausforderungen und Bedrohungen
des 21. Jahrhunderts im Bereich des Terrorismus und Extremismus" für zweckmäßig,
unbescholtene PensionistInnen, die für ihre Rechte demonstrieren, durch die LVT
vorzuladen?

4)   Fällt eine friedliche Initiative von Anrainern gegen eine geplante Autobahnabfahrt vor ihrer
Haustüre und die damit zum Ausdruck gebrachte öffentliche Versammlungs- und
Meinungsfreiheit unter die Diktion „Herausforderungen und Bedrohungen des 21.
Jahrhunderts im Bereich des Terrorismus und Extremismus"?

 


5)       Existieren Statistiken des BVT und der jeweiligen LVT über die Gesamtanzahl der Akten
und zudem über eine gesonderte Aufschlüsselung von Akten über die Verfolgung politisch
motivierter Delikte von BürgerInnen?

6)   Wenn "ja", bitte um Anführung der Anzahl der angefallenen Akten im BVT und allen LVT
von Anbeginn bis 31.03.04 und einer gesonderten Auflistung von Akten über die Verfolgung
politisch motivierter Delikte von BürgerInnen!

7)       Wie lautet die Anzahl der dem BVT und den LVT vorliegenden Akten von Anbeginn bis

31.03.04, die die Verfolgung politisch motivierter Initiativen umfassen? (Bitte um gesonderte
Auflistung jener Anzahl von BürgerInnen, über die aufgrund politisch motivierter Aktivitäten
Akte angelegt wurden, und jener, über welche aufgrund politisch motivierter Delikte Akte
angelegt wurden!)

8)       Werden die Daten dieser BürgerInnen automationsunterstützt verarbeitet?
Wenn "ja", wann werden diese Daten gelöscht?

9)   Werden dabei auch sensible Daten wie Gewerkschafts-, Partei-, Religions- und
Vereinszugehörigkeiten ermittelt und verarbeitet? Wenn , ja", zu welchem Zweck und
was passiert mit diesen Daten?

10)  An welche Organisationseinheit des Bundesministeriums für Inneres bzw. an welche
ausländischen Behörden wurden bzw. werden die Daten dieser BürgerInnen übermittelt?