1637/J XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Pensionsanpassung
Laut APA-Meldungen befürchtet der als Pensionsexperte
der Bundesregierung beauftragte
Theodor Tomandl für Jahresbeginn 2005 die gleichen Probleme hinsichtlich der
Pensionskürzungen
wie heuer: "Ich fürchte, dass es wieder genau so kommen wird."
Offenbar
gelinge
es nicht, "der Bevölkerung beizubringen, dass es sich nicht um eine
laufende
Erhöhung der Pension handelt, sondern um eine auf ein Jahr befristete
Sonderzahlung".
Auch sei klar gewesen, dass der Ausgleich aus dem
Härtefonds nur eine einmalige Zahlung
sei.
"Danach treten die Wirkungen sicherlich voll ein. Aber das ist auch im
Sinn des Gesetzes.
Die
Pensionsreform als solche muss ja wirksam werden", so Tomandl. Das Gesetz
wolle ja
eine Neuordnung, die dazu führe, "dass es letztlich zu einer Absenkung der
Pensionen
kommt". Zugleich wird festgehalten, dass PVA Generaldirektor Ewald
Wetscherek
unterdessen
mit einem hohen Verwaltungsaufwand durch die Neuregelung rechnet. Dies gelte
vor
allem für Betroffene in Kärnten und Salzburg, wo es Vorauszahlungen gegeben
habe. Er
hofft, dass diese Zahlungen "zuverlässig erfasst" wurden und dass
sich die PensionistInnen
"im Einbehaltungsfall daran erinnern können, dass sie schon vom Land
bedient wurden".
Jeder Fall müsse in diesen beiden Ländern einzeln
bearbeitet, berechnet und ausbezahlt
werden. "Bei allem Verständnis für die Aktivitäten der beiden
Landeshauptleute" betont
Wetscherek,
dass diese Vorgangsweise die PVA vor Verrechnungsprobleme stelle, die man
dem
Kunden dann auch erklären müsse. Erschwerend komme dazu, dass in Kärnten und
Salzburg EUR 800,- als Grenze für Auszahlungen und nicht zwingend die von der
Bundesregierung beschlossenen 0,6 Prozent der Pension rückerstattet werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen aus gegebenem
Anlass an den Bundesminister für
soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachfolgende
ANFRAGE:
1.
Wie wollen Sie als zuständiges Regierungsmitglied
sicherstellen, dass es 2005 nicht
zu
weiteren Pensionskürzungen bei bestehenden Pensionen kommt?
2.
Beabsichtigen Sie den PensionistInnen im Jahr 2005 einen
weiteren Kaufkraftverlust
zuzumuten?
3.
Wie viele Pensionsfälle sind von der Neuregelung
erfasst?
4.
Wie hoch ist der damit entstandene zusätzliche
Verwaltungsaufwand für die PVA?
5.
Wie viele PensionistInnen und Pensionisten erhielten
Vorauszahlungen in Kärnten?
6.
Wie viele PensionistInnen und Pensionisten erhielten
Vorauszahlungen in Salzburg?
7.
Wie hoch ist der zusätzlich entstandene
Verwaltungsaufwand für die PVA durch die
Einbehaltregelung
für Salzburg?
8.
Wie hoch ist der zusätzlich entstandene Verwaltungsaufwand
für die PVA durch die
Einbehaltregelung
für Kärnten?
9.
Werden die Mehrkosten für den Verwaltungsaufwand, der
durch die Bundesregierung
verursacht
wurde, der PVA abgegolten?
Wenn ja aus welchem Titel?
10. Wie erklären Sie der Versichertengemeinschaft, dass nun diese verwaltungstechnische Mehrkosten wegen des permanenten Versagens der Bundesregierung zu tragen hat?