1637/J XXII. GP

Eingelangt am 01.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Pensionsanpassung

Laut APA-Meldungen befürchtet der als Pensionsexperte der Bundesregierung beauftragte
Theodor Tomandl für Jahresbeginn 2005 die gleichen Probleme hinsichtlich der
Pensionskürzungen wie heuer: "Ich fürchte, dass es wieder genau so kommen wird." Offenbar
gelinge es nicht, "der Bevölkerung beizubringen, dass es sich nicht um eine laufende
Erhöhung der Pension handelt, sondern um eine auf ein Jahr befristete Sonderzahlung".

Auch sei klar gewesen, dass der Ausgleich aus dem Härtefonds nur eine einmalige Zahlung
sei. "Danach treten die Wirkungen sicherlich voll ein. Aber das ist auch im Sinn des Gesetzes.
Die Pensionsreform als solche muss ja wirksam werden", so Tomandl. Das Gesetz wolle ja
eine Neuordnung, die dazu führe, "dass es letztlich zu einer Absenkung der Pensionen
kommt". Zugleich wird festgehalten, dass PVA Generaldirektor Ewald Wetscherek
unterdessen mit einem hohen Verwaltungsaufwand durch die Neuregelung rechnet. Dies gelte
vor allem für Betroffene in Kärnten und Salzburg, wo es Vorauszahlungen gegeben habe. Er
hofft, dass diese Zahlungen "zuverlässig erfasst" wurden und dass sich die PensionistInnen
"im Einbehaltungsfall daran erinnern können, dass sie schon vom Land bedient wurden".

Jeder Fall müsse in diesen beiden Ländern einzeln bearbeitet, berechnet und ausbezahlt
werden. "Bei allem Verständnis für die Aktivitäten der beiden Landeshauptleute" betont
Wetscherek, dass diese Vorgangsweise die PVA vor Verrechnungsprobleme stelle, die man
dem Kunden dann auch erklären müsse. Erschwerend komme dazu, dass in Kärnten und
Salzburg EUR 800,- als Grenze für Auszahlungen und nicht zwingend die von der
Bundesregierung beschlossenen 0,6 Prozent der Pension rückerstattet werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen aus gegebenem Anlass an den Bundesminister für
soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachfolgende

ANFRAGE:

1.            Wie wollen Sie als zuständiges Regierungsmitglied sicherstellen, dass es 2005 nicht
zu weiteren Pensionskürzungen bei bestehenden Pensionen kommt?

2.            Beabsichtigen Sie den PensionistInnen im Jahr 2005 einen weiteren Kaufkraftverlust
zuzumuten?

3.            Wie viele Pensionsfälle sind von der Neuregelung erfasst?

4.     Wie hoch ist der damit entstandene zusätzliche Verwaltungsaufwand für die PVA?

5.            Wie viele PensionistInnen und Pensionisten erhielten Vorauszahlungen in Kärnten?

6.            Wie viele PensionistInnen und Pensionisten erhielten Vorauszahlungen in Salzburg?

7.            Wie hoch ist der zusätzlich entstandene Verwaltungsaufwand für die PVA durch die
Einbehaltregelung für Salzburg?

8.            Wie hoch ist der zusätzlich entstandene Verwaltungsaufwand für die PVA durch die
Einbehaltregelung für Kärnten?

9.            Werden die Mehrkosten für den Verwaltungsaufwand, der durch die Bundesregierung
verursacht wurde, der PVA abgegolten?   

Wenn ja aus welchem Titel?   

10. Wie erklären Sie der Versichertengemeinschaft, dass nun diese verwaltungstechnische Mehrkosten wegen des permanenten Versagens der Bundesregierung zu tragen hat?