1638/J XXII. GP
Eingelangt am 01.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen
an
den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend
Schwerarbeiterregelung
Nach
APA-Meldungen gibt es für Personen mit 40 bzw. 45 Versicherungsjahren, die ab
Februar 2004 in Pension gegangen sind,
Kürzungen auf Grund der unsozialen Pensionsreform
der Bundesregierung im Jahr 2003.
Ein Beweis für diese unsozialen Maßnahmen, waren ja
unter anderem die Pensionskürzungen,
die selbst
Kleinstpensionisten und -pensionistinnen mit Jahresbeginn trafen.
In
einer weiteren APA-Meldung vom 4. März 2004 war nachzulesen:
Im Radio-Morgenjournal des ORF am
Donnerstag sagte Tomandl auf die Frage, ob die zehn
Prozent Verlustdeckelung also gewünscht gewesen sei, "das ist der
Sinn der ganzen zehn
Prozent-Deckelung". Auch dass es für
die sogenannten "Hackler" (Personen mit 40 bzw. 45
Beitragsjahren Frau/Mann) zu derartigen Einbußen kommt, sei "ganz
klar".
Nach Ankündigungen von Frau Staatssekretärin Haubner
Anfang Jänner konnte man am
15. Jänner 2004 in einer APA-Meldung folgendes lesen:
"Pensionen: Schwerarbeiterregelung
fast fertig
Wien
(APA) - Die Arbeiten zur neuen Schwerarbeiterregelung im Pensionsrecht neigen
sich
dem Ende zu. Möglicherweise noch im Jänner wird eine Verordnung zur
Begutachtung
vorliegen, die jene Berufe festlegt, mit denen man künftig mit 60 nach 45
Versicherungsjahren in Pension gehen kann.
Dabei dürfte das neue System auf Berufsgruppen
abgestellt sein. Es soll eine Liste mit jenen Berufen erstellt werden,
die drei Hauptkriterien
der Erschwernis erfüllen. Dabei geht es um das Arbeitsumfeld (z.B. Tätigkeit in
einem engen
Raum), äußere Einflüsse (z.B. Hitze und Lärm) sowie als dritter Faktor Stress.
Als Beispiel
für einen dieser Berufe wird der "Land- und Forstarbeiter" genannt. Voraussetzung
für diese
Art der Frühpension ist, dass man die Hälfte der Versicherungszeit in einem
dieser Jobs
verbracht hat."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den
Bundesminister für soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz nachfolgende
ANFRAGE:
1.
Waren Ihnen die von Ihrem Experten ausgeführten
Auswirkungen, dass es für die
sogenannten
"Hackler" (Personen mit 40 bzw. 45 Beitragsjahren Frau/Mann) zu
derartigen Einbußen kommt nicht bekannt?
2.
Wenn
diese Einbußen nicht geplant waren, warum haben Sie dann noch keine
entsprechende gesetzliche Änderung dem
Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt?
3.
Wie viele Personen mit 40 Versicherungsjahren sind im
Februar 2004 in Pension
gegangen?
4.
Gibt es eine Gegenüberstellung der Vergleichsrechnung
für diese unter Punkt 1
genannten Personen?
5.
Wie
viele Personen sind mit 45 Versicherungsjahren in Pension gegangen?
6.
Gibt es eine Gegenüberstellung der Vergleichsrechnung
für diese unter Ziffer 3
genannten
Personen?
7.
Stimmt
es, dass die Schwerarbeiterregelung auf Berufsgruppen abgestellt wird?
8.
Welche
Berufe werden von der Schwerarbeiterregelung erfasst?
9.
In welchem Verhältnis stehen die Faktoren Arbeitsumfeld,
äußere Einflüsse und Stress
zueinander?
10.
Wie werden sich die geplanten Kriterien auf Frauen
auswirken?
11.
Wie
werden sich die geplanten Kriterien auf Männer auswirken?
12. Wie viele
Personen werden von der Schwerarbeiterregelung erfasst?
13. Wann wird die Verordnung in Kraft
treten?