1647/J XXII. GP
Eingelangt am 07.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und
GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Künstler-Sozialversicherung - Beitragsstopp
des Bundes für 2003
Im
Jahr 2000 wurde das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz beschlossen und
damit ein Pensionszuschusssystem für selbständig erwerbstätige KünstlerInnen
eingerichtet. Bereits damals wurde von der Opposition und den VertreterInnen
der
Kunstschaffenden kritisiert, dass diese Lösung keinen umfassenden
Versicherungsschutz für KünstlerInnen darstellt. Diesen Einwänden wurde seitens
der Regierung entgegengehalten, dass die „Errichtung des Künstler-
Sozialversicherungsfonds nur ein Beginn,
ein Fuß in der Tür" sei. Nach Maßgabe der
finanziellen Entwicklung wurde von Kunststaatssekretär Morak ein Ausbau
des
Systems in Aussicht gestellt.
Auf
den zweiten Schritt, also konkret auf eine Ausweitung der Künstler-
Sozialversicherung auf die Kranken- und Unfallversicherung, wartet man bisher
vergebens. Als „Verbesserung" wurde lediglich eine Erhöhung des
Pensionszuschusses von maximal 872 Euro auf 1000 Euro angekündigt. Diese
Maßnahme ist - was eine umfassende soziale
Absicherung der KünstlerInnen betrifft
- absolut unzureichend.
Ganz abgesehen davon zieht sich der Bund derzeit
zunehmend aus der
Finanzierung
der Künstler-Sozialversicherung zurück:
Während
der Beitrag des BKA zur Künstler-Sozialversicherung im Jahr 2002 laut
Kunstbericht 2002 noch 2,487 Mio. Euro
betragen hat, war für die Jahre 2003 und
2004 bereits im Bundesvoranschlag eine Reduktion des entsprechenden Ansatzes
auf 1,282 Mio. Euro vorgesehen.
Wie nunmehr Medienberichten zu entnehmen war, wurden
seitens der Kunstsektion
im Jahr 2003 mit dem
Hinweis auf die beträchtlichen Rücklagen des Künstler-
Sozialversicherungsfonds keine Zahlungen für die Künstler-Sozialversicherung
geleistet.
Wenn
die Einnahmensituation des Künstler-Sozialversicherungsfonds offensichtlich
derart positiv ist, dass der Bund
mittlerweile auf weitere Zahlungen verzichten kann,
stellt sich die Frage, warum nicht endlich die Ausweitung der Künstler-
Sozialversicherung von einem reinen
Pensionszuschuss auch auf eine Kranken- und
Unfallversicherung in Angriff genommen wird. Damit würde einer
langjährigen
Forderung der Künstlerinnen und Künstler entsprochen werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
nachstehende
Anfrage:
1.
In welcher Gesamthöhe bewegen sich mittlerweile die
Rücklagen des
Künstler-Sozialversicherungsfonds?
2.
Wie hoch waren die Einnahmen des
Künstler-Sozialversicherungsfonds im
Jahr 2003?
3.
Liegen
bereits Zahlen zum Jahresabschluss des Künstler-
Sozialversicherungsfonds für das Jahr 2003
vor und wenn ja, wie lauten
diese?
4.
Wie hoch war die „Zuführung zur Reserve für
Zuschüsse" des Künstler-
Sozialversicherungsfonds
für das Jahr 2003?
5.
Kunststaatssekretär
Morak hat in einer Pressekonferenz vom 9.1.2004
angekündigt, den derzeitigen Pensionszuschuss von maximal 872 Euro auf
1.000 Euro erhöhen zu wollen. Wann soll
diese Erhöhung erfolgen? Wie hoch
werden die Mehrkosten für diese Anhebung geschätzt?
6.
Ebenfalls in dieser Pressekonferenz hat der
Kunststaatssekretär angekündigt,
dass aufgrund der
positiven Einnahmensituation des Fonds "jetzt der
Zeitpunkt gekommen sei, über eine Ausweitung des Fonds nachzudenken".
Gibt es in Ihrem Ressort Berechnungen, welche Kosten für die Ausweitung
der Künstler-Sozialversicherung von einem bloßen Pensionszuschuss auch
auf eine Kranken- und Unfallversicherung zu veranschlagen sind? Wenn ja,
mit welchen Kosten ist für diese Ausweitung zu rechnen?
7.
Können Sie abschätzen, um wie viele Personen sich der
Kreis der
Anspruchsberechtigten bei einer Ausweitung auf die Kranken- und
Unfallversicherung
erweitern würde?
8.
Werden Sie einen umfassenden Bericht über die
Auswirkungen des Künstler-
Sozialversicherungsfondsgesetzes auf die soziale Lage der Künstlerinnen und
Künstler erarbeiten
lassen und dem Nationalrat vorlegen? Wenn ja, wann ist
mit diesem Bericht zu rechnen?
9.
Die
für 2003 für die Künstler-Sozialversicherung im Kunstbudget
veranschlagten Mittel (1,282 Mio. Euro) wurden Aussagen des BKA zufolge
für die Kunstförderung verwendet. Welche
konkreten Projekte wurden mit den
1,282 Mio. Euro gefördert?