1661/J XXII. GP
Eingelangt am 20.04.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Überbürokratisierung
bei der Vorteilscard
Obwohl die Leistungen der ÖBB ständig
eingeschränkt werden, überwinden sich trotzdem noch immer KundInnen, die ÖBB zu
benutzen. Personen, die trotz dieser Verschlechterungen noch regelmäßig die
Bahn benutzen, kaufen sich meist eine Vorteilscard.
Laut Auskunft der ÖBB werden KundInnen, die
eine Vorteilscard haben,
automatisch rechtzeitig bezüglich Verlängerung dieser verständigt.
In der Praxis stimmt dies allerdings in
keinster Weise!
KundInnen sind in der Regel gezwungen, bei
den ÖBB anzurufen und um Zusendung des Zahlscheines zu bitten, damit sie den
Betrag einzahlen können um eine Verlängerung der Vorteilscard, die in einer
Neuausstellung endet, zu erhalten.
Kommt dann endlich der Zahlschein, kann das
gewünschte Leistungspaket angekreuzt und der dafür vorgeschriebene Betrag
einbezahlt werden.
Durch die Einzahlung ist aber keinesfalls
sichergestellt, dass die KundInnen vor Ablauf der bestehenden Vorteilscard auch
im Besitz der neue Vorteilscard sind. KundInnen erhalten die neue Vorteilscard
nämlich erst wesentlich später.
Laut Aussagen der
ÖBB-VORTEILScard-ServiceLine (Tel. 01/93000/36457) braucht es nach erfolgter
Einzahlung durch die KundInnen nochmals bis zu 6 Wochen, um die neue
Karte zu drucken und per Post an die KundInnen abzuschicken.
Dies führt einerseits dazu, dass für viele
KundInnen die alte Karte bereits abgelaufen, die neue bereits bezahlt, aber
noch nicht ausgehändigt ist.
In diesem Zeitraum müssen KundInnen, obwohl
sie bereits Anspruch auf den
ermäßigten Tarif hätten, den Vollpreis bezahlen. Nur wenn die KundInnen dem
Zugbegleiter schriftlich beweisen
können (via Kontoauszug ihres Privatkontos oder durch die Bank
gestempeltem Originalzahlungsbeleg), dass sie den Betrag bereits einbezahlt
haben, aber die ÖBB noch nicht in der Lage war, die neue Karte an die KundInnen
weiterzugeben, dann besteht die Möglichkeit, den ermäßigten Tarif in Anspruch
zu nehmen.
Während NeukundInnen, die erstmals eine
Vorteiscard beantragen, am Schalter den Antrag stellen und Betrag auch dort
bezahlen bezahlen können und dann sofort den ermäßigten Tarif in Anspruch
nehmen können (Zahlungsbestätigung durch den Schalterbeamten), müssen
„DauerkundInnen“ den ÖBB mindestens 6 Wochen im vorhinein den Betrag bezahlen,
obwohl sie dadurch noch keinen Leistungsanspruch konsumieren können.
Dieses veralterte System der Verlängerung
führt nicht nur dazu, dass die alten Vorteilscards jedes Jahr neuerlich als teurer Sondermüll entsorgt werden
müssen, sondern dass auch jedes Jahr enorme Kosten für die neuerliche
Produktion der Vorteilscards anfallen.
Viele Verkehrsbetriebe, wie etwa die Wiener
Linien, zeigen seit Jahren vor, dass es nicht nur wesentlich billigere
Möglichkeiten gibt, sein Ticket zu verlängern, sondern auch viel Sondermüll
eingespart werden kann.
Bei den Wiener Linien haben KundInnen seit
Jahren die Möglichkeit, sich zeitsparend und kostengünstig bei den
Vorverkaufsstellen eine neue Jahresmarke zu erwerben, die dann auf den bereits
bestehenden Lichtbildausweis geklebt wird. Der Vorgang der Verlängerung dauert
nicht einmal 5 Minuten und die KundInnen zahlen entweder am Schalter bar, per
Kreditkarte oder per Bankomat. Damit ist nicht nur die Buchhaltung entsprechend
entlastet, sondern es fallen auch für DauerkundInnen keine neuerlichen
bürokratischen Hürden an.
Die Wiener Linien bieten zwar auch die
Möglichkeit, schon im Voraus per Banküberweisung oder Dauerauftrag den Betrag
einzuzahlen ebenfalls noch per Brief an, dies ist jedoch nur mehr eine
Serviceleistung und zwingt KundInnen nicht mehr, diese Überbürokratie auch
tatsächlich in Anspruch zu nehmen.
Bei den ÖBB werden KundInnen aber noch
immer durch diese Überbürokratie zwangsbeglückt.
Welches „Servicepaket“ die Vorteilscard
beinhaltet, könnte auch bei den ÖBB auf der Verlängerungsmarke gekennzeichnet
werden, so wie es bei den Wiener Linien ebenfalls ersichtlich ist, um welches
Leistungsangebot und für welchen Personenkreis es sich handelt.
Es kann doch für die ÖBB nicht von Nachteil
sein, gerade im Sinne der Kostenersparnis, die Bürokratie entsprechend zu
reduzieren und den Weg der Wieder Linien zu gehen.
Wie schon erwähnt, würde das Modell „Wiener
Linien“ in diesem Bereich nicht nur eine Vereinfachung bringen, sondern auch
Sondermüll, sowie Verwaltungs- und Produktionskosten reduzieren. Zusätzlich
würde dies auch eine wesentliche Erleichterung und viel Zeitersparnis für die
KundInnen bringen, wenn nicht weiterhin über „5 Ecken“ gearbeitet wird.
KundInnen sollten sich einmal jährlich beim Schalter die Verlängerungsmarke
unbürokratisch und zeitsparend besorgen können.
Es würde auch dazu kommen, dass die
ÖBB-VORTEILScard-ServiceLine entlastet wird und in Zukunft besseren Service
anbieten kann.
Da ÖBB KundInnen auch jetzt nicht mehr die
Möglichkeit haben, an unbesetzten Bahnhöfen einen Neuantrag auf Ausstellung
einer Vorteilscard abzugeben, würde es dadurch auch zu keiner Verschlechterung
der KundInnenleistungen kommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Personen nutzten im Jahr 2000 bis 2003 das Angebot der
Vorteilscard?
(Aufschlüsselung
nach Jahr und Anzahl der jeweiligen „Servicepakete“, sowie Höhe der Einnahmen
daraus)
2. Wie viele dieser Personen haben ihre Vorteilscard seit dem Jahr 2000
verlängert?
(Aufschlüsselung
nach Jahr und Anzahl der jeweiligen „Servicepakete“, sowie Höhe der Einnahmen
daraus)
3. Wie viele KundInnen kamen in den Jahren 2000 bis 2003 neu dazu?
(Aufschlüsselung nach Jahr und Anzahl der jeweiligen
„Servicepakete“)
4. Wie viele KundInnen haben dieses „Servicepaket“ in den Jahren 2000
bis 2003 nur für jeweils 1 Jahr genutzt, sind also wieder ausgestiegen?
(Aufschlüsselung nach Jahr und Anzahl der jeweiligen
„Servicepakete“)
5. Wie hoch sind die Produktionskosten, die allein nur dadurch
entstehen, dass bestehende, also auch verlängerbare Vorteilscards jährlich neu produziert werden?
(Aufschlüsselung nach Jahr und Anzahl der jeweiligen „Servicepakete“)
6. Wie hoch sind die Personal- und Sachkosten, die allein dadurch
entstehen, dass die „erste Flut“ der sgn. Erinnerungsbriefe inkl. Zahlschein an
die Vorteilscard BesitzerInnen ausgesandt werden?
(Aufschlüsselung nach Jahr und Anzahl der jeweiligen
„Servicepakete“)
7. Wie hoch sind die Personal- und Sachkosten, die allein dadurch
entstehen, dass die „erste Flut“ der sgn. Erinnerungsbriefe bei den
Vorteilscard BesitzerInnen nicht ankommen, weil sie angeblich bei der Post
(Aussage ÖBB) verloren gehen und ein neuerliches Schreiben aufgrund von
KundInnenanforderungen, notwendig wird?
(Aufschlüsselung
nach Jahr und Anzahl der jeweiligen „Servicepakete“)
8. Wie hoch sind die Personal- und Sachkosten, die allein dadurch
entstehen, dass die eigentlich verlängerbaren Vorteilscards per Post an die
KundInnen versandt werden?
(Aufschlüsselung nach Jahr und Anzahl der jeweiligen
„Servicepakete“)
9. Warum müssen bis zu 6 Arbeitsabläufe, nämlich
1. Erinnerung
2. weiterer Brief bei Nichterhalt der Erinnerung
3. Überprüfung der Einzahlung in der Buchhaltung
4. Auftrag zum Druck der neuen Karte
5. Produktion der neuen Karten
6. Versand der neuen Karten
aufrecht
erhalten bleiben, wenn es doch möglich wäre das ganze auf
max. 5
Minuten Arbeitszeit pro Kundin bzw. Kunde
und 2 Schritte zu verkürzen, nämlich die
Bekanntgabe des Leistungspaketes durch die Kundin bzw. den Kunden und die
Einzahlung des Betrages am Schalter (bar, Bankomat, Kreditkarte), sowie
ausdrucken und aufkleben der Verlängerungsmarke durch das Schalterpersonal.?
10. Wie viele Personen sind allein mit der Tätigkeit der Überprüfung der
Einzahlung, also der Buchhaltung, beschäftigt und wie hoch sind die daraus
resultierenden Personalkosten dafür?
11. Was ist der Grund dafür, dass die ÖBB im Bereich „Vorteilscard“ die
Überbürokratisierung noch nicht reduziert haben und noch immer kein bedürfnisgerechtes und
kundInnenorientiertes System anbietet?
12. Gibt es Bestrebungen von Seiten der ÖBB, Verlängerungen bei
Vorteilscards zu vereinfachen und
Kosten zu sparen?
Wenn
ja: Welche Vereinfachungen konkret und ab wann werden sie
den KundInnen angeboten?
Wenn nein: Warum nicht und wie lautet
die konkrete Begründung für die
Aufrechterhaltung dieser Überbürokratisierung?
13. Wie lautet die Begründung dafür, dass sgn.
DauervorteilscardbesitzerInnen den ÖBB eine mind. 6-wöchigen Vorauszahlung
leisten müssen, um überhaupt wieder eine Vorteilscard erhalten zu können und
wie hoch waren die Zinsen, welche die ÖBB aus diesen Vorauszahlungen lukrieren
konnte?
(Aufschlüsselung
nach Jahr und Anzahl der jeweiligen „Servicepakete“, sowie Höhe der Zinsen
daraus)