1664/J XXII. GP
Eingelangt am 20.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend: „Organisierte Schlepperkriminalität -
Menschenhandel - Vollzug durch
Exekutive - rechtliche Konsequenzen"
Der
Jahresbericht des Bundesministeriums für Inneres über die „Organisierte
Schlepperkriminalität im Jahre 2003"
gibt einen - in erster Linie statistischen - Überblick
über die aufgetretenen und bekannt gewordenen Probleme. Entwicklungen und
Tendenzen
werden aufgezeigt, die Übertritte und Aufgriffe, Nationalitätendarstellung,
statistische
Angaben bezüglich Bundesländer bzw. politischer Bezirke, Einschätzung des BMI
der
einzelnen Nationalitäten, die operativen Schwerpunkte für 2003 sowie
eine Auswertung der
Personen (Schlepper, geschleppte Personen,
sowie rechtswidrig eingereiste/ aufhältige
Personen).
Während die Daten (Auswertung) hinsichtlich Schlepper und
geschleppter Personen
relativ
ausführlich dargestellt sind, fehlt eine derartige Darstellung bei rechtswidrig
eingereisten/ aufhältigen Personen. Insbesondere gibt es keine Darstellung, ob
diese in
Österreich auch illegal beschäftigt waren,
und welcher Tätigkeit sie nachgegangen sind.
In
Anbetracht der bevorstehenden Erweiterung der Europäischen Union muss
allerdings
befürchtet werden, dass die Anzahl derer, die rechtswidrig einreisen und sich
illegal in der
Europäischen Union (so auch in Österreich) aufhalten, sowie gleichzeitig einer
illegalen
Beschäftigung nachgehen, zunehmen wird.
„Wirtschaftliche
Überlegungen - Schwarzarbeit" waren 2003 bei 37 % der Hauptbeweggrund
für rechtswidrig eingereiste/ aufhältige Personen. 47 % dieser illegalen
Grenzübertritte
erfolgten über Binnengrenzen und 32 % über EU-Auslandsgrenzen.
Der
Bericht enthält auch keine Hinweise, welche behördlichen Maßnahmen durch die
Exekutive gegenüber Arbeitgeber ergriffen
wurde, die diese Personen illegal beschäftigt
haben.
Von
einer Ausnahme (VR China) abgesehen, wurde in diesen Ausführungen auch nicht
das
Thema „Prostitution und Frauenhandel" angesprochen. Mit der Erweiterung
dürfte sich auch
dieses Problem verschärfen. Bereits jetzt werden pro Jahr 120.000 Frauen und
Kinder in die
EU-Staaten verkauft, der europaweite Menschenhandel eskaliert. Eine
internationale Studie
wurde dazu am 11.12.2003 von OSZE, Unicef
und dem UN-Hochkommissariat für
Menschenrechte vorgestellt. Der wesentliche Inhalt: Immer mehr Kinder und junge
Frauen
aus Südosteuropa werden als billige Arbeitskräfte und Prostituierte versklavt.
„Fünfzig
Prozent der verschleppten Frauen und Kinder, die von Westeuropas Behörden in
ihre
Ursprungsländer zurückgeschickt werden, tauchen nach ein paar Monaten erneut
als
Menschenhandel-Opfer in der EU auf, berichtet Helga Konrad. Die frühere
österreichische
Frauenministerin ist Leiterin der Task Force gegen Menschenschmuggel des
Südosteuropa-
Stabilitätspakts.
Die
Menschenhandel-Opfer einfach auszuweisen, sei deshalb keine dauerhafte Lösung.
„Die
Betroffenen müssen vorübergehende Aufenthaltsgenehmigungen erhalten",
fordert Konrad.
Und nur mit tatkräftiger Hilfe der verschleppten
Frauen könne man die Hintermänner der
kriminellen Strukturen ausforschen. Bisher wurden Kinder und junge
Frauen aus
Südosteuropa vor allem nach Italien und
Griechenland verschleppt. Nun landen immer mehr
auch in den übrigen EU-Staaten.
Nach
der EU-Polizeiorganisation Europol warnte auch das UN-Kinderhilfswerk Unicef,
dass
das
Schleppertum im Zuge der EU-Erweiterung zunehmen wird.
„Kriminelle
Händlerringe würden verstärkt Schlupflöcher finden, um vor allem Kinder aus
Ost-
und Südosteuropa in die EU-Staaten zu verkaufen, erklärte Unicef am Donnerstag
in
Köln.
Bereits heute werden nach Schätzungen jedes Jahr rund 120.000 Frauen und Kinder
in
die
EU-Staaten verschleppt. Viele von ihnen werden auf brutalste Weise zur
Prostitution
gezwungen.
Händlerringe
schmuggeln Minderjährige aus Ländern wie Moldawien und Rumänien nach
Westeuropa, Polen und Tschechien und zwingen sie dort zum Betteln, Arbeiten
oder zur
Prostitution. Unicef fordert vor allem, die
Hilfe für die Opfer des Menschenhandels in den
Mittelpunkt zu stellen und diese nicht „ als illegale Einwanderer zu
kriminalisieren " und
abzuschieben." (Presse 9.April 2004)
Der
Rat hat bereits am 20.Oktober 2003 eine Entschließung über Initiativen zur
Bekämpfung
des Menschenhandels, insbesondere des
Frauenhandels einstimmig angenommen. (2003/C
260/03).
Die unterzeichneten
Abgeordneten richten daher an den BM für Inneres nachstehende
Anfrage
1.
Warum wurde in diesem Schlepperbericht nicht zwischen
rechtswidrig eingereisten
und rechtswidrig
aufhältigen Personen unterschieden?
2.
Wie
sieht zahlenmäßig diese Abgrenzung für 2003 aus?
3.
Wie
viele Personen die sich rechtswidrig im Bundesgebiet aufhielten, gingen 2003
einer illegalen Beschäftigung nach
(Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Frauen
und Männer sowie Herkunft)?
4.
Welche
Maßnahmen wurden jeweils durch die Exekutive gegenüber deren
„Arbeitgeber" vorgenommen?
5.
Wie
viele verwaltungsbehördliche und gerichtliche Strafanzeigen wurden deswegen
durch die Exekutive erstattet? Welche Delikte wurden dabei jeweils zur Anzeige
gebracht (jeweils Aufschlüsselung auf Bundesländer und Herkunftsland)?
6.
Wie viele Frauen, die sich 2003 rechtswidrig im
Bundesgebiet aufhielten, waren als
„Tänzerinnen
etc." tätig (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Herkunftsland)?
7.
Wie viele Frauen, die sich 2003 rechtswidrig im
Bundesgebiet aufhielten, waren als
„Prostituierte"
tätig (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Herkunftsland)?
8.
Wie viele Frauen, die sich 2003 rechtswidrig im
Bundesgebiet aufhielten, wurden
gezwungen
als TänzerInnen oder Prostituierte (Sexsklavinnen) zu arbeiten
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer und Herkunftsland)?
9.
Welche Maßnahmen wurden durch die Exekutive dabei
ergriffen? Welche Delikte
jeweils
zur Anzeige gebracht?
10.
In wie vielen Fällen konnte dabei durch die Exekutive
„Frauenhandel" nachgewiesen
werden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
11.
In wie vielen Fällen wurden Personen während der
Durchfahrt durch Österreich
aufgegriffen,
(Sendung Thema/ORF)?
12.
In wie vielen Fällen wurden Personen aufgegriffen, über
die (z.B. ohne dass sie es
wussten) ein
Aufenthaltsverbot verhängt war?
13.
Wie
beurteilen Sie die zit. Warnung von UNICEF?
14.
Wie
beurteilen Sie die zit.Warnung von Europol? Welche Maßnahmen werden Sie
ergreifen?
15.
Welche
konkreten Initiativen sind seitens Ihres Ressorts zur Bekämpfung des
Menschenhandels, insbesondere des Frauenhandels im Sinne der Entschließung des
Rates geplant? Welche sind bereits
umgesetzt? Mit welchen Maßnahmen ist im Zuge
der Erweiterung der EU zu rechnen?
16.
Decken sich die Ergebnisse de Studie, die von OSZE,
Unicef und dem UN-
Hochkommissariat mit
den Erkenntnissen Ihres Ressorts?
17.
Wenn
ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?
18.
Wenn nein, warum nicht?
19.
Welche Haltung nehmen Sie zur Forderung ein den
betroffenen Frauen und Kindern
(vorübergehende) Aufenthaltserlaubnis einzuräumen, um mit diesen gemeinsam die
Hintermänner dieser
kriminellen Strukturen auszuforschen?
20.
Wie viele Anzeigen wegen „Menschenhandel" oder wegen
ähnlicher Delikte nach
dem StGB wurden durch
die Exekutive 2000, 2001, 2002 und 2003 erstattet (Ersuche um Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?