1679/J XXII. GP

Eingelangt am 30.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend

Gestattungsgebühr der ÖBB für Wasserrohre

Es gibt zahlreiche Beschwerden von BürgerInnen und Vereinen, dass die ÖBB die
Gestattungsgebühren für Wasserrohre auf ihren Grundstücken um mehrere hundert Prozent
erhöhte. Auch Kommunen sind betroffen. Es wurde vermutet, dass sich der neue ÖBB-
Geschäftsbereich Immobilien hier vermehrte und im Vergleich zum Aufwand der ÖBB
überproportionale Einnahmen verschaffen will.

Laut Medienberichten        (NÖN Woche 12/2004 „Die ÖBB lenken ein“) wurde in
Einzelfällen die Gebührenerhöhung zurückgenommen. Hier sollen die jeweiligen Einzelfälle
beurteilt worden sein.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.  Mit welchem Datum wurde die oben besprochene Gebührenerhöhung eingeführt?

2.              Wie errechnen sich die Gebühren für die Eigentümer der Wasserrohre nach altem bzw.
neuem Schema?

3.              Aufgrund welcher Rechtsgrundlage ging die Erhöhung von statten?

4.              Wie hoch waren die Einnahmen der ÖBB aus den Gestattungsgebühren vor der
Erhöhung?

5.              Wie hoch sind die Kosten für die Evidenzhaltung der Pläne der Wasserleitungen(nach
Bundesländern und gesamt)?

6.              Wie hoch sind die Einnahmensteigerungen aus der Gebührenerhöhung (nach
Bundesländern und gesamt)?

7.              In wie vielen Fällen kam es zur Rücknahme der Gebührenerhöhung (nach
Bundesländern und gesamt)?

8.              Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kam es zur Rücknahme bei den Einzelfällen?


9.              Wie wird von der ÖBB argumentiert, dass hier die Eigentümer von Rohren ungleich
behandelt werden?

10.       In wie vielen Fällen kam es bisher zu Einzelprüfungen und wie hoch waren hierfür die
Kosten?

11.       Wie hoch sind die kalkulatorischen Kosten, sollte es in der Mehrzahl der Fälle zu
Einzelüberprüfungen kommen?