1679/J XXII. GP
Eingelangt am 30.04.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner
und
GenossInnen
an
den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend
Gestattungsgebühr
der ÖBB für Wasserrohre
Es gibt zahlreiche Beschwerden von BürgerInnen und
Vereinen, dass die ÖBB die
Gestattungsgebühren
für Wasserrohre auf ihren Grundstücken um mehrere hundert Prozent
erhöhte. Auch
Kommunen sind betroffen. Es wurde vermutet, dass sich der neue ÖBB-
Geschäftsbereich Immobilien hier vermehrte und im Vergleich zum Aufwand der ÖBB
überproportionale Einnahmen verschaffen will.
Laut
Medienberichten (NÖN Woche 12/2004 „Die
ÖBB lenken ein“) wurde in
Einzelfällen die Gebührenerhöhung
zurückgenommen. Hier sollen die jeweiligen Einzelfälle
beurteilt worden sein.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Verkehr,
Innovation und
Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Mit
welchem Datum wurde die oben besprochene Gebührenerhöhung eingeführt?
2.
Wie errechnen sich die Gebühren für die Eigentümer der
Wasserrohre nach altem bzw.
neuem Schema?
3.
Aufgrund
welcher Rechtsgrundlage ging die Erhöhung von statten?
4.
Wie
hoch waren die Einnahmen der ÖBB aus den Gestattungsgebühren vor der
Erhöhung?
5.
Wie
hoch sind die Kosten für die Evidenzhaltung der Pläne der Wasserleitungen(nach
Bundesländern und gesamt)?
6.
Wie hoch sind die Einnahmensteigerungen aus der
Gebührenerhöhung (nach
Bundesländern und
gesamt)?
7.
In wie vielen Fällen kam es zur Rücknahme der
Gebührenerhöhung (nach
Bundesländern und
gesamt)?
8.
Aufgrund
welcher Rechtsgrundlage kam es zur Rücknahme bei den Einzelfällen?
9.
Wie wird von der ÖBB argumentiert, dass hier die
Eigentümer von Rohren ungleich
behandelt werden?
10.
In wie vielen Fällen kam es bisher zu Einzelprüfungen
und wie hoch waren hierfür die
Kosten?
11.
Wie hoch sind die kalkulatorischen Kosten, sollte es in
der Mehrzahl der Fälle zu
Einzelüberprüfungen
kommen?