1681/J XXII. GP
Eingelangt am 30.04.2004
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an
die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Umsetzung der EU-Richtlinie
"Verwirklichung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung
von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung
mit
Gütern und Dienstleistungen"
Im November 2003 hat die Europäische
Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des
Rates zur "Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen
und Männern
beim Zugang zu und
bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen" vorgelegt.
Gegenstand
der Richtlinie sind unter anderem Dienstleistungen in den Bereichen Banken,
Privatversicherungen und sonstige Finanzdienstleistungen. Ziel ist die
Beseitigung von
Diskriminierungen - sowohl von Frauen als
auch von Männern - im Bereich von Gütern und
Dienstleistungen.
Beispiele von Diskriminierungen sind in
mehreren Bereichen zu finden:
•
Z.B. zahlen Frauen höhere Prämien bei
Krankenversicherungen (weil sie länger leben
und nicht so oft
krank sind)
•
Männer hingegen höhere Prämien bei Autoversicherungen
(weil sie öfter Unfälle
haben)
•
Frauen
erhalten schwieriger Kredite bei Banken (geringere Einkommen als Männer)
Eine einheitliche EU-Richtlinie und deren Umsetzung
würde einen weiteren, großen Schritt
hin zur
Gleichstellung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierung
bedeuten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem
Zusammenhang an die Bundesministerin
für Gesundheit und
Frauen folgende
Anfrage:
1.)
Wann wird Österreich diese Richtlinie beschließen?
2.) Welche Schritte haben Sie unternommen, dass diese
wichtige Richtlinie bald
beschlossen
und umgesetzt wird?
3.)
Haben Sie bei Versicherungsunternehmen dafür Bewusstseinsarbeit geleistet?
4.) Ist es für Sie gerechtfertigt, dass
Frauen höhere Versicherungsbeiträge bei
Krankenversicherungen zahlen als Männer?
5.) Ist es für Sie gerechtfertigt, dass Männer höhere Versicherungsbeiträge bei
Autoversicherungen zahlen als Frauen?