1684/J XXII. GP

Eingelangt am 04.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Entwicklungshilfe zu Lasten der Universitäten

Laut Studienbeitragserstattungsverordnung bekommen Studierende aus Ländern,
die sich auf der DAC (Development Assistant Committee) Länderliste der OECD
befinden, die Studiengebühren auf Antrag zurückerstattet. Weiters befreit sind
Studierende aus jenen Ländern, denen Studiengebühren aufgrund bilateraler
Abkommen erlassen werden. Seit 1.1.2004 fließen die Einnahmen aus den
Studiengebühren direkt den Universitäten zu. Das bedeutet nun, dass durch die
Studiengebührenbefreiung der Studierenden aus Entwicklungsländern den
Universitäten - laut Berechnungen der Rektorenkonferenz - Einnahmen von rund 38
Mio. Euro pro Jahr verloren gehen.

Die staatlichen Ausgaben für Entwicklungshilfe in Österreich rangieren mit 0,26
Prozent am BIP seit Jahren am unteren Ende vergleichbarer EU-Länder. Gerade der
Bildungsbereich bietet Chancen, entwicklungspolitische Defizite zu verringern.
Aufgrund der Budgetknappheit der Universitäten ist es jedoch in höchstem Maße
unfair, diesen das genannte Budget vorzuenthalten. Ein großer Teil der den
Universitäten verbleibenden Studiengebühren geht durch die Kürzungen der
Basisfinanzierungen wieder verloren, was dazu führt, dass die Universitäten derzeit
aufgrund einer akuten Unterfinanzierung auf diese Einnahmen angewiesen sind.
Daher schmerzen die 38 Mio. Einnahmenverlust aufgrund der
Studienbeitragserstattungsverordnung doppelt.

Es wäre daher nur konsequent, den Einnahmenverlust aus dem Budget des
Außenministeriums zu kompensieren und diese Ausgaben transparent und
nachvollziehbar als Teil der Entwicklungshilfe auszuweisen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Wie beurteilen Sie die Berechnungen der österreichischen
Rektorenkonferenz, dass den Universitäten durch die


Studiengebührenbefreiung Studierender aus Entwicklungsländern Einnahmen
in der Höhe von 38 Mio. Euro pro Jahr verloren gehen?

2)     Was halten Sie als für die Universitäten zuständige Ministerin davon, dass
 offensichtlich Entwicklungshilfe zu Lasten der Universitäten betrieben wird?

3)     Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, dass diese Einnahmenverluste unter dem
 Titel der Entwicklungshilfe beglichen und aus dem Budget des
 
Außenministeriums finanziert werden sollen?

4)     Sind Sie bereit, diesbezüglich Gespräche mit der Außenministerin
 
aufzunehmen?

5)     Halten Sie die bisherigen entwicklungspolitischen Aufwendungen der Republik
 
von lediglich 0,26 Prozent am BIP für ausreichend, um das Ziel der
 
Bundesregierung, die Mittel bis 2006 auf 0,33 Prozent anzuheben, zu
 erreichen?

6)     Wie beurteilen Sie die Forderung, das Budget für entwicklungspolitische
 
Maßnahmen durch Hinzunahme von Studiengebühren aus
 Entwicklungsländern und Refundierung dieser Kosten an die Universitäten zu
 
verbessern?