1685/J XXII. GP
Eingelangt am 04.05.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Grünewald, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend Entwicklungshilfe
zu Lasten der Universitäten
Laut Studienbeitragserstattungsverordnung
bekommen Studierende aus Ländern, die sich auf der DAC (Development Assistant
Committee) Länderliste der OECD befinden, die Studiengebühren auf Antrag
zurückerstattet. Weiters befreit sind Studierende aus jenen Ländern, denen
Studiengebühren aufgrund bilateraler Abkommen erlassen werden. Seit 1.1.2004
fließen die Einnahmen aus den Studiengebühren direkt den Universitäten zu. Das
bedeutet nun, dass durch die Studiengebührenbefreiung der Studierenden aus
Entwicklungsländern den Universitäten - laut Berechnungen der Rektorenkonferenz
- Einnahmen von rund 38 Mio. Euro pro Jahr verloren gehen.
Die staatlichen Ausgaben für
Entwicklungshilfe in Österreich rangieren mit 0,26 Prozent am BIP seit Jahren
am unteren Ende vergleichbarer EU-Länder. Gerade der Bildungsbereich bietet
Chancen, entwicklungspolitische Defizite zu verringern. Aufgrund der
Budgetknappheit der Universitäten ist es jedoch in höchstem Maße unfair, diesen
das genannte Budget vorzuenthalten. Ein großer Teil der den Universitäten
verbleibenden Studiengebühren geht durch die Kürzungen der Basisfinanzierungen
wieder verloren, was dazu führt, dass die Universitäten derzeit aufgrund
einer akuten Unterfinanzierung auf diese Einnahmen angewiesen sind. Daher
schmerzen die 38 Mio. Einnahmenverlust aufgrund der
Studienbeitragserstattungsverordnung doppelt.
Es wäre daher nur konsequent, den
Einnahmenverlust aus dem Budget des Außenministeriums zu kompensieren und diese
Ausgaben transparent und nachvollziehbar als Teil der Entwicklungshilfe
auszuweisen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie beurteilen Sie die Berechnungen der österreichischen
Rektorenkonferenz, dass den Universitäten durch die Studiengebührenbefreiung
Studierender aus Entwicklungsländern Einnahmen in der Höhe von 38 Mio. Euro pro
Jahr verloren gehen?
2) Was halten Sie Finanzminister davon, dass offensichtlich Entwicklungshilfe
zu Lasten der österreichischen Universitäten betrieben wird?
3) Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, dass diese Einnahmenverluste unter
dem Titel der Entwicklungshilfe beglichen und aus dem Budget des
Außenministeriums finanziert werden sollen?
4) Sind Sie bereit, diesbezüglich Gespräche mit der Wissenschafts- und
der Außenministerin aufzunehmen?
5) Halten Sie die bisherigen entwicklungspolitischen Aufwendungen der
Republik von lediglich 0,26 Prozent am BIP für ausreichend, um das Ziel der
Bundesregierung, die Mittel bis 2006 auf 0,33 Prozent anzuheben, zu erreichen?
6) Wie beurteilen Sie die Forderung, das Budget für
entwicklungspolitische Maßnahmen durch Hinzunahme von Studiengebühren aus
Entwicklungsländern und Refundierung dieser Kosten an die Universitäten zu
verbessern?