1685/J XXII. GP

Eingelangt am 04.05.2004
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Entwicklungshilfe zu Lasten der Universitäten

 

 

Laut Studienbeitragserstattungsverordnung bekommen Studierende aus Ländern, die sich auf der DAC (Development Assistant Committee) Länderliste der OECD befinden, die Studiengebühren auf Antrag zurückerstattet. Weiters befreit sind Studierende aus jenen Ländern, denen Studiengebühren aufgrund bilateraler Abkommen erlassen werden. Seit 1.1.2004 fließen die Einnahmen aus den Studiengebühren direkt den Universitäten zu. Das bedeutet nun, dass durch die Studiengebührenbefreiung der Studierenden aus Entwicklungsländern den Universitäten - laut Berechnungen der Rektorenkonferenz - Einnahmen von rund 38 Mio. Euro pro Jahr verloren gehen.

 

Die staatlichen Ausgaben für Entwicklungshilfe in Österreich rangieren mit 0,26 Prozent am BIP seit Jahren am unteren Ende vergleichbarer EU-Länder. Gerade der Bildungsbereich bietet Chancen, entwicklungspolitische Defizite zu verringern. Aufgrund der Budgetknappheit der Universitäten ist es jedoch in höchstem Maße unfair, diesen das genannte Budget vorzuenthalten. Ein großer Teil der den Universitäten verbleibenden Studiengebühren geht durch die Kürzungen der Basisfinanzierungen wieder verloren, was dazu führt, dass die Universitäten derzeit aufgrund einer akuten Unterfinanzierung auf diese Einnahmen angewiesen sind. Daher schmerzen die 38 Mio. Einnahmenverlust aufgrund der Studienbeitragserstattungsverordnung doppelt.

 

Es wäre daher nur konsequent, den Einnahmenverlust aus dem Budget des Außenministeriums zu kompensieren und diese Ausgaben transparent und nachvollziehbar als Teil der Entwicklungshilfe auszuweisen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)     Wie beurteilen Sie die Berechnungen der österreichischen Rektorenkonferenz, dass den Universitäten durch die Studiengebührenbefreiung Studierender aus Entwicklungsländern Einnahmen in der Höhe von 38 Mio. Euro pro Jahr verloren gehen?

 

2)     Was halten Sie Finanzminister davon, dass offensichtlich Entwicklungshilfe zu Lasten der österreichischen Universitäten betrieben wird?

 

3)     Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, dass diese Einnahmenverluste unter dem Titel der Entwicklungshilfe beglichen und aus dem Budget des Außenministeriums finanziert werden sollen?

 

4)     Sind Sie bereit, diesbezüglich Gespräche mit der Wissenschafts- und der Außenministerin aufzunehmen?

 

5)     Halten Sie die bisherigen entwicklungspolitischen Aufwendungen der Republik von lediglich 0,26 Prozent am BIP für ausreichend, um das Ziel der Bundesregierung, die Mittel bis 2006 auf 0,33 Prozent anzuheben, zu erreichen?

 

6)     Wie beurteilen Sie die Forderung, das Budget für entwicklungspolitische Maßnahmen durch Hinzunahme von Studiengebühren aus Entwicklungsländern und Refundierung dieser Kosten an die Universitäten zu verbessern?