1686/J XXII. GP

Eingelangt am 04.05.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Jahresberichte an die UNO gemäß Ottawa-Konvention und Protokoll II zum Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen

 

 

Das Protokoll II zum Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen) ist seit 1999 gültig. Es verpflichtet in Artikel 13 (4) die Vertragsparteien, der Konferenz der Hohen Vertragsparteien jährliche Berichte vorzulegen.

 

Auch die seit 1999 gültige sog. Ottawa-Konvention, also das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen (APM) und deren Vernichtung, schreibt in Art. 7 eine Berichtspflicht vor. Demnach soll mit dem Stichtag 30. April jährlich ein Bericht an den Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.  Wurden die 2001 vom österreichischen Nationalrat beschlossenen Novellierungen des Kriegsmaterialgesetzes in den österreichischen jährlichen Berichten gem. Artikel 13, Abs. 4 d) des Protokoll II und gem. Art. 7, Abs. 1 a) der Ottawa-Konvention aufgenommen? Wenn ja, wann wurden diese Novellierungen gemeldet?

 

2. Wurde in den österreichischen Jahresberichten gem. Art. 7, Abs. 1 a)  der Ottawa-Konvention auch über „die Verhängung von Strafen“ (gem. § 9 der Konvention eine der „innerstaatlichen Durchführungsmaßnahmen“) berichtet? Wenn ja, um welche Strafen anlässlich welcher Vergehen handelte es sich?