1686/J XXII. GP
Eingelangt am 04.05.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Pilz, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Jahresberichte
an die UNO gemäß Ottawa-Konvention und Protokoll II zum Übereinkommen über
bestimmte konventionelle Waffen
Auch die seit 1999 gültige
sog. Ottawa-Konvention, also das Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes,
der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen (APM)
und deren Vernichtung, schreibt in Art. 7 eine Berichtspflicht vor. Demnach
soll mit dem Stichtag 30. April jährlich ein Bericht an den Generalsekretär der
Vereinten Nationen vorgelegt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1. Wurden die 2001 vom
österreichischen Nationalrat beschlossenen Novellierungen des
Kriegsmaterialgesetzes in den österreichischen jährlichen Berichten gem.
Artikel 13, Abs. 4 d) des Protokoll II und gem. Art. 7, Abs. 1 a) der
Ottawa-Konvention aufgenommen? Wenn ja, wann wurden diese Novellierungen
gemeldet?
2. Wurde in den österreichischen Jahresberichten gem. Art. 7, Abs. 1 a) der Ottawa-Konvention auch über „die Verhängung von Strafen“ (gem. § 9 der Konvention eine der „innerstaatlichen Durchführungsmaßnahmen“) berichtet? Wenn ja, um welche Strafen anlässlich welcher Vergehen handelte es sich?