1709/J XXII. GP
Eingelangt am 05.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten G a ß n e r
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend
prognostizierte Mindereinnahmen des Katastrophenfonds
Der Finanzausschuss hat jüngst einen
Antrag vorgelegt, der vorsieht, die Mittel des
Katastrophenfonds um eine Million Euro zu erhöhen,
allerdings zweckgebunden "zur
Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehr". Als Begründung ist
im Antrag des
Finanzausschusses (462 d.B.) folgendes zu
lesen: "Die Mindereinnahmen aus der
Steuerreform führen auch zu einer
entsprechenden Minderdotierung dieser Mittel, die durch
die Steigerungen des Abgabenaufkommens nicht zur Gänze ausgeglichen
werden." (Bisher
standen 8,49% der Fondsmittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der
Feuerwehren zur
Verfügung.)
Das bedeutet, dass
notwendige Maßnahmen wie etwa Schadensbehebungen nach
Katastrophen
oder eben die Beschaffung von Einsatzgeräten für die Feuerwehr offenbar
nicht
mehr wie gesetzlich vorgesehen durch den Fonds abgedeckt werden können. Grund:
die Mindereinnahmen aus der Steuerreform!
Beim Katastrophenfonds geht es nicht nur um die
Finanzierung der Feuerwehren, sondern
auch um Hilfsorganisationen, Ausstattung
des Bundesheeres, um Kosten bei der Sanierung
von Hochwasserschäden und um präventiven Hochwasserschutz.
Diese anderen Posten dürfen genauso wenig wie die
Feuerwehren durch die Steuerreform
Verluste erleiden!
Angesichts der vom Finanzausschuss
konstatierten Mindereinnahmen durch die
Steuerreform
ist zu befürchten, dass bei einer unvorhergesehenen Katastrophe wie z.B.
einem Hochwasser wie
im Sommer 2002, nicht genügend Mittel im Fonds vorhanden sind,
um etwaige Schäden zu beheben und Betroffene zu unterstützen.
Die unterzeichneten
Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende
Anfrage:
1.
Wird
der Katastrophenfonds durch die Steuerreform weniger Mittel haben?
2.
In
welchem Ausmaß werden sich die Mindereinnahmen durch die Steuerreform auf den
Katastrophenfonds niederschlagen?
3.
Warum wird nicht ein umfassender Ausgleich angestrebt,
der eine Minderdotierung der
Fondsmittel
verhindert?
4.
Wie
hoch müsste ein derartiger Ausgleich dotiert sein?
5.
Wie sieht die prognostizierte Entwicklung der Rücklagen im
Fonds ab 2005 (nach
Inkrafttreten der Steuerreform) aus, unter Berücksichtigung der aktuellen
Konjunkturprognosen?
6.
Wie
können Sie garantieren, dass im Falle einer unvorhersehbaren
Katastrophe
genügend
Mittel für die Entschädigung von Opfern und die Behebung von Schäden
vorhanden
sind?