1709/J XXII. GP

Eingelangt am 05.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten G a ß n e r

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend prognostizierte Mindereinnahmen des Katastrophenfonds

Der Finanzausschuss hat jüngst einen Antrag vorgelegt, der vorsieht, die Mittel des
Katastrophenfonds um eine Million Euro zu erhöhen, allerdings zweckgebunden "zur
Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehr". Als Begründung ist im Antrag des
Finanzausschusses (462 d.B.) folgendes zu lesen: "Die Mindereinnahmen aus der
Steuerreform führen auch zu einer entsprechenden Minderdotierung dieser Mittel, die durch
die Steigerungen des Abgabenaufkommens nicht zur Gänze ausgeglichen werden." (Bisher
standen 8,49% der Fondsmittel zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren zur
Verfügung.)

Das bedeutet, dass notwendige Maßnahmen wie etwa Schadensbehebungen nach
Katastrophen oder eben die Beschaffung von Einsatzgeräten für die Feuerwehr offenbar
nicht mehr wie gesetzlich vorgesehen durch den Fonds abgedeckt werden können. Grund:
die Mindereinnahmen aus der Steuerreform!

Beim Katastrophenfonds geht es nicht nur um die Finanzierung der Feuerwehren, sondern
auch um Hilfsorganisationen, Ausstattung des Bundesheeres, um Kosten bei der Sanierung
von Hochwasserschäden und um präventiven Hochwasserschutz.

Diese anderen Posten dürfen genauso wenig wie die Feuerwehren durch die Steuerreform
Verluste erleiden!

Angesichts der vom Finanzausschuss konstatierten Mindereinnahmen durch die
Steuerreform ist zu befürchten, dass bei einer unvorhergesehenen Katastrophe wie z.B.
einem Hochwasser wie im Sommer 2002, nicht genügend Mittel im Fonds vorhanden sind,
um etwaige Schäden zu beheben und Betroffene zu unterstützen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Finanzen
folgende

 

 


Anfrage:

1.             Wird der Katastrophenfonds durch die Steuerreform weniger Mittel haben?

2.             In welchem Ausmaß werden sich die Mindereinnahmen durch die Steuerreform auf den
Katastrophenfonds niederschlagen?

3.             Warum wird nicht ein umfassender Ausgleich angestrebt, der eine Minderdotierung der
Fondsmittel verhindert?

4.             Wie hoch müsste ein derartiger Ausgleich dotiert sein?

5.             Wie sieht die prognostizierte Entwicklung der Rücklagen im Fonds ab 2005 (nach
Inkrafttreten    der    Steuerreform)    aus,     unter    Berücksichtigung    der    aktuellen
Konjunkturprognosen?

6.             Wie  können  Sie  garantieren,  dass  im  Falle  einer unvorhersehbaren  Katastrophe
genügend Mittel für die Entschädigung von Opfern und die Behebung von Schäden
vorhanden sind?