1711/J XXII. GP
Eingelangt am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Keck, Schopf, Krist
und
Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend Tages- und Nächtigungsgelder
Mit dem 1.1.2002, d.h. mit der Einführung
des Euro in Österreich, kam es nach langer Zeit
zu einer Veränderung der sogenannten Tages-
und Nächtigungsgelder. Diese
Veränderung entsprach weniger einer generellen Erhöhung als vielmehr einer
Angleichung. Seither gilt, dass den
beruflich Reisenden auch im Ausland zumindest jener
Satz gebührt, der im Inland als Tag-
bzw. Nächtigungsgeld festgelegt ist. Dies verhindert
ein Kuriosum der Vergangenheit,
nämlich dass Auslandsreisesätze unter jene für
Inlandsreisen fallen können.
Anwendung findet diese
Regelung jedoch nur bei Mitgliedsstaaten der EU, wodurch eine
andere
Unverhältnismäßigkeit, nämlich die Nicht-Beachtung der Kaufkraft der jeweiligen
Beträge in den unterschiedlichen Ländern zu Tage trat. Offensichtlich wird dies
etwa beim
Vergleich der preisniveaubereinigten Sätze für die Schweiz oder die USA mit
jenen von
Portugal oder Spanien. Auch Arbeitsreisen in den aufstrebenden
südostasiatischen
Wirtschaftsraum
werden damit benachteiligt. Es wäre also bereits im Jahr 2002 notwendig
gewesen, auch die Sätze der übrigen Länder
zu überdenken - eventuell zu erhöhen.
Vor dem Hintergrund der per 1. Mai
erfolgten EU-Erweiterung um 10 Staaten ist davon
auszugehen,
dass es in absehbarer Zeit zu einer erneuten - längst notwendigen - An-
gleichung der
Reisesätze im oben beschriebenen Modus kommen wird.
Erfolgt diesmal jedoch wieder keine
zusätzliche Adaptierung der Sätze für die übrigen
Länder,
so ist zu befürchten, dass es damit zu einer weiteren Verzerrung zwischen dem
ausbezahlten Betrag
und der tatsächlichen Kaufkraft in zahlreichen zu bereisenden Staat-
en kommt. Betrieben wie der Voest-Alpine,
deren Mitarbeiter insgesamt jährlich mehr als
40.000 Arbeitsreisen im In- und
Ausland absolvieren, natürlich aber auch allen anderen
Unternehmen, die am Im- und Export ihrer Waren interessiert sind, wird damit
eine un-
nötige Hürde errichtet.
Die unterfertigten
Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler auch als
Verantwortlichen
für die „Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der
Reisezulagen für
Dienstverrichtungen im Ausland" folgende
Anfrage:
1. Was ist der Grund
dafür, jene am 1.1.2002 eingeführte Richtlinie bezüglich der
Tages-
und Nächtigungsgelder nur auf EU-Mitgliedsstaaten zu beschränken?
2.
Warum wurden damals wichtige Handelspartner wie die
Schweiz oder die USA nicht
berücksichtigt?
3.
Auf Basis welcher Fakten wird die Höhe der Tags- und
Nächtigungsgelder festge-
legt?
4.
Beinhaltet die Festlegung bzw. Aufwertung der Tages- oder
Nächtigungsgelder eine
kaufkraftbezogene
Komponente?
5.
Wenn ja, warum wird in den Sätzen bzw. deren Aufwertung
die örtliche Preis-
steigerung
(Inflationsrate) nicht abgegolten?
6.
Ist seitens des Bundeskanzleramtes daran gedacht, in
absehbarer Zeit die Tages-
oder
Nächtigungsgelder für einzelne oder alle Länder zu erhöhen?
7.
Wenn ja, für welche?
8.
In
welcher Form wird eine mögliche Aufwertung passieren?