1725/J XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Anita Fleckl,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Zugsverbindungen durch den Nationalpark Gesäuse

In Beantwortung der Anfrage Nr. 1529/J, XXII. GP., betreffend den Nationalpark Gesäuse teilte der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit, dass als Ergebnis
von Gesprächen der Nationalpark Gesäuse GmbH mit den ÖBB acht von 13 Zugsverbindungen
durch bzw. am Randes des Nationalparks Gesäuse ab Juni 2004 wieder aktiviert werden.

Da diesen Angaben jedoch verifiziert werden konnten, richten die unterfertigten Abgeordneten an
den Bundesminister für Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1.       Welche acht Zugsverbindungen durch bzw. am Randes des Nationalparks Gesäuse werden ab
Juni 2004 wieder aktiviert?

(Bitte jeweils Anfangs- und Endbahnhof, Haltestellen und Frequenz angeben!)

2.                            Stammen die Informationen, die der Anfragebeantwortung Nr. 1487/AB, XXII. GP.,
zugrunde liegen, aus Ihrem Ressort?

3.                            Ab welchem Zeitpunkt wird die Haltestelle Johnsbach genützt werden, und ist es richtig, dass
in Johnsbach nach dem Sommer 2004 nicht mehr Halt gemacht wird?

4.                            Welche Verbesserungen bzw. Erweiterungen der Zugsverbindungen und Haltestellen gibt es
auf der Strecke durch den Nationalpark Gesäuse für Pendler, die in den Morgen- und
Abendstunden von und zum Arbeitsplatz/Schule/Arzt oder ein Amt fahren müssen?