1727/J XXII. GP
Eingelangt am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Wurm, DDr. Niederwieser
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend widersprüchliche Aussagen des Bundesministers
für Verkehr, Innovation und
Technologie in 1462/AB
Die
mit 1462/AB erfolgte „Beantwortung" unserer Fragen, ob das bmvit einer
Drittelfinanzierung für die Projekte „Regionalbahn Innsbruck-Hall-Völs"
und „Innsbrucker
Straßenbahn" bereits zugestimmt hat
bzw. zustimmen wird, wirft aufgrund ihrer immanenten
Widersprüchlichkeit weitere Fragen auf:
Eine Antwort des bmvit lautete:
„ Nachdem es sich bei diesen Projekten um Straßenbahnprojekte
handelt, deren Finanzierung
seit dem
Transfer der Nahverkehrsmilliarde in das BMF im Rahmen des Finanzausgleichs
erfolgt, war keine Zuständigkeit des bmvit
gegeben. "
Eine andere Antwort lautete:
„ Vor einer Zustimmung durch das bmvit sind die
Voraussetzungen zu klären, ob es sich um
eine Straßenbahn oder eine Eisenbahn handelt. "
Es kann doch nicht der Sinn von Anfragen sein, dass sich
die Fragenden quasi die zutreffende
Antwort aus einer Reihe von sich widersprechenden Aussagen selbst aussuchen
mögen...
Eine derartige „Beantwortung" von Fragen kommt
einer - hoffentlich unbewussten -
Desavouierung des
parlamentarischen Mittels „Anfragen" gleich. Wir bitten Sie
nachdrücklich davon Abstand zu nehmen!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den
zuständigen Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage
1) Erachten Sie
die o.a. Antworten auch für widersprüchlich?
2) Welche der
beiden Antworten ist nun die richtige?
3)
Können wir davon ausgehen, dass die von Ihnen nun
präferierte Antwort auch in den
nächsten Tagen,
Wochen, Monaten und Jahren noch Gültigkeit besitzen wird (das ist
insbesondere bei so langfristigen Projekten
nicht ganz unbedeutsam!)?
4)
Bestehen bereits gem. § 4 (3) PrivbG mit dem
Bundesminister für Finanzen festzulegende
Bestimmungen
über die Gewährung der Finanzierungsbeiträge gem. Abs 1 und 2 in Form
einer Richtlinie?
5) Wenn nein, wann werden die Verhandlungen
voraussichtlich abgeschlossen werden
können? Wäre ein
Abschluß vor dem Sommer denkbar?
6)
Beziehen sich die von Ihnen erwähnten Gespräche auf
Beamtenebene auf die zu erstellende
Richtlinie zwischen
dem BMF und dem BMVIT oder bereits auf das konkrete
Straßenbahnprojekt im Großraum Innsbruck?
7)
Besteht
bereits Klarheit darüber, ob das BMVIT eine Mitfinanzierung der neuen
Niederflurstraßenbahn für das gesamte
Innsbrucker Liniennetz oder nur für einzelne Linien
leisten wird?
8)
Wenn noch keine Klarheit darüber besteht, wovon hängt
eine Zusage zur Mitfinanzierung
ab und wann wird
diese gegebenenfalls erfolgen?
9)
Sollten nur einzelne Linien von Seiten des BMVIT
mitfinanziert werden, wie begründen
Sie
die Nicht-Finanzierung der anderen Linien?
10) Hat das BMVIT
inzwischen bereits eine Zusage zur Mitfinanzierung der Betriebsmittel
sowohl für die Innsbrucker Straßenbahnen,
als auch die Regionalbahn und die Stubaitalbahn
geleistet? Wenn nein, wird diese noch erfolgen und wann bzw. wenn
grundsätzlich nicht,
weshalb nicht?