1728/J XXII. GP
Eingelangt am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Parnigoni, Eder
und
GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Hochrisikolenker auf Österreichs Autobahnen
In den letzten Wochen gab es auf Österreichs Autobahnen
eine Reihe von dramatischen
Geschwindigkeitsübertretungen
sogenannter Hochrisikolenker, über die in den Medien breit
berichtet
wurde und die Anlass zu großer Sorge geben. So konnte im April 2004 ein
rumänischer PKW-Lenker, der zwischendurch mit einer Geschwindigkeit von 265
km/h
unterwegs
war, von der Gendarmerie erst nach längerer Zeit gestoppt werden, und zwar erst
zu
einem Zeitpunkt, als dieser nach einigen waghalsigen Überholmanövern schon das
Menschenleben mehrerer Straßenverkehrsteilnehmer gefährdet hatte.
Zwei Wochen zuvor war laut Medienberichterstattung ein
italienischer PKW-Lenker, der auf
einer Kärntner Autobahn mit 213 km/h unterwegs gewesen war, von der Exekutive
aufgehalten worden, hatte aber nach der Entrichtung einer Geldstrafe seine
Fahrt wieder
fortsetzen
dürfen.
Im Zuge dieser Vorfälle entstand unter der Bevölkerung eine
breite Debatte über das niedrige
Strafausmaß der einzelnen Übeltäter, das in keinem Verhältnis zu diesem
Menschenleben
gefährdenden Fehlverhalten steht. Zum anderen werfen diese Fälle auch die Frage
auf, ob
unsere Exekutive infolge der jahrelangen budgetären Aushöhlung überhaupt in der
Lage ist,
diesem gefährlichen neuen „Trend" internationaler PKW-Lenker, Österreichs
Autobahnen
quasi
als Hochgeschwindigkeitsteststrecken zu missbrauchen, Einhalt zu gebieten.
Sowohl bei
der
direkten Verfolgung solcher Verkehrssünder als auch im Bereich der Prävention
tritt in
diesem Zusammenhang
zutage, über welch beschränkte Mittel und Möglichkeiten die
Exekutive gegenwärtig nur mehr verfügt.
Gegenüber der „Kronen-Zeitung" vom 19. April 2004
stellten Sie in Aussicht sich dafür
einzusetzen,
„dass solche Raser möglichst lange aus dem Verkehr gezogen werden.".
Bislang
blieben Sie aber etwaige konkrete Vorschläge zur internationalen Bekämpfung
dieser Raserei
bzw.
die Bekanntgabe etwaiger konkreter Ergebnisse von Gesprächen mit dem
österreichischen Justizminister und dem österreichischen Verkehrsminister
schuldig.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Fälle sind Ihnen seit dem Jahr 2000 bekannt, in
denen ein
Kraftfahrzeuglenker
auf einer österreichischen Autobahn mit mehr als 200 km/h
unterwegs
war? Wo, wie und durch wen wurden diese
Geschwindigkeitsübertretungen im Einzelnen festgestellt und was waren die
jeweiligen
Strafmaßnahmen für die LenkerInnen?
2.
Welche Möglichkeiten für die Exekutive bestehen bei solch
eklatanten
Geschwindigkeitsübertretungen
wie oben beschrieben, den/die Lenker(in) an der
Weiterfahrt
zu hindern?
a.) Wurden diese Möglichkeiten im Falle der obig
ausgeführten Fälle
ausgeschöpft?
Wenn nein, warum nicht?
3. Wie ist der Strafrahmen bei einer
Geschwindigkeitsübertretung mit einem Tempo
von über 200 km/h und in wessen
Ermessen liegt die diesbezügliche
Sanktionierung?
4.
Halten Sie den gesetzlichen Strafrahmen bei einer
Geschwindigkeitsübertretung
mit
einem Tempo von über 200 km/h für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn
nein, in wie weit sollte dieser Rahmen Ihrer Ansicht nach ausgeweitet werden
und was werden Sie unternehmen, um dieses zu ermöglichen?
5.
Gibt es die Möglichkeit einer Beschlagnahmung eines
Fahrzeuges, mit dem eine
Geschwindigkeitsübertretung
mit einem Tempo von über 200 km/h begangen
wurde? Wenn ja, lagen die Voraussetzung dafür in einem der beiden obig
erwähnten Fälle vor? Wenn nein, halten Sie eine solche für
sinnvoll und welche
Maßnahmen
werden Sie in dieser Hinsicht ergreifen?
6.
Wie viele Exekutivbeamte standen an jenem Tag, an dem der
oben erwähnte
rumänische
Lenker bei seiner eklatanten Geschwindigkeitsübertretung ertappt
wurde,
für die Verkehrsüberwachung von Österreichs Autobahnen zur
Verfügung, wie viele für die Überwachung von Österreichs restlichem
Straßennetz?
7.
Wie viele PKWs standen an jenem Tag, an dem der oben
erwähnte rumänische
Lenker
bei seiner eklatanten Geschwindigkeitsübertretung ertappt wurde, für die
Verkehrsüberwachung
von Österreichs Autobahnen zur Verfügung? Um welche
Autotypen handelte es sich dabei, wie alt waren diese Fahrzeuge, über welche
Motorleistung verfügten sie jeweils, wie viele Fahrzeuge davon wiesen einen
Kilometerstand von über 150.000 gefahrenen Kilometern auf, und wie viele
verfügten
über die technischen Voraussetzungen für eine „Verfolgungsjagd" bei
einer
Geschwindigkeit jenseits der 180 km/h-Marke?
8.
Wie viele Hubschrauber wurden an diesem Tag zur
Verkehrsüberwachung von
Österreichs
Autobahnen eingesetzt?
9.
Wie viele „Section Controls" gab es an diesem Tag und
an welchen Autobahn-
bzw.
Straßenabschnitten befanden sich diese?
10.
Welche präventiven Maßnahmen werden Sie hinkünftig
setzen, um die Gefahr
solch
eklatanter Geschwindigkeitsübertretungen auf Österreichs Autobahnen zu
minimieren?
11.
Wie viele ExekutivbeamtInnen standen am Ostersonntag
dieses Jahres in den
jeweiligen
Bundesländern auf Österreichs Autobahnen zur Verkehrsüberwachung
zur
Verfügung, wie viele waren es für den Bereich des restlichen österreichischen
Straßennetzes?
12. Wie viele ExekutivbeamtInnen standen an den
Ostersonntagen der Jahre 2003,
2002, 2001 und 2000 in den jeweiligen Bundesländern auf Österreichs
Autobahnen zur Verkehrsüberwachung zur
Verfügung, wie viele waren es für den
Bereich des restlichen
österreichischen Straßennetzes?
13. Über welche
Spezialausbildung verfügen jene Exekutivbeamtinnen, die für die
Verkehrsüberwachung
auf Österreichs Autobahnen eingesetzt werden und gibt es
diesbezügliche
laufende Weiterbildungsprogramme? Wenn ja, wie sehen diese
aus? Wenn nein, warum nicht?