1728/J XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni, Eder

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Hochrisikolenker auf Österreichs Autobahnen

In den letzten Wochen gab es auf Österreichs Autobahnen eine Reihe von dramatischen
Geschwindigkeitsübertretungen sogenannter Hochrisikolenker, über die in den Medien breit
berichtet wurde und die Anlass zu großer Sorge geben. So konnte im April 2004 ein
rumänischer PKW-Lenker, der zwischendurch mit einer Geschwindigkeit von 265 km/h
unterwegs war, von der Gendarmerie erst nach längerer Zeit gestoppt werden, und zwar erst
zu einem Zeitpunkt, als dieser nach einigen waghalsigen Überholmanövern schon das
Menschenleben mehrerer Straßenverkehrsteilnehmer gefährdet hatte.

Zwei Wochen zuvor war laut Medienberichterstattung ein italienischer PKW-Lenker, der auf
einer Kärntner Autobahn mit 213 km/h unterwegs gewesen war, von der Exekutive
aufgehalten worden, hatte aber nach der Entrichtung einer Geldstrafe seine Fahrt wieder
fortsetzen dürfen.

Im Zuge dieser Vorfälle entstand unter der Bevölkerung eine breite Debatte über das niedrige
Strafausmaß der einzelnen Übeltäter, das in keinem Verhältnis zu diesem Menschenleben
gefährdenden Fehlverhalten steht. Zum anderen werfen diese Fälle auch die Frage auf, ob
unsere Exekutive infolge der jahrelangen budgetären Aushöhlung überhaupt in der Lage ist,
diesem gefährlichen neuen „Trend" internationaler PKW-Lenker, Österreichs Autobahnen
quasi als Hochgeschwindigkeitsteststrecken zu missbrauchen, Einhalt zu gebieten. Sowohl bei
der direkten Verfolgung solcher Verkehrssünder als auch im Bereich der Prävention tritt in
diesem Zusammenhang zutage, über welch beschränkte Mittel und Möglichkeiten die
Exekutive gegenwärtig nur mehr verfügt.

Gegenüber der „Kronen-Zeitung" vom 19. April 2004 stellten Sie in Aussicht sich dafür
einzusetzen, „dass solche Raser möglichst lange aus dem Verkehr gezogen werden.". Bislang


blieben Sie aber etwaige konkrete Vorschläge zur internationalen Bekämpfung dieser Raserei
bzw. die Bekanntgabe etwaiger konkreter Ergebnisse von Gesprächen mit dem
österreichischen Justizminister und dem österreichischen Verkehrsminister schuldig.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.            Wie viele Fälle sind Ihnen seit dem Jahr 2000 bekannt, in denen ein
Kraftfahrzeuglenker auf einer österreichischen Autobahn mit mehr als 200 km/h
unterwegs war? Wo, wie und durch wen wurden diese
Geschwindigkeitsübertretungen im Einzelnen festgestellt und was waren die
jeweiligen Strafmaßnahmen für die LenkerInnen?

2.            Welche Möglichkeiten für die Exekutive bestehen bei solch eklatanten
Geschwindigkeitsübertretungen wie oben beschrieben, den/die Lenker(in) an der
Weiterfahrt zu hindern?

a.) Wurden diese Möglichkeiten im Falle der obig ausgeführten Fälle
ausgeschöpft? Wenn nein, warum nicht?

3.   Wie ist der Strafrahmen bei einer Geschwindigkeitsübertretung mit einem Tempo
von über 200 km/h und in wessen Ermessen liegt die diesbezügliche
Sanktionierung?

4.        Halten Sie den gesetzlichen Strafrahmen bei einer Geschwindigkeitsübertretung
mit einem Tempo von über 200 km/h für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn
nein, in wie weit sollte dieser Rahmen Ihrer Ansicht nach ausgeweitet werden
und was werden Sie unternehmen, um dieses zu ermöglichen?

5.                  Gibt es die Möglichkeit einer Beschlagnahmung eines Fahrzeuges, mit dem eine
Geschwindigkeitsübertretung mit einem Tempo von über 200 km/h begangen
wurde? Wenn ja, lagen die Voraussetzung dafür in einem der beiden obig


erwähnten Fälle vor? Wenn nein, halten Sie eine solche für sinnvoll und welche
Maßnahmen werden Sie in dieser Hinsicht ergreifen?

6.     Wie viele Exekutivbeamte standen an jenem Tag, an dem der oben erwähnte
rumänische Lenker bei seiner eklatanten Geschwindigkeitsübertretung ertappt
wurde, für die Verkehrsüberwachung von Österreichs Autobahnen zur
Verfügung, wie viele für die Überwachung von Österreichs restlichem
Straßennetz?

7.            Wie viele PKWs standen an jenem Tag, an dem der oben erwähnte rumänische
Lenker bei seiner eklatanten Geschwindigkeitsübertretung ertappt wurde, für die
Verkehrsüberwachung von Österreichs Autobahnen zur Verfügung? Um welche
Autotypen handelte es sich dabei, wie alt waren diese Fahrzeuge, über welche
Motorleistung verfügten sie jeweils, wie viele Fahrzeuge davon wiesen einen
Kilometerstand von über 150.000 gefahrenen Kilometern auf, und wie viele
verfügten über die technischen Voraussetzungen für eine „Verfolgungsjagd" bei
einer Geschwindigkeit jenseits der 180 km/h-Marke?

8.            Wie viele Hubschrauber wurden an diesem Tag zur Verkehrsüberwachung von
Österreichs Autobahnen eingesetzt?

9.            Wie viele „Section Controls" gab es an diesem Tag und an welchen Autobahn-
bzw. Straßenabschnitten befanden sich diese?

10.     Welche präventiven Maßnahmen werden Sie hinkünftig setzen, um die Gefahr
solch eklatanter Geschwindigkeitsübertretungen auf Österreichs Autobahnen zu
minimieren?

11.     Wie viele ExekutivbeamtInnen standen am Ostersonntag dieses Jahres in den
jeweiligen Bundesländern auf Österreichs Autobahnen zur Verkehrsüberwachung
zur Verfügung, wie viele waren es für den Bereich des restlichen österreichischen
Straßennetzes?

12. Wie viele ExekutivbeamtInnen standen an den Ostersonntagen der Jahre 2003,
2002, 2001 und 2000 in den jeweiligen Bundesländern auf Österreichs
Autobahnen zur Verkehrsüberwachung zur Verfügung, wie viele waren es für den
Bereich des restlichen österreichischen Straßennetzes?


13. Über welche Spezialausbildung verfügen jene Exekutivbeamtinnen, die für die
Verkehrsüberwachung auf Österreichs Autobahnen eingesetzt werden und gibt es
diesbezügliche laufende Weiterbildungsprogramme? Wenn ja, wie sehen diese
aus? Wenn nein, warum nicht?