1729/J XXII. GP

Eingelangt am 06.05.2004
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ANFRAGE

der Abgeordneten Parnigoni, Eder

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Hochrisikolenker auf Österreichs Autobahnen

In den letzten Wochen gab es auf Österreichs Autobahnen eine Reihe von dramatischen
Geschwindigkeitsübertretungen sogenannter Hochrisikolenker, über die in den Medien breit
berichtet wurde und die Anlass zu großer Sorge geben. So konnte im April 2004 ein
rumänischer PKW-Lenker, der zwischendurch mit einer Geschwindigkeit von 265 km/h
unterwegs war, von der Gendarmerie erst nach längerer Zeit gestoppt werden, und zwar erst
zu einem Zeitpunkt, als dieser nach einigen waghalsigen Überholmanövern schon das
Menschenleben mehrerer Straßenverkehrsteilnehmer gefährdet hatte.

Zwei Wochen zuvor war laut Medienberichterstattung ein italienischer PKW-Lenker, der auf
einer Kärntner Autobahn mit 213 km/h unterwegs gewesen war, von der Exekutive
aufgehalten worden, hatte aber nach der Entrichtung einer Geldstrafe seine Fahrt wieder
fortsetzen dürfen. Im Zuge dieser Vorfälle entstand unter der Bevölkerung eine breite Debatte
über das niedrige Strafausmaß der einzelnen Übeltäter, das in keinem Verhältnis zu diesem
Menschenleben gefährdenden Fehlverhalten steht.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende

Anfrage:

1.   Wie ist der Strafrahmen bei einer Geschwindigkeitsübertretung mit einem Tempo
von über 200 km/h und in wessen Ermessen liegt die diesbezügliche
Sanktionierung?


2.        Halten Sie den gesetzlichen Strafrahmen bei einer Geschwindigkeitsübertretung
mit einem Tempo von über 200 km/h für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn
nein, in wie weit sollte dieser Rahmen Ihrer Ansicht nach ausgeweitet werden
und was werden Sie unternehmen, um dieses zu ermöglichen?

3.                  Gibt es die Möglichkeit einer Beschlagnahmung eines Fahrzeuges, mit dem eine
Geschwindigkeitsübertretung mit einem Tempo von über 200 km/h begangen
wurde? Wenn ja, lagen die Voraussetzung dafür in einem der beiden obig
erwähnten Fälle vor? Wenn nein, halten Sie eine solche für sinnvoll und welche
Maßnahmen werden Sie in dieser Hinsicht ergreifen?

 

4.      Wie viele Strafverfahren gab es österreichweit in den Jahren 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 (Stichtag 1. Mai) jeweils in Zusammenhang mit KFZ-Lenkern,
wie viele davon betrafen Hochgeschwindigkeitslenker und in wie vielen Fällen
davon kam es tatsächlich zu einer Strafverfolgung?

5.              Welche präventiven Maßnahmen werden Sie hinkünftig setzen, um die Gefahr
solch eklatanter Geschwindigkeitsübertretungen auf Österreichs Autobahnen zu
minimieren?

6.              Welche Abkommen gibt es derzeit zwischen Österreich und den anderen EU-
Staaten hinsichtlich der Strafverfolgung von Gesetzesübertretungen im
Verkehrsbereich?

7.              Mit welchen einzelnen Nicht-EU-Staaten gibt es derzeit Abkommen hinsichtlich
der Strafverfolgung von Verwaltungsübertretungen im Verkehrsbereich,
insbesondere in so eklatanten Fällen wie oben beschrieben, bzw. mit welchen
einzelnen Nicht-EU-Staaten sind derartige Abkommen für wann geplant?