1729/J XXII. GP
Eingelangt am 06.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Parnigoni, Eder
und
GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Hochrisikolenker auf Österreichs Autobahnen
In den letzten Wochen gab es auf Österreichs Autobahnen
eine Reihe von dramatischen
Geschwindigkeitsübertretungen
sogenannter Hochrisikolenker, über die in den Medien breit
berichtet wurde und
die Anlass zu großer Sorge geben. So konnte im April 2004 ein
rumänischer PKW-Lenker, der zwischendurch
mit einer Geschwindigkeit von 265 km/h
unterwegs war, von der Gendarmerie
erst nach längerer Zeit gestoppt werden, und zwar erst
zu einem Zeitpunkt, als dieser nach
einigen waghalsigen Überholmanövern schon das
Menschenleben mehrerer Straßenverkehrsteilnehmer gefährdet hatte.
Zwei Wochen zuvor war laut Medienberichterstattung ein
italienischer PKW-Lenker, der auf
einer Kärntner Autobahn mit 213 km/h unterwegs gewesen war, von der Exekutive
aufgehalten worden, hatte aber nach der Entrichtung einer Geldstrafe seine
Fahrt wieder
fortsetzen dürfen. Im Zuge dieser Vorfälle entstand unter der Bevölkerung eine
breite Debatte
über das niedrige Strafausmaß der einzelnen Übeltäter, das in keinem Verhältnis
zu diesem
Menschenleben gefährdenden Fehlverhalten steht.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Wie ist der Strafrahmen bei einer
Geschwindigkeitsübertretung mit einem Tempo
von
über 200 km/h und in wessen Ermessen liegt die diesbezügliche
Sanktionierung?
2.
Halten Sie den gesetzlichen Strafrahmen bei einer
Geschwindigkeitsübertretung
mit
einem Tempo von über 200 km/h für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn
nein, in wie weit sollte dieser Rahmen Ihrer Ansicht nach ausgeweitet werden
und was werden Sie unternehmen, um dieses zu ermöglichen?
3.
Gibt es die Möglichkeit einer Beschlagnahmung eines
Fahrzeuges, mit dem eine
Geschwindigkeitsübertretung
mit einem Tempo von über 200 km/h begangen
wurde? Wenn ja, lagen die Voraussetzung dafür in einem der beiden obig
erwähnten Fälle vor? Wenn nein, halten Sie eine solche für sinnvoll und welche
Maßnahmen werden Sie in dieser Hinsicht ergreifen?
4.
Wie viele Strafverfahren gab es österreichweit in den
Jahren 2000, 2001, 2002,
2003 und 2004 (Stichtag 1. Mai) jeweils in Zusammenhang mit KFZ-Lenkern,
wie viele davon betrafen Hochgeschwindigkeitslenker und in wie vielen Fällen
davon
kam es tatsächlich zu einer Strafverfolgung?
5.
Welche präventiven Maßnahmen werden Sie hinkünftig
setzen, um die Gefahr
solch
eklatanter Geschwindigkeitsübertretungen auf Österreichs Autobahnen zu
minimieren?
6.
Welche Abkommen gibt es derzeit zwischen Österreich und
den anderen EU-
Staaten
hinsichtlich der Strafverfolgung von Gesetzesübertretungen im
Verkehrsbereich?
7.
Mit welchen einzelnen Nicht-EU-Staaten gibt es derzeit
Abkommen hinsichtlich
der
Strafverfolgung von Verwaltungsübertretungen im Verkehrsbereich,
insbesondere in so eklatanten Fällen wie oben beschrieben, bzw. mit welchen
einzelnen Nicht-EU-Staaten sind derartige Abkommen für wann geplant?