1730/J XXII. GP
Eingelangt am 06.05.2004
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möglich.
ANFRAGE
der
Abgeordneten Parnigoni, Eder
und
GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend Hochrisikolenker auf
Österreichs Autobahnen
In den letzten Wochen gab es auf Österreichs Autobahnen
eine Reihe von dramatischen
Geschwindigkeitsübertretungen
sogenannter Hochrisikolenker, über die in den Medien breit
berichtet
wurde und die Anlass zu großer Sorge geben. So konnte im April 2004 ein
rumänischer PKW-Lenker, der zwischendurch mit einer Geschwindigkeit von 265
km/h
unterwegs
war, von der Gendarmerie erst nach längerer Zeit gestoppt werden, und zwar erst
zu
einem Zeitpunkt, als dieser nach einigen waghalsigen Überholmanövern schon das
Menschenleben mehrerer Straßenverkehrsteilnehmer gefährdet hatte.
Zwei Wochen zuvor war laut Medienberichterstattung ein
italienischer PKW-Lenker, der auf
einer Kärntner Autobahn mit 213 km/h unterwegs gewesen war, von der Exekutive
aufgehalten worden, hatte aber nach der Entrichtung einer Geldstrafe seine
Fahrt wieder
fortsetzen
dürfen. Im Zuge dieser Vorfälle entstand unter der Bevölkerung eine breite
Debatte
über
das niedrige Strafausmaß der einzelnen Übeltäter, das in keinem Verhältnis zu
diesem
Menschenleben gefährdenden Fehlverhalten steht. Zum anderen erhebt sich auch
die Frage
nach etwaigen Möglichkeiten zur europaweiten Kooperation, um diesem
gefährlichen Trend
Einhalt zu gebieten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Verkehr,
Innovation
und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Wie ist der Strafrahmen bei einer
Geschwindigkeitsübertretung mit einem Tempo
von
über 200 km/h und in wessen Ermessen liegt die diesbezügliche
Sanktionierung?
2.
Halten Sie den gesetzlichen Strafrahmen bei einer
Geschwindigkeitsübertretung
mit
einem Tempo von über 200 km/h für ausreichend? Wenn ja, warum? Wenn
nein, in wie weit sollte dieser Rahmen Ihrer Ansicht nach ausgeweitet werden
und was werden Sie unternehmen, um dieses zu ermöglichen?
3.
Gibt es die Möglichkeit einer Beschlagnahmung eines
Fahrzeuges, mit dem eine
Geschwindigkeitsübertretung
mit einem Tempo von über 200 km/h begangen
wurde? Wenn ja, lagen die Voraussetzung dafür in einem der beiden obig
erwähnten Fälle vor? Wenn nein, halten Sie eine solche für sinnvoll und welche
Maßnahmen werden Sie in dieser Hinsicht ergreifen?
4.
Welche präventiven Maßnahmen werden Sie hinkünftig
setzen, um die Gefahr
solch
eklatanter Geschwindigkeitsübertretungen auf Österreichs Autobahnen zu
minimieren?
5.
Welche Abkommen gibt es derzeit zwischen Österreich und
den anderen EU-
Staaten
hinsichtlich der Strafverfolgung von Verwaltungsübertretungen im
Verkehrsbereich?
6.
Mit welchen einzelnen Nicht-EU-Staaten gibt es derzeit
Abkommen hinsichtlich
der
Strafverfolgung von Verwaltungsübertretungen im Verkehrsbereich,
insbesondere in so eklatanten Fällen wie oben beschrieben, bzw. mit welchen
einzelnen Nicht-EU-Staaten sind derartige Abkommen für wann geplant?
7.
Werden Sie im Sinne des sogenannten „Wiener Abkommens“
neue
Verhandlungen mit allen UN-Staaten aufnehmen, insbesondere was die
wechselseitige
Anerkennung von Führerscheinen bzw. die weltweite Verfolgung
von
„Verkehrssündern“ betrifft. Wenn ja, wann wird dies geschehen und was
erwarten Sie sich davon? Wenn nein, warum nicht?
8.
Halten Sie es für sinnvoll und technisch machbar, als
Zulassungsbedingung für
Kraftfahrzeuge in Österreich den Einbau einer automatischen Tempobremse,
deren Wirkung bei Erreichen einer bestimmten Geschwindigkeit eintritt,
vorzuschreiben?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, gibt es hier Ihrerseits schon
konkrete
Vorschläge?
9.
Welche Möglichkeit sehen Sie Ihrerseits angesichts der
nun vermehrt
auftretenden Fälle von eklatanten Geschwindigkeitsübertretungen auf
Österreichs Autobahnen zur Einflussnahme auf die Autoindustrie
hinsichtlich
eines
Paradigmenwechsels in der Werbung, die nach wie vor oftmals das zügige
Vorankommen des Fahrzeuglenkers in den Vordergrund rückt?