Eingelangt am 12.05.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, DI Dr. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend EU-Kontrollbericht
bezüglich der Kontrolle des Inverkehrbringens und der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln
Im Entwurf des
Berichtes über einen Inspektionsbesuch der Europäischen Kommission GD
Gesundheit und Verbraucherschutz (Direktion F – Lebensmittel- und Veterinäramt)
vom Dezember 2003 (GD
(SANCO)/9260/2003) werden die Systeme zur Kontrolle des Inverkehrbringens und
der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs in Österreich
bewertet. Auch wurde eine nachfassende Untersuchung bezüglich der Umsetzung im
Bericht SANCO XXIV/1446/98 geäußerten Vorschläge gemacht.
In diesem
vorläufigen Bericht werden u.a. folgende Kritikpunkte festgehalten:
-
systematische
nachfassende Kontrollen nach Verstößen gegen die Bestimmungen zum
Inverkehrbringen oder zur Anwendung finden nicht statt
-
eine
erhebliche Anzahl von Proben wird nur von einer begrenzten Reihe von Waren
genommen; auch der Umfang der Analysen ist zu gering
-
die
Anwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft wird nicht geprüft
-
ein Zeitraum
von mehr als acht Wochen zwischen der Probenahme und der Veröffentlichung der
Ergebnisse verhindert, dass bei Bedarf rasche Durchsetzungsmaßnahmen zur
Gewährleistung der Verbrauchersicherheit ergriffen werden können
-
es konnten
keine Belege für eine Risikobewertung oder für systematische, gezielte
nachfassende Probenahmen nach Verstößen gegen die Rechtsvorschriften über die
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt werden
-
die
Tatsache, dass das Hundertfache des Rückstandshöchstgehalts als Auslösewert für
eine Warnmeldung im Rahmen des Schnellwarnsystems verwendet wird, könnte die
Verbrauchergesundheit ernsthaft gefährden, vor allem, wenn es sich um akut
toxische Substanzen handelt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Werden Sie angesichts der Kritik im
vorläufigen Kontrollbericht die Anzahl der Proben und den Umfang der
Analysen erweitern? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant? Wenn nein,
warum nicht?
- Ist eine Erhöhung der
Analysekapazitäten der Labors geplant? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen
getroffen werden? Wenn nein, Warum nicht?
- Wie beurteilen Sie, dass das BMGF
nicht systematisch über Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten oder
über die Ergebnisse der von der Bezirksverwaltungsbehörde ergriffenen
Maßnahmen informiert wird? Welche Maßnahmen werden Sie diesbezüglich
ergreifen?
- Durch welche Maßnahmen soll die
Kommunikation zwischen den Kontrollbehörden auf Landesebene und den
zentralen Behörden auf Bundesebene verbessert werden?
- Laut Bericht erwiesen sich im Jahr
2002 insgesamt 137 Proben als nicht in Einklang stehend mit den
Rechtsvorschriften über die Rückstandshöchstgehalte. Es wurden jedoch
keine Nachweise für eine Bewertung des Verbraucherrisikos oder für
systematische nachfassende Probenahmen auf Grund der Verstöße vorgelegt.
Wie ist das zu rechtfertigen und durch welche Maßnahmen soll dieses
Defizit künftig behoben werden?
- Ist die Einführung nachfassender
Verfahren für den Fall von Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte geplant?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Maßnahmen zur Durchführung
systematischer Verbraucherrisikobewertungen sollen ergriffen werden?
- Was werden Sie unternehmen, damit es
zu einer Verkürzung der Zeitspanne zwischen Probenahme und Analyse kommt?
- Mit welcher Begründung hat Österreich
noch nie eine Meldung über Pestizide im Rahmen des Schnellwarnsystems
herausgegeben?
- Soll ein Verfahren für den Betrieb
des Schnellwarnsystems in Österreich entwickelt werden? Wenn ja, welche
konkreten Maßnahmen sind geplant, wenn nein, warum nicht?
- Wie beurteilen Sie im Hinblick auf
den Gesundheitsschutz der KonsumentInnen, dass in Österreich erst das
Hundertfache des Rückstandshöchstgehalts als Auslösewert für eine
Warnmeldung im Rahmen des Schnellwarnsystems verwendet wird? Welche
Maßnahmen werden Sie ergreifen?
- Warum finden keine Routinekontrollen
bezüglich der Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von
Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf die menschliche Gesundheit und den
Umweltschutz statt? Welche Maßnahmen sollen diesbezüglich künftig
ergriffen werden?
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass
ein zentrales Verzeichnis der Verkaufsstellen für Pflanzenschutzmittel
eingerichtet wird? Wenn nein, warum nicht?
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass
eine Bewilligungspflicht für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln
eingeführt wird? Wenn nein, warum nicht?
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass
für Verkäufer/innen von Pflanzenschutzmitteln eine bestimmte Ausbildung
eingeführt wird? Wenn nein, warum nicht?
- Werden Sie sich dafür einsetzen, dass
ein Inspektionsplan für Verkaufsstellen von Pflanzenschutzmitteln
entwickelt wird? Wenn nein, warum nicht?
- Hinsichtlich der Zulassung der
niederländischen Pestizide in Österreich wurde aufgrund des dadurch
entstandenen „Pestizid-Chaos“ eine interministerielle Arbeitsgruppe
(BMLFUW und BMGF) eingerichtet. Wer sind die Mitglieder dieser
Arbeitsgruppe? Gibt es bereits ein Arbeitsergebnis und wenn ja, welches?