1750/J XXII. GP

Eingelangt am 12.05.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, DI Dr. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

 

betreffend EU-Kontrollbericht bezüglich der Kontrolle des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

 

 

Im Entwurf des Berichtes über einen Inspektionsbesuch der Europäischen Kommission GD Gesundheit und Verbraucherschutz (Direktion F – Lebensmittel- und Veterinäramt) vom Dezember 2003  (GD (SANCO)/9260/2003) werden die Systeme zur Kontrolle des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs in Österreich bewertet. Auch wurde eine nachfassende Untersuchung bezüglich der Umsetzung im Bericht SANCO XXIV/1446/98 geäußerten Vorschläge gemacht.

 

In diesem vorläufigen Bericht werden u.a. folgende Kritikpunkte festgehalten:

 

-          systematische nachfassende Kontrollen nach Verstößen gegen die Bestimmungen zum Inverkehrbringen oder zur Anwendung finden nicht statt

-          eine erhebliche Anzahl von Proben wird nur von einer begrenzten Reihe von Waren genommen; auch der Umfang der Analysen ist zu gering

-          die Anwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft wird nicht geprüft

-          ein Zeitraum von mehr als acht Wochen zwischen der Probenahme und der Veröffentlichung der Ergebnisse verhindert, dass bei Bedarf rasche Durchsetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Verbrauchersicherheit ergriffen werden können

-          es konnten keine Belege für eine Risikobewertung oder für systematische, gezielte nachfassende Probenahmen nach Verstößen gegen die Rechtsvorschriften über die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt werden

-          die Tatsache, dass das Hundertfache des Rückstandshöchstgehalts als Auslösewert für eine Warnmeldung im Rahmen des Schnellwarnsystems verwendet wird, könnte die Verbrauchergesundheit ernsthaft gefährden, vor allem, wenn es sich um akut toxische Substanzen handelt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

 

 

  1. Werden Sie angesichts der Kritik im vorläufigen Kontrollbericht die Anzahl der Proben und den Umfang der Analysen erweitern? Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist eine Erhöhung der Analysekapazitäten der Labors geplant? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen getroffen werden? Wenn nein, Warum nicht?

 

  1. Wie beurteilen Sie, dass das BMGF nicht systematisch über Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten oder über die Ergebnisse der von der Bezirksverwaltungsbehörde ergriffenen Maßnahmen informiert wird? Welche Maßnahmen werden Sie diesbezüglich ergreifen?

 

  1. Durch welche Maßnahmen soll die Kommunikation zwischen den Kontrollbehörden auf Landesebene und den zentralen Behörden auf Bundesebene verbessert werden?

 

  1. Laut Bericht erwiesen sich im Jahr 2002 insgesamt 137 Proben als nicht in Einklang stehend mit den Rechtsvorschriften über die Rückstandshöchstgehalte. Es wurden jedoch keine Nachweise für eine Bewertung des Verbraucherrisikos oder für systematische nachfassende Probenahmen auf Grund der Verstöße vorgelegt. Wie ist das zu rechtfertigen und durch welche Maßnahmen soll dieses Defizit künftig behoben werden?

 

  1. Ist die Einführung nachfassender Verfahren für den Fall von Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte geplant? Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Maßnahmen zur Durchführung systematischer Verbraucherrisikobewertungen sollen ergriffen werden?

 

  1. Was werden Sie unternehmen, damit es zu einer Verkürzung der Zeitspanne zwischen Probenahme und Analyse kommt?

 

  1. Mit welcher Begründung hat Österreich noch nie eine Meldung über Pestizide im Rahmen des Schnellwarnsystems herausgegeben?

 

  1. Soll ein Verfahren für den Betrieb des Schnellwarnsystems in Österreich entwickelt werden? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen sind geplant, wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie beurteilen Sie im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der KonsumentInnen, dass in Österreich erst das Hundertfache des Rückstandshöchstgehalts als Auslösewert für eine Warnmeldung im Rahmen des Schnellwarnsystems verwendet wird? Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?

 

  1. Warum finden keine Routinekontrollen bezüglich der Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf die menschliche Gesundheit und den Umweltschutz statt? Welche Maßnahmen sollen diesbezüglich künftig ergriffen werden?

 

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass ein zentrales Verzeichnis der Verkaufsstellen für Pflanzenschutzmittel eingerichtet wird? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass eine Bewilligungspflicht für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln eingeführt wird? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass für Verkäufer/innen von Pflanzenschutzmitteln eine bestimmte Ausbildung eingeführt wird? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass ein Inspektionsplan für Verkaufsstellen von Pflanzenschutzmitteln entwickelt wird? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Hinsichtlich der Zulassung der niederländischen Pestizide in Österreich wurde aufgrund des dadurch entstandenen „Pestizid-Chaos“ eine interministerielle Arbeitsgruppe (BMLFUW und BMGF) eingerichtet. Wer sind die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe? Gibt es bereits ein Arbeitsergebnis und wenn ja, welches?