1751/J XXII. GP
Eingelangt am 12.05.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten DI
Dr. Pirklhuber, Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend EU-Kontrollbericht
bezüglich der Kontrolle des Inverkehrbringens und der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln
Im Entwurf des Berichtes über einen Inspektionsbesuch der Europäischen
Kommission GD Gesundheit und Verbraucherschutz (Direktion F – Lebensmittel- und
Veterinäramt) vom Dezember 2003
(GD (SANCO)/9260/2003) werden die Systeme zur Kontrolle des
Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs in
Österreich bewertet. Auch wurde eine nachfassende Untersuchung bezüglich der Umsetzung
im Bericht SANCO XXIV/1446/98 geäußerten Vorschläge gemacht.
In diesem
vorläufigen Bericht werden u.a. folgende Kritikpunkte festgehalten:
-
systematische
nachfassende Kontrollen nach Verstößen gegen die Bestimmungen zum
Inverkehrbringen oder zur Anwendung finden nicht statt
-
eine
erhebliche Anzahl von Proben wird nur von einer begrenzten Reihe von Waren
genommen; auch der Umfang der Analysen ist zu gering
-
die
Anwendung von Pestiziden in der Landwirtschaft wird nicht geprüft
-
ein Zeitraum
von mehr als acht Wochen zwischen der Probenahme und der Veröffentlichung der
Ergebnisse verhindert, dass bei Bedarf rasche Durchsetzungsmaßnahmen zur
Gewährleistung der Verbrauchersicherheit ergriffen werden können
-
es konnten
keine Belege für eine Risikobewertung oder für systematische, gezielte
nachfassende Probenahmen nach Verstößen gegen die Rechtsvorschriften über die
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln vorgelegt werden
-
die
Tatsache, dass das Hundertfache des Rückstandshöchstgehalts als Auslösewert für
eine Warnmeldung im Rahmen des Schnellwarnsystems verwendet wird, könnte die
Verbrauchergesundheit ernsthaft gefährden, vor allem, wenn es sich um akut
toxische Substanzen handelt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE: