1754/J XXII. GP
Eingelangt am 14.05.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an
die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Pflanzenschutzmittel - Inspektionsbesuch 1. -
5.Dezember 2003 (SANCO)"
Vom
l.-5.Dezember 2003 fand in Österreich ein Inspektionsbesuch zur Bewertung der
Systeme zur
Kontrolle des Inverkehrbringens und der
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen
Ursprungs und nachfassende
Untersuchung bezüglich der Umsetzung der im
Bericht SANCO XXIV/1446/98 geäußerten
Vorschläge statt.
In der Zusammenfassung des vorläufigen Berichts werden
die Defizite in Österreich deutlich
aufgezählt (z.B.
Zulassung; Beschränkte Überprüfungen des Registrierungsstatus; Keine Kontrolle
der zulassungsgemäßen Anwendung; Keine
systematischen nachfassenden Kontrollen; Begrenzte
Anzahl von Rückstandskontrollen und Rückstandsanalysen; Fehlende
Analysekapazitäten;
Zeitraum Probennahme und Probenanalyse;
Keine Belege für Risikobewertung; Keine Belege für
systematische, gezielte nachfassende Probennahmen nach Verstößen gegen
die
Rückstandsvorschriften; Die Anwendung des Hundertfachen des
Rückstandshöchstgehaltes als
Auslösewert für eine Warnmeldung im Rahmen
des Schnellwarnsystems; Mögliche ernsthafte
Gefährdung der
Verbrauchergesundheit). Die wichtigsten Detailergebnisse und Schlussfolgerungen
befinden sich auf den Seiten 11-25
des vorläufigen Berichts.
Der
Bericht enthält daher eine Reihe von Empfehlungen für die zuständigen
österreichischen
Behörden zur Beseitigung der festgestellten Mängel.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1.
Wann
und wie wird die zuständige Behörde in Einklang mit Artikel 17 der Richtlinie
91/414/EWG des Rates umfassende
Inspektions- und Durchsetzungsmaßnahmen, darunter
nachfassende Kontrollen, zur Kontrolle des Inverkehrbringens von
Pflanzenschutzmitteln
einführen?
2.
Wann und wie werden die zuständigen Behörden in Einklang
mit Artikel 17 der Richtlinie
91/414/EWG des Rates
umfassende Kontrollen der Anwendungen von
Pflanzenschutzmitteln, darunter nachfassende Kontrollen einführen?
3.
Wann und wie wird die zuständige Behörde in Erwägung
ziehen, die Analysekapazitäten
des
Pestizidformulierungslaboratoriums zu erhöhen?
4.
Wann und wie wird die zuständige Behörde ein umfassendes
Kontrollsystem und Verfahren
für nachfassende Kontrollen im Zusammenhang mit Rückständen von
Pflanzenschutzmitteln
in Säuglingsnahrung
einführen?
5.
Wann
und wie werden die zuständigen Behörden in Erwägung ziehen, den Umfang des
Probenahmeplans zur Analyse von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs auf
Rückstände
von Pflanzenschutzmitteln auf eine größere
Anzahl von Waren auszuweiten, und die Anzahl
der untersuchten Analysen weiter vergrößern?
6.
Wann und wie werden die zuständigen Behörden alle
notwendigen Schritte unternehmen,
um
die Zeitspanne zwischen der Probenahme und der Analyse auf Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln
zu verkürzen, und sicherstellen, dass unverzüglich
Durchsetzungsmaßnahmen und nachfassende Maßnahmen ergriffen werden?
7.
Wann
und wie werden die zuständigen Behörden systematische nachfassende Verfahren
für
den Fall von Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte einführen?
8.
Wann
und wie werden bei Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte die zuständigen
Behörden in Einklang mit dem
EU-Arbeitsdokument über das Verfahren zur Meldung von
Rückständen von Pflanzenschutzmitteln im Schnellwarnsystem
(SANCO/3346/2001)
systematische Verbraucherrisikobewertungen für Erwachsene und Kinder
durchführen?
9.
Wann und wie werden die zuständigen Behörden
schriftliche Verfahren für den Betrieb des
Schnellwarnsystems in
Österreich entwickeln?
10.
Welche Stellungnahme wurde seitens Ihres Ressorts zu
diesem vorläufigen Bericht
abgegeben (Ersuche
nun um Übermittlung dieser Darstellung)?
11.
Sind in Erfüllung der Empfehlungen der Kommission
Gesetzesänderungen,
Verordnungsänderungen
oder Erlässe notwendig? Wenn ja, welche?
12.
Welche konkreten Maßnahmen werden zur Umsetzung der RL
2004/63/EG der Kommission
ergriffen?
13.
Welche konkreten Maßnahmen werden zur Umsetzung der RL
2004/64/EG der Kommission
ergriffen?
14.
Welche konkreten Maßnahmen werden zur Umsetzung der RL
2004/65/EG der Kommission
ergriffen?
15.
Welche konkreten Maßnahmen werden zur Umsetzung der RL
2004/62/EG (Aufnahme des
Wirkstoffes Mepanipyrim) der Kommission ergriffen?
16.
Welche Berichte der EU-Kommission (SANCO etc.) liegen
zur Bewertung der Systeme zur
Kontrolle des Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
sowie der
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs
hinsichtlich
der neuen Mitgliedsstaaten vor (Aufschlüsselung auf die neuen
Mitgliedsstaaten)? Welche
Probleme wurden jeweils festgestellt?
17.
Sehen Sie deswegen in Österreich einen Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?
18.
Für welche neuen EU-Mitgliedsstaaten gibt es
(befristete) Ausnahmeregelungen für das
Inverkehrbringen und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln?
19.
Welche Berichte der EU (SANCO etc.) liegen zur Bewertung
der Systeme zur Kontrolle der
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs
hinsichtlich
der neuen Mitgliedsstaaten vor (Aufschlüsselung auf Mitgliedsstaaten)? Welche
Probleme
wurden jeweils festgestellt?
20.
Sehen Sie deswegen in Österreich einen Handlungsbedarf?
Wenn ja, welchen?
21.
Für welche neuen EU-Mitgliedsstaaten gibt es
(befristete) Ausnahmeregelungen hinsichtlich
der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Staaten)? Welche Auswirkungen können diese
auf
Österreich haben?