1755/J XXII. GP
Eingelangt am 14.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Pflanzenschutzmittel - Inspektionsbesuch 1. -
5.Dezember 2003 (SANCO)"
Vom 1 .-5.Dezember 2003 fand in Österreich ein
Inspektionsbesuch zur Bewertung der Systeme zur
Kontrolle des
Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs
und nachfassende
Untersuchung bezüglich der Umsetzung der im Bericht SANCO XXIV/1446/98
geäußerten
Vorschläge statt.
In
der Zusammenfassung des vorläufigen Berichts werden die Defizite in Österreich
deutlich
aufgezählt (z.B. Zulassung; Beschränkte
Überprüfungen des Registrierungsstatus; Keine Kontrolle
der zulassungsgemäßen Anwendung; Keine systematischen nachfassenden
Kontrollen; Begrenzte
Anzahl von Rückstandskontrollen und Rückstandsanalysen; Fehlende
Analysekapazitäten;
Zeitraum Probennahme und Probenanalyse; Keine Belege für Risikobewertung; Keine
Belege für
systematische, gezielte nachfassende Probennahmen nach Verstößen gegen die
Rückstandsvorschriften; Die Anwendung des Hundertfachen des
Rückstandshöchstgehaltes als
Auslösewert für eine Warnmeldung im Rahmen des Schnellwarnsystems; Mögliche
ernsthafte
Gefährdung der Verbrauchergesundheit). Die
wichtigsten Detailergebnisse und Schlussfolgerungen
befinden sich auf den Seiten 11 - 25
des vorläufigen Berichts.
Der Bericht enthält daher eine Reihe von Empfehlungen
für die zuständigen österreichischen
Behörden zur Beseitigung
der festgestellten Mängel.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1.
Wann
und wie wird die zuständige Behörde in Einklang mit Artikel 17 der Richtlinie
91/414/EWG des Rates umfassende
Inspektions- und Durchsetzungsmaßnahmen, darunter
nachfassende Kontrollen, zur Kontrolle des Inverkehrbringens von
Pflanzenschutzmitteln
einführen?
2.
Wann und wie werden die zuständigen Behörden in Einklang
mit Artikel 17 der Richtlinie
91/414/EWG des Rates
umfassende Kontrollen der Anwendungen von
Pflanzenschutzmitteln, darunter nachfassende Kontrollen einführen?
3.
Wann und wie wird die zuständige Behörde in Erwägung
ziehen, die Analysekapazitäten
des
Pestizidformulierungslaboratoriums zu erhöhen?
4.
Wann und wie wird die zuständige Behörde ein umfassendes
Kontrollsystem und Verfahren
für nachfassende Kontrollen im Zusammenhang mit Rückständen von
Pflanzenschutzmitteln
in Säuglingsnahrung
einführen?
5.
Wann
und wie werden die zuständigen Behörden in Erwägung ziehen, den Umfang des
Probenahmeplans zur Analyse von Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs auf
Rückstände
von Pflanzenschutzmitteln auf eine größere
Anzahl von Waren auszuweiten, und die Anzahl
der untersuchten Analysen weiter vergrößern?
6.
Wann und wie werden die zuständigen Behörden alle
notwendigen Schritte unternehmen,
um die Zeitspanne
zwischen der Probenahme und der Analyse auf Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln zu verkürzen, und sicherstellen, dass unverzüglich
Durchsetzungsmaßnahmen und nachfassende Maßnahmen ergriffen werden?
7.
Wann und wie werden die zuständigen Behörden
systematische nachfassende Verfahren für
den Fall von
Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte einführen?
8.
Wann und wie werden bei Überschreitungen der
Rückstandshöchstgehalte die zuständigen
Behörden in Einklang mit dem EU-Arbeitsdokument über das Verfahren zur Meldung
von
Rückständen von
Pflanzenschutzmitteln im Schnellwarnsystem (SANCO/3346/2001)
systematische Verbraucherrisikobewertungen für Erwachsene und Kinder
durchführen?
9.
Wann und wie werden die zuständigen Behörden
schriftliche Verfahren für den Betrieb des
Schnellwarnsystems in
Österreich entwickeln?
10.
Welche Stellungnahme wurde seitens Ihres Ressorts zu
diesem vorläufigen Bericht
abgegeben (Ersuche
nun um Übermittlung dieser Darstellung)?
11.
Sind in Erfüllung der Empfehlungen der Kommission
Gesetzesänderungen,
Verordnungsänderungen
oder Erlässe notwendig? Wenn ja, welche?
12.
Welche konkreten Maßnahmen werden zur Umsetzung der RL
2004/63/EG der Kommission
ergriffen?
13.
Welche konkreten Maßnahmen werden zur Umsetzung der RL
2004/64/EG der Kommission
ergriffen?
14.
Welche konkreten Maßnahmen werden zur Umsetzung der RL
2004/65/EG der Kommission
ergriffen?
15.
Welche konkreten Maßnahmen werden zur Umsetzung der RL
2004/62/EG (Aufnahme des
Wirkstoffes
Mepanipyrim) der Kommission ergriffen?
16.
Welche Berichte der EU-Kommission (SANCO etc.) liegen
zur Bewertung der Systeme zur
Kontrolle des
Inverkehrbringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie der
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in
Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs hinsichtlich
der neuen Mitgliedsstaaten vor (Aufschlüsselung auf die neuen
Mitgliedsstaaten)? Welche
Probleme wurden jeweils festgestellt?
17.
Sehen
Sie deswegen in Österreich einen Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen?
18.
Für welche neuen EU-Mitgliedsstaaten gibt es
(befristete) Ausnahmeregelungen für das
Inverkehrbringen und
der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln?
19.
Welche Berichte der EU (SANCO etc.) liegen zur Bewertung
der Systeme zur Kontrolle der
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs hinsichtlich
der neuen
Mitgliedsstaaten vor (Aufschlüsselung auf Mitgliedsstaaten)? Welche Probleme
wurden jeweils festgestellt?
20.
Sehen
Sie deswegen in Österreich einen Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen?
21.
Für welche neuen EU-Mitgliedsstaaten gibt es
(befristete) Ausnahmeregelungen hinsichtlich
der Rückstände von
Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Staaten)?
Welche Auswirkungen können diese auf
Österreich
haben?