1756/J XXII. GP
Eingelangt am 14.05.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an
den Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Verdacht auf Tierquälerei in Schweinemast
betrieben o.a."
Seit
dem Jahr 2000 sind die Horrorzustände im Schweinemastbetrieb Beckerle
Innviertel (Braunau) den Behörden, Gerichten und der Öffentlichkeit bekannt.
Diverse Verwaltungsanzeigen sowie gerichtliche Anzeigen wegen Tierquälerei
und gefährlicher Drohung wurden erstattet. Im Jahr 2001 kam es zu einem
unerklärlichen und nicht nachvollziehbaren
Freispruch beim LG Ried. Mittlerweile
wurden Medienberichten zur Folge weitere Strafanzeigen erstattet. In
einem
Gutachten der Veterinärmedizin wurden die Vorwürfe gegenüber dem Inhaber
dieses Mastbetriebes mehrfach bestätigt.
Bereits
in der XXI.GP wurde vom Fragesteller am 15.03.2001 nachfolgende
Anfrage an den damals zuständigen BM für
Soziale Sicherheit und Generationen
gestellt. Eine ähnlich lautende Anfrage erging an den
Landwirtschaftsminister:
„Der
Bezirkshauptmann von Braunau berichtete Ende Februar 2001 von
furchtbaren und skandalösen Zuständen im
größten oberösterreichischen
Schweinemastbetrieb. Insgesamt sind in den Stallungen 4000 Schweine
untergebracht. Ins Rollen brachte diesen Fall wiederum eine private
Tierschutzorganisation („ Verein gegen
Tierfabriken "), die den Verdacht äußerte,
dass in diesem Betrieb die
Schweinepest ausgebrochen sei. Daraufhin wurde eine
Überprüfung dieses Betriebes angeordnet,
dabei wurden die Haltungsmängel festgestellt.
So mussten - nach einer Schwerpunktkontrolle sogar Tiere
getötet werden, damit
sie von ihrem Leid erlöst wurden da eine Gesundung der Tiere nicht mehr
möglich
war. Wegen des
Verdachts auf eine strafbare Handlung wurde auch eine Anzeige
wegen möglicher Tierquälerei beim
Staatsanwalt eingebracht. Gleichzeitig wurde
nach Presseberichten bekannt, dass die Bezirkshauptmannschaft Braunau
gegen
den Schweinemäster bereits ein Verfahren auf Tierhaltungsverbot eingeleitet
hat.
Das Verfahren soll kurz vor dem Abschluss stehen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für soziale
Sicherheit
und Generationen nachstehende Anfrage:
1.
Ist Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt bekannt?
2.
Wenn ja, welche Maßnahmen haben sie nach
Bekannt werden dieses Skandals
ergriffen?
3.
Besitzt der Betreiber dieses Mastbetriebes
im Bezirk Braunau eine
Genehmigung
für die Haltung von ca. 4000 Schweinen?
4.
Wenn nein, über welche Größe seines
Betriebes besitzt er eine Genehmigung?
5.
Wann wurde zuletzt von der zuständigen
Bezirkshauptmannschaft die
Einhaltung
dieser Genehmigung überprüft?
6. Wann wurde in den letzten drei Jahren dieser
Betrieb durch den Amtstierarzt
überprüft (ersuche um Bekanntgabe der einzelnen Kontrollen)?
7. Wurden dabei Missstände aufgezeigt und welche
Maßnahmen wurden
vorgeschrieben um diese zu beseitigen?
8.
Wurde in den letzten drei Jahren Anzeige
gegen den Betreiber aufgrund dieser
Kontrollen
erstattet? Wenn ja, wie viele und mit welchen Ergebnis?
9.
Wie viele der geschlachteten Schweine wurden
1999 und 2000 aus diesem
Betrieb als
untauglich (Fleischuntersuchungsgesetz) klassifiziert?
10.
Falls dies vorgekommen war, mit welchen
konkreten Konsequenzen war dies
für den Betreiber dieses Mastbetriebes verbunden?
11.
Wann wurde das in den Medien erwähnte
Verfahren auf Tierhaltungsverbot
gegen diesen
Schweinemäster durch die BH Braunau eingeleitet?
12.
Welche konkreten Gründe lagen für die Einleitung dieses Verfahrens
vor?
13.
Wann ist mit dem Abschluss des Verfahrens zu
rechnen?
14.
Ist dieser Betrieb momentan geschlossen? Wenn nein, weshalb nicht?
15. Wenn ja, für wie lange? "
Die Antwort des
damaligen ressortzuständigen BM für soziale Sicherheit und
Generationen
lautete wie folgt:
„Bereits im Oktober 2000 wurden dem Betrieb Maßnahmen
zur Herstellung des
rechtsmäßigen
Zustandes der Tierhaltung im Sinne des OÖ. Tierschutzgesetzes
vorgeschrieben. Daraufhin erklärte der Betriebsinhaber in einer als
„Berufung"
bezeichneten Eingabe, dass diese Auflagen erfüllt worden sind. Weitere in der
Folge durchgeführte Kontrollen durch den Amtstierarzt ergaben, dass die
bescheidmäßig vorgeschriebenen Auflagen
nicht erfüllt worden sind. Am 5.März
2001 wurde ein behördlicher Lokalaugenschein vorgenommen.
Im
Zuge dieses Lokalaugenscheines hat der Amtstierarzt unter Berufung auf die
Bestimmungen des OÖ. Tierschutzgesetzes zehn
Schweine schmerzlos getötet und
deren Sektion beantragt. Weiters wurde bei der Bundesanstalt für Alpenländische
Landwirtschaft Gumpenstein ein Gutachten des Stallklimas im Sinne des OÖ.
Tierschutzgesetzes in Auftrag gegeben.
Dieses Gutachten langte im März 2001 ein
und wird die Grundlage für weitere Auflagen an den Betriebsinhaber im
Sinnes
dieses Gesetzes bilden. Mittlerweile wurde
ein weiterer Bescheid erlassen, mit dem
dem Betriebsinhaber jede weitere Vermehrung des Schweinebestandes
verboten
wurde.
Weiters wurden Anordnungen betreffend die Betreuung der
jeweils noch
vorhandenen
Tiere getroffen.
Anzeige an die
Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Tierquälereien im Sinne
des § 222 StGB
wurde am 19.Februar 2001 erstattet.
zu den Fragen 3 bis 5:
Bei dem in Rede stehenden Schweinemastbetrieb handelt es
sich um einen Betrieb
der
Landwirtschaft, aufweichen die Bestimmungen der Gewerbeordnung nicht
anzuwenden sind. Es ist daher weder eine Gewerbeberechtigung, noch eine
Betriebsanlagegenehmigung erforderlich.
zu Frage 6:
Regelmäßige Überprüfungen von Betrieben durch den
Amtstierarzt werden nur bei
den
in der jährlich übermittelten Überprüfungsliste des Amtes der OÖ.
Landesregierung,
Polizeiabteilung, genannten Betrieben und bzw. anlässlich von
anderen
Amtshandlungen (z.B. nach dem Veterinärrecht)
durchgeführt.
Sonst erfolgen Überprüfungen auf Grund von Anzeigen aus der
Bevölkerung.
Der in Rede stehende Betrieb schien in der Vergangenheit in den
Überprüfungslisten
nicht auf, Anzeigen lagen bis in jüngster Zeit nicht vor.
Überprüfungen nach dem Veterinärrecht begannen im
wesentlichen erst im Herbst
2000,
da der Betriebsinhaber erstmalig Schweine aus dem EU- Raum importierte.
Daten der Überprüfling:
29. 9.2000 Importkontrolle
6.10.2000 Probenziehung
auf Rückstände
30. 10.2000 Probeschlachtung
von 5 Schweinen
24.11.2000 Verladung Schweine nach Italien
27.11.2000 Verladung Schweine nach Italien
5. 1.2001 Importkontrolle
23. 2. 2001 Verdacht auf Schweinepest Probenentnahme
5. 3. 2001 tierschutzrechtliche
Überprüfung (siehe Antwort zu Frage 2)
Im Rahmen dieser Betriebsbesuche wurde der
Betriebsinhaber auch auf die
bestehenden
Mängel (Stallklima) hingewiesen.
zu Frage 7:
Folgende
Missstände wurden am 29. September 2000 durch den Amtstierarzt
festgestellt:
a)
Lagerung von nichtetikettierten Arzneimitteln in Flaschen
b)
Keine Aufzeichnungen gemäß Rückstandskontrollverordnung
c)
Verdacht der vorschriftswidrigen Behandlung
d)
Verdacht der Verstöße gegen das OÖ.
Tierschutzgesetz (Dunkelheit,
unzureichende
Belüftung, zu hohe Stalltemperaturen, hochgradige
Schadgasbelastung der Stallluft - Geruch)
c)
Verdacht der Übertretung nach dem Wasserrechtsgesetz.
Daraufhin
wurden folgende Maßnahmen getroffen:
Mit
Bescheid vom 3. Oktober 2000 wurde eine Sperre nach den Bestimmungen der
Rückstandskontrollverordnung
verfugt (dieser Bescheid musste später wieder
aufgehoben werden).
Mit
Bescheid vom 3. Oktober 2000 wurde die Herstellung des rechtmäßigen
Zustandes
nach dem OÖ. Tierschutzgesetz angeordnet.
Am 5. Oktober 2000 hat der Amtstierarzt unter Ausübung
unmittelbarer
verwaltungsbehördlicher
Befehls - und Zwangsgewalt die Tötung von 10 Tieren
angeordnet
und durchgeführt.
Mit
Bescheid vom 8. März 2001 wurde die Herstellung des rechtmäßigen
Zustandes
nach den Bestimmungen des OÖ. Tierschutzgesetzes angeordnet.
zu Frage 8:
In
den Monaten Oktober 2000 bis Februar 2001 wurden Anzeigen an die
Staatsanwaltschaft wegen Verdacht des Vergehens der Tierquälerei und der
gefährlichen Drohung erstattet. Weiters
wurden Anzeigen wegen des Verdachtes
von
Verwaltungsübertretungen nach dem Fleischuntersuchungsgesetz, der
Rückstandskontrollverordnung, dem OÖ. Tierschutzgesetz und dem
Wasserrechtsgesetz erstattet. Die
Verwaltungsstrafverfahren sind derzeit noch
nicht abgeschlossen.
Die Parlamentarische
Antwort des damaligen Landwirtschaftsminister Mag.
Wilhelm Molterer verblüffte besonders. Der Landwirtschaftsminister ist für
Tierquälerei
in einem Schweinemastbetrieb nicht zuständig.
„Da
der Gegenstand dieser Anfrage hinsichtlich der Fragen 1, 2 und 6 bis 15
nicht in meinen Vollzugsbereich fallt, verweise ich diesbezüglich auf die
Beantwortung durch den zuständigen Bundesminister für soziale Sicherheit und
Generationen.
Zu den Frage
3 bis 5:
Das UVF - Gesetz sieht ab einer Größe von 2.500
Mastschweineplätzen oder 700
Sauenplätzen eine Bewilligungspflicht vor. Über die konkrete
Genehmigung dieses
Betriebes kann ich
aus Gründen
des Datenschutzes keine Auskunft geben.
zu den Fragen 9 und 10:
In
den Jahren 1999 und 2000 wurden insgesamt 80 Schweine durch die
Fleischuntersuchungstierärzte als
untauglich klassifiziert und gelangten daher
nicht in den Nahrungskreislauf.
zu den Fragen 11 bis 13:
Ein
Tierhaltungsverbot ist aufgrund der Bestimmungen des OÖ.
Tierschutzgesetzes erst nach einmaliger
rechtskräftiger gerichtlicher Verurteilung
wegen Tierquälerei oder zweimaliger verwaltungsbehördlicher Bestrafung
nach
dem OÖ Tierschutzgesetz möglich.
zu den Fragen
14 und 15
Der Betrieb ist
derzeit nicht geschlossen, doch bewirken die bereits dargestellten
administrativen Anordnungen und Maßnahmen eine sukzessive Verringerung des
Tierbestandes."
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen folgende
Anfrage:
1.
Ist
Ihnen der oben geschilderte Sachverhalt bekannt?
2.
Wenn
ja, welche Maßnahmen haben sie nach Bekanntwerden des
veterinärmedizinischen Gutachtens und der
darin aufgezeigten weiteren Mängel
ergriffen?
3.
Verfügte bzw. verfügt der Betreiber dieses Mastbetriebes
im Bezirk Braunau
eine Genehmigung für
seinen Mastbetrieb nach dem UVP-Gesetz?
4.
Wenn
nein, welchen Schweinebestand weist dieser Mastbetrieb auf?
5.
Wann wurde in den letzten drei Jahren dieser Betrieb
durch den Amtstierarzt
überprüft (ersuche um
Bekanntgabe der einzelnen Kontrollen)?
7. Welche
Missstände wurden dabei festgestellt? Welche Maßnahmen wurden
jeweils
vorgeschrieben, um diese zu beseitigen?
8.
Wurden
in den letzten drei Jahren Anzeigen gegen den Betreiber Beckerle
aufgrund dieser Kontrollen erstattet? Wenn
ja, wie viele und welche Delikte
betraf es?
9.
Wie
viele der geschlachteten Schweine wurden 2001,2002 und 2003 aus
diesem Mastbetrieb als untauglich (nachdem
Fleischuntersuchungsgesetz)
klassifiziert?
10.
Mit welchen konkreten Konsequenzen war dies für den
Betreiber dieses
Mastbetriebes
verbunden?
11.
Warum wurde letztendlich das Tierhaltungsverbot in
diesem Mastbetrieb nicht
durchgesetzt?
12.
Ist
dieser Betrieb momentan geschlossen? Wenn nein, weshalb nicht?
13.
Wenn
ja, für wie lange?
14.
Zu welchem Ergebnis führten die in der XXI.GP 2021/AB
angekündigten
Verwaltungsstrafverfahren
wegen Verstoßes nach dem
Fleischuntersuchungsgesetz?
15.
Zu welchem Ergebnis führten die in der XXI.GP 2021/AB
angekündigten
Verwaltungsstrafverfahren
wegen Verstoßes nach der
Rückstandskontrollverordnung?
16.
Zu
welchem Ergebnis führten die in der XXI.GP 2021/AB angekündigten
Verwaltungsstrafverfahren wegen Verstoßes
nach dem OÖ Tierschutzgesetz?
17.
Zu
welchem Ergebnis führten die in der XXI.GP 2021/AB angekündigten
Verwaltungsstrafverfahren wegen Verstoßes
nach dem Wasserrechtsgesetz?
18.
Wie oft wurden in Österreich in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 in
Mastbetrieben durch
den jeweils zuständigen Amtstierarzt „Maßnahmen zur
Herstellung des rechtmäßigen Zustandes der Tierhaltung" aufgetragen
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wie
viele davon wurden bescheidmäßig
aufgetragen?
19.
Wie viele Lokalaugenscheine in Mastbetrieben wurden
durch Amtstierärzte
2000,
2001, 2002 und 2003 durchgeführt (Aufschlüsselung
auf Jahre und
Bundesländer)?
20.
Zu welchen veterinärrechtlichen Maßnahmen führten
jeweils diese
Lokalaugenschein
- Kontrollen?
21.
In wie vielen Fällen musste in diesen Jahren die
Herstellung des rechtmäßigen
Zustandes nach dem
jeweiligen Landestierschutzgesetz angeordnet werden
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
22.
In wie vielen Fällen wurde ein
überhöhter Tier(Mast)-Bestand festgestellt
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)? Welche und wie viele
Bescheide oder sonstige Anordnungen mussten
deswegen erlassen werden?
23.
In wie vielen Fällen mussten in diesen Jahren eine
Sperre nach den
Bestimmungen der Rückstandskontrollverordnung verfügt werden
(Aufschlüsselung auf
Jahre und Bundesländer)?
24.
In
wie vielen Fällen musste die Tötung von Tieren angeordnet und
durchgeführt werden? Wie viele Betriebe
betraf es? Wie viele Tiere mussten
jeweils getötet werden (Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und
Bundesländer)??
25.
In wie vielen Fällen wurden 2000, 2001, 2002 und 2003 durch
Amtstierärzte
(bzw.
Veterinärverwaltungen) gerichtliche Anzeigen nach § 222 StGB
(Verdachts der Tierquälerei) erstattet (Aufschlüsselung auf Jahre und
Bundesländer)? Wie viele davon betrafen Mastbetriebe?